AT-OeStA/HHStA RHR Judicialia APA 133-1 Passau, Bischof Urban von contra Salzburg, Erzbischof Wolf Dietrich von; Auseinandersetzung um den Salzhandel auf der Donau und über den Goldenen Steig, 1597-1602 (Akt (Sammelakt, Grundzl., Konvolut, Dossier, File))

Archivplan-Kontext


Angaben zur Identifikation

Signatur:AT-OeStA/HHStA RHR Judicialia APA 133-1
Titel:Passau, Bischof Urban von contra Salzburg, Erzbischof Wolf Dietrich von; Auseinandersetzung um den Salzhandel auf der Donau und über den Goldenen Steig
Entstehungszeitraum:1597 - 1602
Darin:Kaiser Friedrich III. bestätigt dem Stift Passau dessen durch die Kaiser Arnulf von Kärnten 891 und Otto III. 999 01 03 verliehene Privilegien, 1466 [10 12] (Abschrift), fol. 34r-39r; Erhebung des Klosters Niedernburg zur Reichsabtei durch Kaiser Heinrich II., 1010 [04 19] (Abschrift), fol. 42rv; Auszug aus den Saal- und Mautbüchern des Klosters Niedernburg, s.d., fol. 44r;Kaiser Friedrich III. annuliert zugunsten des Klosters Niedernburg ein durch den Bischof von Passau dem Markt Velden gewährtes Privileg zum mautfreien Transport von Salz nach Passau, 1484 06 03 (Abschrift), fol. 46r-48r; König Johann von Luxemburg bestätigt Johannes von Vyšehrad dessen Rechte in der Stadt Prachatitz, 1323 [10 28] (Abschrift), fol. 59rv, 230rv; König Wenzel IV. gewährt Prachatitz Handelsprivilegien (Salz), 1394 03 15 (Abschrift), fol. 61rv; König Wenzel IV. bestätigt der Stadt Passau die Rechte ihrer Kaufleute auf dem Goldenen Steig zwischen Passau und Prachatitz, 1399 [01 14] (Abschrift), fol. 63r-64r, 226rv; König Wenzel IV. bestätigt dem Kloster Niedernburg dessen Zoll- und Mautrechte auf dem Goldenen Steig, 1399 [01 14] (Abschrift), fol. 65rv; Kaiser Sigismund bestätigt der Stadt Passau die Rechte ihrer Kaufleute auf dem Goldenen Steig zwischen Passau und Prachatitz, 1434 [09 14] (Abschrift), fol. 69rv, 228r-229r; König Vla
dislav II. von Böhmen bestätigt der Stadt Passau die Rechte ihrer Kaufleute auf dem Goldenen Steig zwischen Passau und Prachatitz, 1480 [04 30] (Abschrift), fol. 80rv; Kaiser Friedrich III. bestätigt der Stadt Passau Mautrechte in Ybbs, 1459 [10 02] (Abschrift), fol. 83r-84r, 218r-219r; Kaiser Friedrich III. gewährt Bischof Ulrich von Passau eine Mauterhöhung, 1465 [03 04] (Abschrift), fol. 713r-716v; Kaiser Friedrich III. bestätigt der Stadt Passau ihre Handelsprivilegien, 1491 10 06 (Abschrift), fol. 87r-88r, 220r-221r; König Vladislav II. von Böhmen bestätigt der Stadt Prachatitz ihr Niederlagsrecht und ihre Privilegien auf dem Goldenen Steig, 1492 [11 24] (Abschrift), fol. 89r-90r; Kaiser Maximilian I. konfirmiert die 1491 10 06 ausgestellte Urkunde Kaiser Friedrichs III. (siehe oben), 1495 02 22 (Abschrift), fol. 96r-97v, 222r-224v; Maximilian I. an die Herzöge Wilhelm und Ludwig von Bayern wegen einer neuerlich angelegten bayerischen Salzniederlage in Schärding, 1514 04 22 (Abschrift), fol. 108r, 1514 07 11 (Abschrift), fol. 106rv; Maximilian I. an den Pfleger zu Neuburg: Befehl, den Transport von Kaufmannswaren über mautfreie Straßen zu unterbinden, 1515 03 25 (Abschrift), fol. 109r; Vertrag zwischen dem Erzstift Salzburg und den Salzfertigern zu Passau und Burghausen, 1531/1569 (Abschrift), fol. 112r-116
v; Klageschrift der Stadt Regensburg gegen die Stadt Passau am Reichskammergericht wegen Behinderung der Donauschifffahrt, s.d. (Abschrift), fol. 118r-119v; Einnahme- und Ausgaberechnung des Salzgewerks Hallein für das Jahr, 1556 (Abschrift), fol. 135r-138r; Mandat des Reichskammergerichts gegen Herzog Wilhelm von Bayern: Befehl, sich weiterer Eingriffe in den hergebrachten Salzhandel zu enthalten, 1595 03 26 (Abschrift), fol. 17r-22v; Mandat des Reichskammergerichts gegen Erzbischof Wolf Dietrich von Salzburg, 1595 07 03 (Abschrift), fol. 25r-27v; Mandat sine clausula des Reichskammergerichts gegen Herzog Wilhelm von Bayern wegen Handelssperren, 1596 08 28 (Abschrift), fol. 575r-582v; Ladung der bayerischen Mautner zu Schärding, Kaspar Fröschel und Heinrich Neuburger, vor das Reichskammergericht, 1596 09 13 (Abschrift), fol. 29r-33v; Fürbittschreiben von Erzherzog Matthias für Kläger 1598 04 07 (Ausfertigung), fol. 252r-253v; Papst Clemens VIII. an Erzherzog Leopold V.: Bestätigung seiner Wahl zum Koadjutor des Stiftes Passau 1598 07 20 (Abschrift), fol. 295r-296r; Mandat sine clausula des Reichskammergerichts gegen Beklagten (2) 1599 02 17 (Abschrift), fol. 282r-285r; Auflistung der durch Passau zwischen 1596 und 1600 an Fuhrleuten begangenen Repressalien s.d., fol. 627r-644v; Fürbittschreiben Erzherzog Ferdin
ands für den Bischof von Passau an den Kaiser, 1601 03 09 (Ausfertigung), fol. 457r-458v, wiederholt 1601 08 17 (Ausfertigung), fol. 399r-402v; Erzherzogin Maria Anna und Erzherzog Ferdinand informieren den Kaiser über die Abfertigung eines Gesandten an den Hof des bayerischen Herzogs, 1601 04 30 (Ausfertigung), fol. 378r-381v; Fürbittschreiben Erzherzogin Maria Annas für Bischof und Stadt Passau, 1601 09 27 (Ausfertigung), fol. 403r-406v; Aussagen in Bayern verhafteter Passauer Untertanen, 1601, fol. 545r-549v.

Angaben zu Inhalt und Struktur

Kläger/Antragsteller/Betreff:Passau, Bischof Urban von, später Leopold V., Bischof von, für diesen Christoph Pöttinger, Dompropst und Administrator des Stifts Passau
Beklagter/Antragsgegner:Salzburg, Erzbischof Wolf Dietrich von (1), Bayern, Herzog Wilhelm von, später Bayern, Herzog Maximilian von (2)
Gegenstand - Beschreibung:Kläger führt vor dem Kaiser sowie vor dem Regensburger Reichstag (1597/98) aus, Beklagter (1) habe unlängst begonnen, sein Halleiner und Schellenberger Salz direkt an Beklagten (2) auszuführen, welcher die zunächst über den Inn transportierte Ware in Schärding übernehme und auf dem Landweg an Passau vorbei nach Vilshofen führe, wo er eine neue Niederlage sowie eine dazugehörige Donaubrücke errichtet habe. Hiermit würden jedoch die dem Passauer Kloster Niedernburg durch Kaiser Heinrich II. verliehenen und seitdem oftmals konfirmierten Privilegien verletzt, wonach das Kloster eine Niederlage für das aus Salzburg über den Goldenen Steig nach Böhmen bzw. nach Regensburg zu transportierende Salz unterhalten und eine Maut erheben dürfe. Ebenso erführen die Niederlags- und Handelsprivilegien der Stadt Passau eine Schmälerung. Zur Wahrung seiner Rechte habe Kläger die von ihm zu unterhaltende Passstraße ins böhmische Prachatitz für aus Vilshofen kommendes Salz gesperrt. Das am Reichskammergericht gemeinsam mit Regensburg gegen Beklagten erwirkte Mandat sowie ein Paritionsurteil seien wirkungslos geblieben, da beide Beklagten Revision beantragt hätten. Beklagter (2), der gemeinsam mit Beklagtem (1) den Salzhandel zum Schaden zahlreicher Reichsstände monopolisieren wolle, sei derweil mit mehreren nicht für den Salzhandel
privilegierten Städten des Königreichs Böhmen in direkte Verhandlungen getreten und habe eine neue Handelsroute von Bayern nach Böhmen eingerichtet, die von Zwiesel über Hartmanitz nach Klattau und Schüttenhofen führe. Gegenüber Kläger habe Beklagter (2) zudem weitere Tätlichkeiten begangen und unter anderem Güter des Klägers mit Arrest belegt sowie die Einfuhr von Lebensmitteln nach Passau unterbunden. Kläger, der auch die Unterstützung von Erzherzog Matthias sucht, bittet den Kaiser um Ausfertigung eines Mandats de non offendendo gegen Beklagten (2). Ferner möge der Kaiser ein Edikt publizieren, das Anlage und Benutzung neuer Salzhandelsrouten nach Böhmen untersage. In der Folge wendet sich Kläger auch gegen die Arbeit einer von der Hofkammer in Fragen des böhmischen Salzhandels eingesetzten Kommission, die zunehmend unter den Einfluss der Beklagten gerate. So seien die Kommissare unlängst unter Überschreitung ihrer Vollmachten nach Salzburg gereist und stünden dort vor Abschluss von Vereinbarungen, von denen negative Auswirkungen für das kaiserliche Kammergut, den Kläger sowie für Peter (Wok) von Rosenberg als Herrn zu Prachatitz zu befürchten seien. Stattdessen möge am Reichshofrat eine weitere Kommission eingesetzt werden, deren Arbeit sich nicht lediglich auf das Königreich Böhmen erstrecken solle. Nach de
m 1598 erfolgten Tod des Passauer Bischofs Urban von Trennbach stellt Beklagter (2) die Befugnis des Passauer Domkapitels, das Stift rechtlich zu vertreten, grundsätzlich in Frage, da aufgrund der zu Lebzeiten Urbans erfolgten Wahl Erzherzog Leopolds V. zum Koadjutor keine Sedisvakanz gegeben sei. Gegen den von Beklagtem (2) am Reichskammergericht eingebrachten Antrag, das dortige Verfahren deshalb zu suspendieren, wenden sich die vom Domkapitel mit der Angelegenheit betrauten Räte, Dompropst Christoph Pöttinger und Vizedekan Johann Rieger von Westernach, an den Kaiser. Der Reichshofrat betont die Kompetenz des Reichskammergerichts, weist jedoch auf die negativen Folgen einer weiteren Verzögerung des Verfahrens hin. Um dem entgegenzuwirken, solle an den Papst mit der Bitte geschrieben werden, aus den Reihen des Passauer Domkapitels umgehend einen Administrator für den noch minderjährigen Leopold zu ernennen. Zugleich solle Pöttinger und Westernach geraten werden, am Reichskammergericht eine Replik gegen die Einreden des Beklagten (2) einzureichen und darin unter anderem auf die Minderjährigkeit Leopolds und die diesbezüglichen Regelungen in den Statuten des Domkapitels hinzuweisen. 1599 sollen Bischof Julius von Würzburg sowie der Rat der Stadt Nürnberg mit der Übernahme einer Kommission zur Güte beauftragt werd
en, wozu es augenscheinlich jedoch nicht gekommen ist. Anstatt eines vom Kaiser als bedenklich erachteten Promotorialschreibens an das Reichskammergericht sollen die beiden Reichshofräte Eberhard Wambolt und Hans Ludwig von Ulm persönlich bei Bischof Eberhard von Speyer als Kammerrichter vorstellig werden und eine Beschleunigung des Verfahrens erreichen. Kläger betont derweil, aufgrund des bayerischen Handelsembargos, mit dem Beklagter (2) die Öffnung des Goldenen Steiges für Vilshofener Salz zu erzwingen sucht, seinen Verpflichtungen gegenüber Kaiser und Reich nicht mehr nachkommen zu können. Wiederholt wendet er sich mit Hilfsgesuchen auch an die Mutter und den Bruder Erzherzog Leopolds, Erzherzogin Maria Anna und Erzherzog Ferdinand, die einen eigenen Gesandten an den Hof des Beklagten (2) schicken, dem gegenüber Beklagter (2) Verhandlungsbereitschaft signalisiert. Darüber hinaus wird der Handelsstreit anlässlich eines Besuches von Beklagtem (2) in Graz besprochen. Auch die Absendung eines kaiserlichen Gesandten an den bayerischen Hof scheint erwogen worden zu sein.
Entscheidungen:Beschluss des Geheimen Rats: Hofkammerpräsident und Räte sollten berücksichtigen, dass der Kaiser auf Ansuchen der salzburgischen und bayerischen Gesandten durch die Hofkammer bereits eine Kommission zur Regelung des Salzhandels ernannt habe, vor der auch Passau seine Klagen erhoben habe. Es befremde den Kaiser allerdings, dass die Kommissare nun eigenmächtig nach Salzburg gereist seien, wo es doch den salzburgischen und bayerischen Subdelegierten gebührt hätte, sich zu den kaiserlichen Kommissaren zu begeben. Kommissare sollen umgehend zurückkehren, 1597 12 17, fol. 214r; Beschluss, eine klägerische Supplik Hoffiskal Stefan Engelmayer zur Anfertigung eines Gutachtens zuzustellen 1598 06 22 (Vermerk), fol. 271v; reichshofrätliches Conclusum zur Passauer Sedisvakanz, 1599 05 15 (revidierte Reinschrift), fol. 310r-313v; an Bischof Julius von Würzburg und die Stadt Nürnberg: Befehl zur Übernahme einer Kommission zur Güte, 1599 06 18 (Konzept), fol. 321rv, 1599 11 29 (revidierte Ausfertigung), fol. 342r-343v; Beschluss des Geheimen Rats: Die beiden Reichshofräte Wambolt und von Ulm sollen am Reichskammergericht unauffällig auf eine Beschleunigung des Verfahrens hinwirken, 1600 10 15, fol. 358r; an Herzog Maximilian von Bayern: Er möge die gefangengenommenen Passauer Amtsleute freilassen und das Handelsembargo aufheb
en 1601 06 06 (Vermerk), fol. 386r-388r; Beschluss des Reichshofrats über eine Instruktion für eine kaiserliche Gesandtschaft an den bayerischen Hof, 1602 01 19, fol. 440r-441v; Votum ad imperatorem 1602 01 21, fol. 446r-447r; Beschluss des Reichshofrats: Da der Streitfall an der Hofkammer anhängig sei, wüsste Reichshofrat kein Mittel, Kläger zu helfen. Allerdings möge der Kaiser die Absendung eines Gesandten an den bayerischen Hof erwägen, um zu einer gütlichen Einigung beizutragen, 1602 01 22, fol. 442rv; an Erzherzog Ferdinand, zugleich durch Herrn Coraduz an den in Prag anwesenden Kläger: Der Kaiser habe sich zur Abfertigung eines Gesandten an den bayerischen Hof entschlossen, 1602 01 24 (Konzept), fol. 443r-444r.
Umfang:fol. 1-724
 

Verwandte Verzeichnungseinheiten

Verwandte Verzeichnungseinheiten:keine
 

Benutzung

Schutzfristende:31.12.1632
Erforderliche Bewilligung:Keine
Physische Benützbarkeit:Uneingeschränkt
Zugänglichkeit:Öffentlich
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL:https://archivinformationssystem.at/detail.aspx?ID=4303779
 

Social Media

Weiterempfehlen
 
Startseite|Anmelden|de en fr it nl