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AT-OeStA/HHStA RHR Judicialia APA 123-1 Nürnberg Stadt, Bürgermeister und Rat contra Braunschweig[-Wolfenbüttel], Julius Herzog von; Auseinandersetzung wegen beleidigender Druckschriften im Zusammenhang mit Behandlung von Gesandten, 1575-1579 (Akt (Sammelakt, Grundzl., Konvolut, Dossier, File))
Angaben zur Identifikation |
Signatur: | AT-OeStA/HHStA RHR Judicialia APA 123-1 |
Titel: | Nürnberg Stadt, Bürgermeister und Rat contra Braunschweig[-Wolfenbüttel], Julius Herzog von; Auseinandersetzung wegen beleidigender Druckschriften im Zusammenhang mit Behandlung von Gesandten |
Entstehungszeitraum: | 1575 - 1579 |
Darin: | Instruktion der Kläger für Syndicus Leonhard Podenstein für seine Sendung zu Beklagtem 1572 11 10, fol. 39r-46v; Urfehde Sylvester Schulfermanns 1572 12 15, fol. 118r-119v; Notarielle Bestätigung über Schätzung von einer Kutsche und zwei Pferden der herzoglich-braunschweigischen Gesandten, vorgenommen auf Antrag des Wirts Zum Goldenen Löwen Hans Frümolt 1572 11 28, fol. 116r-117v; Aussagen von Sylvester Schulfermann und Jobst Ketwich zu Vorgängen in Nürnberg 1575, fol. 102r-113v, 120r-121v |
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Angaben zu Inhalt und Struktur |
Kläger/Antragsteller/Betreff: | Nürnberg Stadt, Bürgermeister und Rat |
Beklagter/Antragsgegner: | Braunschweig[-Wolfenbüttel], Julius Herzog von |
Gegenstand - Beschreibung: | Kläger berichten, teilweise vertreten durch ihren Syndicus Joachim König, Beklagte habe damit gedroht, Korrespondenz und andere Schriftstücke im Zusammenhang mit der Auseinandersetzung zwischen der Stadt und dem Herzog um die Behandlung der herzoglich-braunschweigischen Gesandten Sylvester Schulfermann und Jobst Ketwich in Nürnberg drucken zu lassen, wodurch die Ehre der Stadt verletzt werden würde. Beklagter habe mit seiner Drohung eine Schadensersatzzahlung der Kläger zu erzwingen versucht. Die Gesandten seien 1572 in Nürnberg erschienen und hätten eine hohe Rechnung im Gasthof Zum Goldenen Löwen verursacht, ohne politische Geschäfte zu betreiben. Zeugen hätten in ihnen und ihrem verdächtigen Gefolge eine Räuberbande erkannt. Kläger seien deswegen von einem Betrug ausgegangen, hätten die verdächtigen Personen außer dem abgereisten Jobst Ketwich inhaftieren lassen und an Beklagten geschrieben. Sobald sie die herzogliche Bestätigung des Status von Schulfermann und Ketwich als Gesandte erhalten hätten, sei Schulfermann aus der Haft entlassen worden. Im Übrigen habe Beklagter die beiden Gesandten inzwischen selbst vor Gericht stellen und verurteilen lassen. Kläger weisen darauf hin, der Druck von Schriften in beleidigender Absicht sei kraft Reichsgesetzen verboten. Darüber hinaus hätten sie Beklagtem angeboten, si |
| ch einem Rechtsverfahren wegen seiner angeblichen Ansprüche zu stellen. Kläger bitten, geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um ein Erscheinen des Drucks zu verhindern; andernfalls seien sie gezwungen, ihre Ehre durch eine eigene Druckschrift zu verteidigen. Beklagter läßt durch Gesandte ausführen, Kläger hätten seine mit entsprechenden Vollmachten versehenen Gesandten allein in der Absicht, die Ehre des Herzogs zu verletzen, wie Verbrecher behandelt und Schulfermann inhaftiert. Damit hätten Kläger gegen die Reichsgesetze, insbesondere den Landfrieden, verstoßen. Beklagter sei daher berechtigt gewesen, Schadensersatz zu fordern. Angesichts der Eindeutigkeit der Nürnberger Absichten sei er weder willens noch verpflichtet, zu diesem Zweck ein Rechtsverfahren zu führen. Beklagter läßt darum bitten, Kläger zu befehlen, Schadensersatz zu leisten; andernfalls sehe er sich gezwungen, zur Rettung seiner Ehre die fragliche Schrift in Druck zu geben. |
Entscheidungen: | Kaiserliche Ermahnung an Beklagten, Auseinandersetzung mit Kläger gütlich oder auf dem Rechtsweg auszutragen, unter Verweis auf Verbot der Forderung von Schadensersatz ohne vorausgehendes Rechtsverfahren und des Drucks beleidigender Schriften 1575 05 11, wiederholt 1575 07 23, wiederholt 1575 08 28, bestätigt 1579 10 04, fol. 9r-10v (Konzept) und 176r-177v, 24rv (Konzept) und 180r-181v, 28r-29v (Konzept) und 184r-185v, 188r-189v; Kaiserliches Dekret an Hofpostmeister (Sendung eines Kammerboten an Beklagten auf Kosten der Kläger) 1575 07 30, fol. 25rv |
Umfang: | fol. 1-189; Akten unvollständig |
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Verwandte Verzeichnungseinheiten |
Verwandte Verzeichnungseinheiten: | keine |
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Benutzung |
Schutzfristende: | 31.12.1609 |
Erforderliche Bewilligung: | Keine |
Physische Benützbarkeit: | Uneingeschränkt |
Zugänglichkeit: | Öffentlich |
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URL für diese Verz.-Einheit |
URL: | https://archivinformationssystem.at/detail.aspx?ID=4302093 |
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