AT-OeStA/HHStA RHR Judicialia APA 119-38 Möllendorff, Titke von contra Woldick, Asmus, Erben; Auseinandersetzung wegen Testamentsvollstreckung und Betrugs; Einsetzung einer kaiserlichen Kommission, 1617 (Akt (Sammelakt, Grundzl., Konvolut, Dossier, File))

Archivplan-Kontext


Angaben zur Identifikation

Signatur:AT-OeStA/HHStA RHR Judicialia APA 119-38
Titel:Möllendorff, Titke von contra Woldick, Asmus, Erben; Auseinandersetzung wegen Testamentsvollstreckung und Betrugs; Einsetzung einer kaiserlichen Kommission
Entstehungszeitraum:1617

Angaben zu Inhalt und Struktur

Kläger/Antragsteller/Betreff:Möllendorff, Titke von
Beklagter/Antragsgegner:Woldick, Asmus, aus Arneburg, Erben
Gegenstand - Beschreibung:Kläger bezieht sich auf das Testament seines Verwandten Christoph von Möllendorff, in dem sieser seine Söhne bzw., falls er keine Söhne haben sollte, seine drei leiblichen Brüder als Erben eingesetzt habe. Sollten diese ohne männliche Nachkommen sterben, sollte der Besitz an den Vater des Klägers Hans von Möllendorff bzw. dessen Söhne übergehen. Nach dem Tod des Erblassers sei zwischen den Testamentsvollstreckern, der Witwe des Verstorbenen, seinen Brüdern und dem Vater des Klägers eine Vereinbarung zur Ausführung der testamentarischen Verfügung geschlossen worden. Christoph von Möllendorff und seine Brüder seien ohne männliche Nachkommen gestorben. Damit seien Kläger und sein Bruder rechtmäßige Erben aller Lehengüter der Verstorbenen. Nach dem Tod des zuletzt verstorbenen Bruders Fritz von Möllendorff seien Streitigkeiten mit dessen Neffen Asmus Woldick als Erben der Eigengüter Fritz' von Möllendorff entstanden. Kläger und sein Bruder hätten 1604 einen Vertrag mit ihm geschlossen und ihm mehrere Tausend Taler aus dem Vermögen Christophs von Möllendorff ausgezahlt. Erst später habe Kläger von dem Vertrag zum Vollzug des Testaments erfahren, dessen Existenz Asmus Woldick in betrügerischer Absicht verschwiegen habe. Kläger argumentiert, Beklagte seien zur Rückzahlung der kraft des Vertrags von 1604 an Woldick ausg
ezahlten Gelder, zur Leistung von Zinsen für diesen Betrag und zum Ersatz der Kläger entstandenen Schäden verpflichtet, da Woldick die Zahlung durch Betrug erschlichen habe. Beklagte seien in verschiedenen Territorien ansässig. Kläger bittet, eine kaiserliche Kommission einzusetzen, die einen Vergleich vermitteln oder einen Prozeß durchführen und das durch Aktenversendung ermittelte Urteil vollstrecken solle.
Entscheidungen:Kaiserlicher Kommissionsauftrag [an Johann Georg [I.] Fürst von Anhalt[-Dessau] sowie Bürgermeister und Rat der Stadt Magdeburg zu Güte und Recht] 1617 08 21 (Vermerk), fol. 631v
Umfang:fol. 626-631; Akten unvollständig
 

Verwandte Verzeichnungseinheiten

Verwandte Verzeichnungseinheiten:keine
 

Benutzung

Schutzfristende:31.12.1647
Erforderliche Bewilligung:Keine
Physische Benützbarkeit:Uneingeschränkt
Zugänglichkeit:Öffentlich
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL:https://archivinformationssystem.at/detail.aspx?ID=4302003
 

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