AT-OeStA/HHStA RHR Judicialia APA 110-3 Lippe, Simon [VI.] Graf zur contra Lippstadt Stadt, Bürgermeister, Rat und Gemeinde; Auseinandersetzung wegen obrigkeitlicher Rechte über Stadt Lippstadt; Erlaß eines kaiserlichen Mandats, 1609-1611 (Akt (Sammelakt, Grundzl., Konvolut, Dossier, File))

Archivplan-Kontext


Angaben zur Identifikation

Signatur:AT-OeStA/HHStA RHR Judicialia APA 110-3
Titel:Lippe, Simon [VI.] Graf zur contra Lippstadt Stadt, Bürgermeister, Rat und Gemeinde; Auseinandersetzung wegen obrigkeitlicher Rechte über Stadt Lippstadt; Erlaß eines kaiserlichen Mandats
Entstehungszeitraum:1609 - 1611
Darin:Austragsvereinbarung zwischen den Edlen zur Lippe und den Bürgern der Stadt Lippstadt 1314 [07 27], fol. 191rv; Verpfändung der Stadt Lippstadt und der Festung Lipperode durch Engelbert [III. Graf von der Mark] Kurfürst von Köln an Engelbert Graf von der Mark 1366 [07 21] (beglaubigte Abschrift), fol. 98r-101v; Erbvertrag zwischen Johann [I.] Herzog von Kleve-Mark auf der einen sowie Bernhard [VII.] und Simon [IV.] zur Lippe auf der anderen Seite über Stadt Lippstadt 1445 [03 03], fol. 54r-57v, 153r-158v; Bestätigung der Vereinigung der Länder Jülich-Berg und Kleve-Mark durch Kaiser Ferdinand I. 1551 [!, 1559] 06 21, fol. 177r-178v; Bestätigung der Vereinigung der Länder Jülich-Berg und Kleve-Mark durch Kaiser Rudolf II. 1580 03 10, fol. 179r-180v; Huldigungsbrief Simons [VI.] Graf zur Lippe für Stadt Lippstadt 1579 09 11, fol. 192r-193v; Ermächtigung des Klägers, im Fall des kinderlosen Tods Johann Wilhelms Herzog von Jülich-Kleve-Berg dessen Hälfte der Stadt Lippstadt als kaiserlicher Kommissar zu verwalten, durch Kaiser Rudolf II. 1602 03 20, fol. 75r-76v; Protest im Auftrag Ernsts [Herzog von Bayern] Kurfürst von Köln gegen Inbesitznahme des gräflich-märkischen Teils der Stadt Lippstadt durch Beauftragte des Klägers, s.d., fol. 102r-104v; Reprotest des Klägers gegen Protest im Auftrag Ernsts [Herzog von Baye
rn] Kurfürst von Köln, s.d., fol. 85r-97v; Protest Ernsts Markgraf von Brandenburg und Wolfgang Wilhelms Pfalzgraf von Pfalz-Neuburg gegen Inbesitznahme des gräflich-märkischen Teils der Stadt Lippstadt durch Kläger 1609 12 29, fol. 206r-211v; Notariatsinstrument (Zustellung der kaiserlichen Ermächtigungsurkunde zugunsten des Klägers) 1609 03 26, fol. 65r-70v; Notariatsinstrument (Inbesitznahme des gräflich-märkischen Teils der Stadt Lippstadt durch Beauftragte des Klägers) 1609 03 28, fol. 37r-46v; Notariatsinstrument (Erklärung der Beklagten gegenüber Kläger) 1609 03 30, fol. 165r-172v; Notariatsinstrument (Protest der Beklagten gegen in der Stadt angeschlagene Patente Wolfgang Wilhelms Pfalzgraf von Pfalz-Neuburg und Johann Sigismunds Kurfürst von Brandenburg) 1609 04 13, fol. 183r-190v; Notariatsinstrument (Zustellung des kaiserlichen Mandats gegen Beklagte) 1609 11 30 (Ausfertigung), fol. 216rv; Notariatsinstrument (Protest des Klägers gegen Vorgehen der Beklagten) 1610 01 03, fol. 212r-215v; Fürbittschreiben der Landstände der Grafschaft Mark zugunsten der Beklagten 1609 12 12/22, fol. 107r-110v (Ausfertigung), 173r-176v

Angaben zu Inhalt und Struktur

Kläger/Antragsteller/Betreff:Lippe, Simon [VI.] Graf zur
Beklagter/Antragsgegner:Lippstadt Stadt, Bürgermeister, Rat und Gemeinde
Gegenstand - Beschreibung:Kläger führt aus, Inhaber der Hälfte der Stadt Lippstadt zu sein. Die andere Hälfte gehöre den Grafen von der Mark. Nach dem Tod Johann Wilhelms Herzog von Jülich-Kleve-Berg, Graf von der Mark, habe Kläger dessen Hälfte der Stadt Lippstadt in Besitz genommen. Damit habe er gemäß einem kaiserlichen Auftrag aus dem Jahr 1602 gehandelt, wonach er die gräflich-märkische Hälfte der Stadt bis zur Klärung der Nachfolgefrage vorläufig verwalten solle, falls der letzte Graf von der Mark ohne Kinder sterben sollte. Beklagte hätten sich geweigert, Kläger zu huldigen und bestimmte Abgaben zu leisten. Kläger bittet, Beklagten zu der in dem kaiserlichen Auftragsschreiben für Zuwiderhandelnde vorgesehenen Strafzahlung zu verurteilen und ein verschärftes Mandat gegen Beklagte ergehen zu lassen. Später berichtet Kläger, Ernst Markgraf von Brandenburg und Wolfgang Wilhelm Pfalzgraf von Pfalz-Neuburg, die das Erbe des verstorbenen Herzogs von Jülich-Kleve-Berg beanspruchten, hätten ihm gemäß dem früher üblichen Verfahren obrigkeitliche Verfügungen für die Stadt Lippstadt zur Mitunterzeichnung zugeschickt. Kläger bittet um Anweisung, wie er sich in dieser Situation verhalten solle. Beklagte berichten, sie hätten Kläger die Huldigung angesichts ihrer eidlichen Verpflichtungen nicht leisten können. Sie berufen sich u. a. auf ihren Ei
d gegenüber den Grafen von der Mark sowie auf einen Erbvertrag zwischen den Häusern Mark und Lippe von 1445. Darin sei festgelegt worden, daß die Stadt im Fall des Aussterbens einer der beiden Familien im Mannesstamm dem jeweils rechtmäßigen Erben zu huldigen habe. Beklagte bitten, das von Kläger gegen sie erwirkte Mandat zu kassieren.
Entscheidungen:Kaiserliches Mandat gegen Beklagte 1609 07 20, fol. 217r-222v; Kaiserlicher Bescheid (Zustellung der Einreden der Beklagten an Kläger zur Stellungnahme) 1610 02 16, fol. 210r-202v
Umfang:fol. 25-239; Akten unvollständig
 

Verwandte Verzeichnungseinheiten

Verwandte Verzeichnungseinheiten:keine
 

Benutzung

Schutzfristende:31.12.1641
Erforderliche Bewilligung:Keine
Physische Benützbarkeit:Uneingeschränkt
Zugänglichkeit:Öffentlich
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL:https://archivinformationssystem.at/detail.aspx?ID=4297180
 

Social Media

Weiterempfehlen
 
Startseite|Anmelden|de en fr it nl