AT-OeStA/HHStA RHR Judicialia APA 110-1 Leiningen[-Westerburg und Rixingen], Ludwig Graf von contra Weich, bischöflich-metzische Regierung; Auseinandersetzung wegen Jurisdiktions- und Besteuerungsrechten in Grafschaft Rixingen; Antrag auf kaiserliches Mandat, 1594-1635 (Akt (Sammelakt, Grundzl., K

Archivplan-Kontext


Angaben zur Identifikation

Signatur:AT-OeStA/HHStA RHR Judicialia APA 110-1
Titel:Leiningen[-Westerburg und Rixingen], Ludwig Graf von contra Weich, bischöflich-metzische Regierung; Auseinandersetzung wegen Jurisdiktions- und Besteuerungsrechten in Grafschaft Rixingen; Antrag auf kaiserliches Mandat
Entstehungszeitraum:1594 - 1635
Darin:Befehl Kaiser Rudolfs II. an Huprecht Graf von Eberstein, Ludwig Graf von Leiningen-Westerburg und Johann [Graf] von Hohenfels[-Reipoltskirchen] als Inhaber der Grafschaft Rixingen, die Ausübung von Jurisdiktionsrechten in der Grafschaft durch den Bischof von Metz nicht zu gestatten 1582 09 08, fol. 8r-11v, 14r-16v (beglaubigte Abschrift)

Angaben zu Inhalt und Struktur

Kläger/Antragsteller/Betreff:Leiningen[-Westerburg und Rixingen], Ludwig Graf von (1), später Leiningen[-Westerburg und Rixingen], Philipp [II.] Graf von (2)
Beklagter/Antragsgegner:Weich, bischöflich-metzische Regierung
Gegenstand - Beschreibung:Kläger (1) berichtet, Beklagter nähmen in der Grafschaft Rixingen jurisdiktionelle Rechte in Anspruch. Kläger (1) bezieht sich auf einen kaiserlichen Befehl an die Inhaber der Grafschaft Rixingen aus dem Jahr 1582, wonach dem Bischof von Metz keine Jurisdiktionsrechte einzuräumen seien. Darüber hinaus hätten Beklagte Kläger als Inhaber der Grafschaft Rixingen aufgefordert, einen Beitrag zu den Reichssteuern des Hochstifts Metz zu leisten und eine Aufstellung seiner Einkünfte aus der Grafschaft vorzulegen. Kläger (1) argumentiert, die Grafschaft Rixingen sei Reichslehen und werde vom Bischof von Metz lediglich als Afterlehen verliehen. Deswegen sei er nicht zur Leistung der geforderten Zahlung verpflichtet. Kläger (1) bittet, den kaiserlichen Befehl von 1582 zu bestätigen und um ein Verbot der Leistung von Steuern zu erweitern. Darüber hinaus bittet er um ein kaiserliches Mandat gegen den Bischof von Metz, den Status der Grafschaft als Reichslehen zu respektieren, außerdem um einen kaiserlichen Befehl an den kaiserlichen Fiskal am Reichskammergericht, ihn ggf. bei der Anstrengung eines Prozesses gegen den Bischof zu unterstützen. Antragsteller (2) bittet um einen kaiserlichen Befehl an die kaiserlichen Bevollmächtigten, die Rechte der Grafschaft Rixingen in ihre Verhandlungen mit französischen Beauftragten um ein
en Frieden einfließen zu lassen.
Umfang:fol. 1-20; Akten unvollständig
 

Verwandte Verzeichnungseinheiten

Verwandte Verzeichnungseinheiten:keine
 

Benutzung

Schutzfristende:31.12.1665
Erforderliche Bewilligung:Keine
Physische Benützbarkeit:Uneingeschränkt
Zugänglichkeit:Öffentlich
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL:https://archivinformationssystem.at/detail.aspx?ID=4297178
 

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