AT-OeStA/HHStA RHR Judicialia APA 84-46 Jesse, Lorenz contra Rantzau, Breda von; Auseinandersetzung wegen Schadensersatzes;, 1593-1610 (Akt (Sammelakt, Grundzl., Konvolut, Dossier, File))

Archivplan-Kontext


Angaben zur Identifikation

Signatur:AT-OeStA/HHStA RHR Judicialia APA 84-46
Titel:Jesse, Lorenz contra Rantzau, Breda von; Auseinandersetzung wegen Schadensersatzes;
Entstehungszeitraum:1593 - 1610
Darin:Bestätigung der Sachdarstellung des Klägers (1) (Überfall durch Beklagten) durch Stadt Kiel 1594 02 28, fol. 552r-555v; Bestellung der Stader Bürger Otto Scharlack und Jakob Mertens zu Rechtsvertretern der Klägerin (2) und ihrer Kinder durch Bürgermeister und Rat der Stadt Stade 1599 11 27, fol. 415r-416v; Ladung der Klägerin (2) vor holsteinisches Landgericht, Widerklage des Beklagten wegen Beleidigung 1603 07 04, fol. 333rv; Berichte Christians [IV.] König von Dänemark und Johann Adolfs [I.] Herzog von [Schleswig-]Holstein[-Gottorp] 1595 07 05, 1596 02 20 (Vorwurf der Rechtsverweigerung), 1598 09 14 (Angebot eines Rechtsverfahrens auf holsteinischem Landtag), fol. 520r-534v, 472r-475v, 441r-442v; Fürbittschreiben Matthias' Erzherzog von Österreich zugunsten der Klägerin (2) 1600 10 14 (Vermerk), fol. 402v; Notariatsinstrument (Bitte der Ehefrau des Beklagten um Verlängerung des Termins für Erscheinen des Beklagten am Kaiserhof) 1596 (Original), fol. 463r-464v; Notariatsinstrument (Zustellung des kaiserlichen Dekrets 1596 05 04) 1596 06 22/23 (Original), fol. 497rv; Notariatsinstrument (Zustellung des kaiserlichen Dekrets 1597 04 29) 1597 06 03/04 (Original), fol. 458rv

Angaben zu Inhalt und Struktur

Kläger/Antragsteller/Betreff:Jesse, Lorenz, Bürger der Stadt Stade (1); später Jesse, Margaretha, Witwe des Klägers (1) (2)
Beklagter/Antragsgegner:Rantzau, Breda von, Adeliger aus Neuendorf im Herzogtum Holstein
RHR-Agenten:Klägerin (2): Greyse von Waldhausen, Abraham, Dr. iur. (Vollmacht 1599 12 06, fol. 420r-423v, beglaubigte Abschrift, fol. 417r-419v)
Gegenstand - Beschreibung:Kläger (1) legt dar, Beklagter habe mit einer bewaffneten Mannschaft das Haus des Klägers (1) und seines Vaters in Kiel überfallen, beide Männer verletzt und Wertgegenstände zerstört bzw. mitgenommen. Beklagter habe Kläger (1) gefangen genommen und seine Familie aus Kiel vertrieben. Kläger (1) sei nach einer Intervention des Königs von Dänemark und Adolfs Herzog von Holstein freigekommen. Beklagter habe ihn aber erneut in Kiel angegriffen und verletzt. Kläger (1) habe Klage vor Johann Adolf Herzog von Holstein erhoben und die Ladung des Beklagten erwirkt. Als Kläger (1) seine Klage auf dem holsteinischen Landtag von 1592 habe weiterverfolgen wollen, habe Beklagter seinerseits Klage gegen ihn erhoben, woraufhin Kläger (1) erneut inhaftiert und nur gegen Leistung von Urfehde wieder freigelassen worden sei. Kläger (1) beschuldigt Beklagten, unrechtmäßig gegen ihn vorgegangen zu sein. Beklagter könne keine Jurisdiktionsgewalt über Kläger (1) geltend machen. Mit seinem Mordanschlag in Kiel habe Beklagter außerdem einen Geleitbrief des dänischen Königs für Kläger (1) verletzt. Auf dem holsteinischen Landtag sei Kläger (1) nach der Gegenklage des Beklagten das Recht verweigert worden. Kläger (1) bittet, Johann Adolf Herzog von Holstein und dem König von Dänemark als zuständigen Landesherren per Mandat zu gebieten, Bekl
agten zur Leistung von Schadensersatz in Höhe von mehreren Tausend Talern zu veranlassen, außerdem um die Kassation der abgenötigten Urfehde. Später beantragt Kläger (1) die Ladung des Beklagten, nach dessen Nichterscheinen die Einsetzung in seine Güter durch eine kaiserliche Kommission. Nach dem Tod von Kläger (1) wiederholt Klägerin (2) den Antrag auf Einsetzung in die Güter des Beklagten. Seine Verbrechen seien notorisch; außerdem sei Beklagter nicht in dem Verfahren vor dem Kaiser erschienen. Später bittet Klägerin (2) um ein kaiserliches Promotorial an den König von Dänemark. Kläger wenden sich auch an den Reichshofratspräsidenten und die Reichshofräte, Klägerin (2) auch an Matthias Erzherzog von Österreich. Christian IV. König von Dänemark und Johann Adolf Herzog von Holstein berichten, Beklagter habe Kläger (1) vor dem holsteinischen Landtag beschuldigt, ihn bei einem Aufenthalt in Kiel beleidigt und tätlich angegriffen zu haben. Deswegen sei Kläger (1) verhaftet worden. Anschließend sei er in Vergleichsverhandlungen mit Beklagtem eingetreten und aus der Haft freigekommen. Kläger (1) selbst habe das Verfahren gegen Beklagten nicht weiterbetrieben. Da Beklagter der Jurisdiktion der holsteinischen Herzöge unterworfen sei, habe Kläger (1) etwaige Ansprüche vor dem Landtag geltend zu machen. Die Herzöge von H
olstein bitten, die kaiserliche Ladung des Beklagten zu kassieren oder das Verfahren zumindest zu suspendieren und Kläger (1) an den Landtag zurückzuverweisen.
Entscheidungen:Kaiserliches Schreiben um Bericht an Johann Adolf Herzog [I.] von [Schleswig-]Holstein[-Gottorp], zugleich Befehl, Beklagten anzuweisen, nicht gewaltsam gegen Kläger (1) vorzugehen 1593 08 20, fol. 560r-561v (Konzept) und 363r-364v; Kaiserliche Kassation der Urfehde des Klägers (1) 1593 08 20, fol. 558r-559v (Konzept), 365r-366v; Reichshofrätliches Dekret (Anforderung von Akten bei königlich-dänischen Reichstagsgesandten) 1594 06 13, fol. 549rv; Kaiserliche Aufforderung an [Christian IV.] König von Dänemark als Herzog von Schleswig-Holstein, Kläger (1) vor Unrecht zu schützen 1594 08 25, wiederholt 1594 12 07, fol. 541r-544v (Konzept) und 361r-362v, 535r-536v (Konzept) und 359r-360v; Kaiserliche Ladung des Beklagten 1595 09 23, fol. 349r-353v, 512r-515v; Reichshofrätliche Interlokute (Fristverlängerung für Erscheinen des Beklagten nach kaiserlicher Ladung) 1596 05 04, 1597 04 29, fol. 500r-501v (Konzept) und 348rv und 374rv und 498r-499v, 471rv (Konzept) und 347rv und 373rv und 469r-470v; Kaiserliches Schreiben an [Christian IV.] König von Dänemark und Johann Adolf [I.] Herzog von Holstein (Zitationsprozeß, Aufforderung, für Erscheinen des Beklagten am Kaiserhof zu sorgen) 1597 03 29, fol. 480r-483v (Konzept), 356r-358v, 375r-378v, 384r-387v, 454r-456v; Kaiserliche Aufforderung an Christian IV. König von Dänemar
k und Johann Adolf [I.] Herzog von [Schleswig-]Holstein[-Gottorp], Beklagten zu Schadensersatzzahlung an Kläger (1) zu bewegen 1598 06 26, fol. 445r-446v (Konzept), 334r-335v, 354r-355v, 382r-383v, 413r-414v, 437v-438r, 443r-444v; Reichshofrätliches Dekret an Kläger (1) (Fortsetzung des Zitationsverfahrens für den Fall ausbleibender Stellungnahme des Königs von Dänemark und des Herzogs von [Schleswig-]Holstein[-Gottorp]) 1598 12 19, fol. 439r-440v; Kaiserlicher Bescheid an Klägerin (2) (Kaiserliches Fürbittschreiben an [Christian IV.] König von Dänemark) 1600 09 22, fol. 403rv (Konzept), 379rv, 388r-389v; Ausfertigung eines kaiserlichen Fürbittschreibens an [Christian IV.] König von Dänemark zugunsten der Klägerin (2) 1600 12 14 (Vermerk), Entscheidung bestätigt 1601 01 31 (Vermerk, laut weiterem Vermerk nicht ausgefertigt wegen Weigerung der Klägerin (2), das Schreiben anzunehmen), Entscheidung bestätigt 1601 05 28 (Vermerk, zugleich Verbot an Klägerin (2), weiter Kaiser anzurufen), fol. 371v, 369v, 343v; Kaiserliches Schreiben an [Christian IV.] König von Dänemark und [Johann Adolf I.] Herzog von [Schleswig-]Holstein[-Gottorp] (Zurückverweisung der Klägerin (2)) 1601 05 28, fol. 339r-342v; Kaiserliches Fürbittschreiben an Christian [IV.] König von Dänemark und Johann Adolf [I.] Herzog von [Schleswig-]Holstein[
-Gottorp] zugunsten der Klägerin (2) 1610 08 06, fol. 326r-329v
Umfang:fol. 324-565; Akten unvollständig
 

Verwandte Verzeichnungseinheiten

Verwandte Verzeichnungseinheiten:keine
 

Benutzung

Schutzfristende:31.12.1640
Erforderliche Bewilligung:Keine
Physische Benützbarkeit:Uneingeschränkt
Zugänglichkeit:Öffentlich
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL:https://archivinformationssystem.at/detail.aspx?ID=4292702
 

Social Media

Weiterempfehlen
 
Startseite|Anmelden|de en fr it nl