AT-OeStA/HHStA RHR Judicialia APA 65-3 Gesquier, Samuel; Bitte um Verzicht auf Verfahren wegen Strafzahlungen;, 1636-1638 (Akt (Sammelakt, Grundzl., Konvolut, Dossier, File))

Archivplan-Kontext


Angaben zur Identifikation

Signatur:AT-OeStA/HHStA RHR Judicialia APA 65-3
Titel:Gesquier, Samuel; Bitte um Verzicht auf Verfahren wegen Strafzahlungen;
Entstehungszeitraum:1636 - 1638
Darin:Information des Kaisers über Revisionsansuchen des Antragstellers (1) durch Anselm Kasimir [Wamboldt von Umbstadt] Kurfürst von Mainz 1636 02 09, fol. 27r-37v

Angaben zu Inhalt und Struktur

Kläger/Antragsteller/Betreff:Gesquier, Samuel, Kaufmann, Bürger der Stadt Köln (1), später Camp, Katharina, seine Witwe (2)
RHR-Agenten:Antragsteller (2): Stupan[, Lukas], Dr. [iur.] (1638)
Gegenstand - Beschreibung:Antragsteller (1) bezieht sich auf einen Streit mit seinem Bruder Paul Gesquier über die Aufteilung des elterlichen Erbes. Von einem Urteil des Stadtgerichts in Frankfurt/M. [?] in dieser Angelegenheit habe er an das Reichskammergericht appelliert. Nach der Submission habe das Reichskammergericht kein Urteil gesprochen, sondern Antragsteller (1) unter Androhung von Strafe befohlen, seinem Bruder bis zum Ende des Verfahrens Unterhalt zu bezahlen. Später habe Antragsteller (1) einen Vergleich mit seinem Bruder geschlossen, wonach Paul Gesquier auf das Verfahren vor dem Reichskammergericht verzichten sollte. Statt dessen habe Paul den Vergleich vor dem Reichskammergericht angefochten und die Wiederaufnahme des Verfahrens erwirkt. Antragsteller (1) habe mehrfach Revision eingelegt, sei vom Reichskammergericht aber abgewiesen und erneut mit einer Strafzahlung bedroht worden. Antragsteller (1) behauptet, sein Bruder habe seinen Anteil am elterlichen Erbe bereits erhalten. Die Revisionsanträge des Antragstellers (1) seien vom Reichskammergericht nicht korrekt behandelt worden. Antragsteller (1), später (2), bitten um einen kaiserlichen Befehl an den kaiserlichen Fiskal am Reichskammergericht, keine Verfahren wegen der angedrohten Strafzahlungen einzuleiten.
Entscheidungen:Kaiserlicher Befehl an kaiserlichen Fiskal am Reichskammergericht, bis zu weiterer kaiserlicher Entscheidung kein Verfahren gegen Antragsteller (1) einzuleiten 1636 11 27, fol. 42r-43v (Konzept), 46rv; Kaiserliches Schreiben um Bericht an kaiserlichen Fiskal am Reichskammergericht 1638 11 19, fol. 49r-50v
Umfang:fol. 27-50
 

Verwandte Verzeichnungseinheiten

Verwandte Verzeichnungseinheiten:keine
 

Benutzung

Schutzfristende:31.12.1668
Erforderliche Bewilligung:Keine
Physische Benützbarkeit:Uneingeschränkt
Zugänglichkeit:Öffentlich
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL:https://archivinformationssystem.at/detail.aspx?ID=4290544
 

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