AT-OeStA/HHStA RHR Judicialia APA 61-6 Fürst, Georg contra Lichtenfels Stadt, Bürgermeister und Rat; Auseinandersetzung wegen Beschlagnahme, Schulden, Lehens;, 1610 (Akt (Sammelakt, Grundzl., Konvolut, Dossier, File))

Archivplan-Kontext


Angaben zur Identifikation

Signatur:AT-OeStA/HHStA RHR Judicialia APA 61-6
Titel:Fürst, Georg contra Lichtenfels Stadt, Bürgermeister und Rat; Auseinandersetzung wegen Beschlagnahme, Schulden, Lehens;
Entstehungszeitraum:1610
Darin:Verzeichnis der Forderungen des Klägers (Gesamtsumme: 2.902 Gulden), undat., fol. 802r-803v

Angaben zu Inhalt und Struktur

Kläger/Antragsteller/Betreff:Fürst, Georg, aus Schweinfurt
Beklagter/Antragsgegner:Lichtenfels Stadt, Bürgermeister und Rat (1); Fürst, Georg, Schuldner (2); Rabenstein, Georg Werner von (3); Fürst, Lukas, Bruder des Klägers, Ratsmitglied, aus Bamberg (4)
Gegenstand - Beschreibung:Kläger beschuldigt Beklagte (1), ihn vor dem Bischof von Bamberg verleumdet zu haben. Obwohl sich bei der folgenden Untersuchung die Unschuld des Klägers herausgestellt habe und Beklagte (1) zur Leistung von Schadensersatz verurteilt worden seien, weigerten sie sich, die Auslagen des Klägers zu erstatten. Darüber hinaus hätten sie die Ausfertigung einer Erklärung hintertrieben, in der die Unschuld des Klägers habe festgehalten werden sollen, und Einkünfte sowie Güter des Klägers beschlagnahmen lassen. Kläger bittet um einen kaiserlichen Befehl an den Bischof von Bamberg, Beklagte (1) zur Freigabe der Vermögenswerte des Klägers und zur Rückgabe der ihm entzogenen Güter anzuhalten. Darüber hinaus bittet Kläger um kaiserliche Befehle an die zuständigen Obrigkeiten, ihn bei der Eintreibung seiner Forderungen gegenüber Beklagten (2) zu unterstützen. Vor dem bischöflich-bambergischen Gericht könne er kein Recht erhalten. Desweiteren führt Kläger aus, nach dem Tod seines Vaters, des Bamberger Bürgermeisters Georg Fürst des Älteren, von Beklagtem (3) mit einer Gült belehnt worden zu sein, die er 20 Jahre lang genutzt habe. Später habe Beklagter (4) mit Unterstützung des Bamberger Bischofs und Domkapitels Anspruch auf die Gült erhoben. Kläger bittet um einen kaiserlichen Befehl an Beklagten (3), ihn erneut mit der Gült z
u belehnen und die Belehnung auf seine Ehefrau und seine männlichen und weiblichen Erben auszudehnen. Darüber hinaus bittet er um einen kaiserlichen Befehl an den Bischof von Bamberg, für die Erstattung der durch den Streit um die Gült entstandenen Unkosten durch Beklagten (4) zu sorgen.
Entscheidungen:Kaiserlicher Bescheid an Kläger (Verweis an zuständige Instanzen) 1610 11 15, fol. 808rv
Umfang:fol. 799-808
 

Verwandte Verzeichnungseinheiten

Verwandte Verzeichnungseinheiten:keine
 

Benutzung

Schutzfristende:31.12.1640
Erforderliche Bewilligung:Keine
Physische Benützbarkeit:Uneingeschränkt
Zugänglichkeit:Öffentlich
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL:https://archivinformationssystem.at/detail.aspx?ID=4289370
 

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