Angaben zur Identifikation |
Signatur: | AT-OeStA/HHStA RHR Judicialia APA 61-4 |
Titel: | Franz, Thomas contra Ostfriesland Grafschaft; Auseinandersetzung wegen Landfriedensbruchs; |
Entstehungszeitraum: | 1610 |
Darin: | Ladung der Untertanen des Amts Lierohrt zu allgemeinem Landtag in Aurich durch Enno Graf von Ostfriesland 1609 09 01 (Original), fol. 777r-784v |
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Angaben zu Inhalt und Struktur |
Kläger/Antragsteller/Betreff: | Franz, Thomas, Dr., Kanzler der Grafen von Ostfriesland |
Beklagter/Antragsgegner: | Ostfriesland Grafschaft, von Ritterschaft, Städten und Landständen 1606 11 10 bevollmächtigte Deputierte; Emden Stadt, Bürgermeister und Rat |
Gegenstand - Beschreibung: | Kläger erinnert an die seit 16 Jahren andauernde, von der Stadt Emden ausgehende Rebellion von Untertanen in der Grafschaft Ostfriesland. Um Strategien zur Befriedung der Revolte und der Bewältigung ihrer Folgen diskutieren zu lassen, habe Enno Graf von Ostfriesland einen allgemeinen Landtag nach Aurich ausschreiben lassen. Diesen Landtag hätten Beklagte durch Drohungen gegen potentielle Teilnehmer, öffentlich angeschlagene Bekanntmachungen und schließlich durch die militärische Eroberung der Stadt Aurich verhindert. In Aurich seien Beklagte gezielt gegen das Haus des Klägers und seine Verwandten sowie das gräfliche Schloß vorgegangen und hätten Angestellte bzw. Familienmitglieder verwundet oder verhaftet sowie Wertgegenstände mitgenommen oder zerstört. Auch in den umliegenden Ämtern seien gräfliche Amtleute verhaftet und wichtige Akten entwendet worden. Mit ihrem Verhalten hätten Beklagte nicht nur gegen den Landfrieden verstoßen, sondern auch gegen eine kaiserliche Entscheidung in der ostfriesischen Rebellionssache, in der die ostfriesischen Untertanen ausdrücklich aufgefordert worden seien, etwaigen Ladungen zu Landtagen nachzukommen; außerdem sei einigen der Beklagten jede politische Tätigkeit verboten worden. Kläger bittet um ein kaiserliches Mandat sine clausula gegen Beklagte, die beim Überfall auf Aurich |
| entwendeten Gegenstände und Unterlagen zurückzugeben, außerdem um die Ladung der Beklagten gemäß Landfrieden. |
Umfang: | fol. 770-792; Akten unvollständig |
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Verwandte Verzeichnungseinheiten |
Verwandte Verzeichnungseinheiten: | keine |
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Benutzung |
Schutzfristende: | 31.12.1640 |
Erforderliche Bewilligung: | Keine |
Physische Benützbarkeit: | Uneingeschränkt |
Zugänglichkeit: | Öffentlich |
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URL für diese Verz.-Einheit |
URL: | https://archivinformationssystem.at/detail.aspx?ID=4289368 |
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