AT-OeStA/HHStA RHR Judicialia APA 60-6 Friedrich, Barbara contra Münderlein (Wumerla), Adam; Auseinandersetzung wegen Erbschaft;, 1608-1610 (Akt (Sammelakt, Grundzl., Konvolut, Dossier, File))

Archivplan-Kontext


Angaben zur Identifikation

Signatur:AT-OeStA/HHStA RHR Judicialia APA 60-6
Titel:Friedrich, Barbara contra Münderlein (Wumerla), Adam; Auseinandersetzung wegen Erbschaft;
Entstehungszeitraum:1608 - 1610
Darin:Erklärung des kaiserlichen Regimentsschultheißen des Pucheimischen Regiments Stefan Steinlin (Zeugeneinvernahme zum Tod von Otto Albrecht von Bodenstein) 1608 05 05, fol. 122r-125v; Urteil des bischöflich-bambergischen Hofgerichts in Verfahren Beklagter contra Klägerin (Abweisung des Klägerin) 1608 07 11, fol. 117r-118v; Gutachten des königlich-böhmischen Obersten Appellationsgerichts in Prag 1608 08 07, fol. 126rv, 135r-136v; Bericht des Bischofs von Bamberg 1609 10 29, fol. 116r-119v

Angaben zu Inhalt und Struktur

Kläger/Antragsteller/Betreff:Friedrich, Barbara, für sie Friedrich, Hans, Bäcker, Bürger des Markts Gößweinstein, ihr Ehemann
Beklagter/Antragsgegner:Münderlein (Wumerla), Adam, aus Pottenstein
Gegenstand - Beschreibung:Hans Friedrich beansprucht für Klägerin das Erbe Otto Albrechts von Bodenstein, des Stiefbruders der Klägerin aus der Ehe ihres Vaters mit Margaretha Seybolt. Bodenstein habe sich in kaiserliche Kriegsdienste begeben und sei wahrscheinlich in Ungarn getötet worden. Vor dem Bischof von Bamberg als zuständiger Obrigkeit habe auch Margaretha Seybolt bzw. Beklagten, deren dritter Ehemann, Anspruch auf das Erbe erhoben. Seybolt habe sich auf ein Testament Bodensteins berufen, das, wie sich später herausgestellt habe, gefälscht gewesen sei. Trotzdem sei Hans Friedrich vom bischöflich-bambergischen Hofgericht abgewiesen worden. Friedrich weist darauf hin, daß nach dem Tod des gemeinsamen Vaters eine Erbteilung zwischen Klägerin und ihrem Stiefbruder vorgenommen worden sei. Seybolt habe sich erneut verheiratet und ihren Sohn einer Vormundschaft unterstellt. Deswegen sei Klägerin die nächste Blutsverwandte ihres Stiefbruders und damit die rechtmäßige Erbin. Friedrich bittet um einen kaiserlichen Befehl an den Bischof von Bamberg, das Erbe Otto Albrechts von Bodenstein an ihn als Vertreter der Klägerin zu übergeben. Er erklärt seine Bereitschaft, Kaution für den Fall zu leisten, daß Bodenstein noch am Leben sei. Der Bischof von Bamberg berichtet, Klägerin sei nach einem ordnungsgemäßen Verfahren mit ihren Ansprüchen abgew
iesen worden.
Entscheidungen:Kaiserliche Aufforderung an Bischof von Bamberg, Klägerin klaglos zu stellen 1608 09 14, wiederholt 1609 04 02, fol. 137rv (Konzept) und 121rv, 129rv (Konzept) und 127r-128v (Datierung 1609 08 08)
Umfang:fol. 116-138; Akten unvollständig
 

Verwandte Verzeichnungseinheiten

Verwandte Verzeichnungseinheiten:keine
 

Benutzung

Schutzfristende:31.12.1640
Erforderliche Bewilligung:Keine
Physische Benützbarkeit:Uneingeschränkt
Zugänglichkeit:Öffentlich
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL:https://archivinformationssystem.at/detail.aspx?ID=4289273
 

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