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AT-OeStA/HHStA RHR Judicialia APA 60-6 Friedrich, Barbara contra Münderlein (Wumerla), Adam; Auseinandersetzung wegen Erbschaft;, 1608-1610 (Akt (Sammelakt, Grundzl., Konvolut, Dossier, File))
Angaben zur Identifikation |
Signatur: | AT-OeStA/HHStA RHR Judicialia APA 60-6 |
Titel: | Friedrich, Barbara contra Münderlein (Wumerla), Adam; Auseinandersetzung wegen Erbschaft; |
Entstehungszeitraum: | 1608 - 1610 |
Darin: | Erklärung des kaiserlichen Regimentsschultheißen des Pucheimischen Regiments Stefan Steinlin (Zeugeneinvernahme zum Tod von Otto Albrecht von Bodenstein) 1608 05 05, fol. 122r-125v; Urteil des bischöflich-bambergischen Hofgerichts in Verfahren Beklagter contra Klägerin (Abweisung des Klägerin) 1608 07 11, fol. 117r-118v; Gutachten des königlich-böhmischen Obersten Appellationsgerichts in Prag 1608 08 07, fol. 126rv, 135r-136v; Bericht des Bischofs von Bamberg 1609 10 29, fol. 116r-119v |
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Angaben zu Inhalt und Struktur |
Kläger/Antragsteller/Betreff: | Friedrich, Barbara, für sie Friedrich, Hans, Bäcker, Bürger des Markts Gößweinstein, ihr Ehemann |
Beklagter/Antragsgegner: | Münderlein (Wumerla), Adam, aus Pottenstein |
Gegenstand - Beschreibung: | Hans Friedrich beansprucht für Klägerin das Erbe Otto Albrechts von Bodenstein, des Stiefbruders der Klägerin aus der Ehe ihres Vaters mit Margaretha Seybolt. Bodenstein habe sich in kaiserliche Kriegsdienste begeben und sei wahrscheinlich in Ungarn getötet worden. Vor dem Bischof von Bamberg als zuständiger Obrigkeit habe auch Margaretha Seybolt bzw. Beklagten, deren dritter Ehemann, Anspruch auf das Erbe erhoben. Seybolt habe sich auf ein Testament Bodensteins berufen, das, wie sich später herausgestellt habe, gefälscht gewesen sei. Trotzdem sei Hans Friedrich vom bischöflich-bambergischen Hofgericht abgewiesen worden. Friedrich weist darauf hin, daß nach dem Tod des gemeinsamen Vaters eine Erbteilung zwischen Klägerin und ihrem Stiefbruder vorgenommen worden sei. Seybolt habe sich erneut verheiratet und ihren Sohn einer Vormundschaft unterstellt. Deswegen sei Klägerin die nächste Blutsverwandte ihres Stiefbruders und damit die rechtmäßige Erbin. Friedrich bittet um einen kaiserlichen Befehl an den Bischof von Bamberg, das Erbe Otto Albrechts von Bodenstein an ihn als Vertreter der Klägerin zu übergeben. Er erklärt seine Bereitschaft, Kaution für den Fall zu leisten, daß Bodenstein noch am Leben sei. Der Bischof von Bamberg berichtet, Klägerin sei nach einem ordnungsgemäßen Verfahren mit ihren Ansprüchen abgew |
| iesen worden. |
Entscheidungen: | Kaiserliche Aufforderung an Bischof von Bamberg, Klägerin klaglos zu stellen 1608 09 14, wiederholt 1609 04 02, fol. 137rv (Konzept) und 121rv, 129rv (Konzept) und 127r-128v (Datierung 1609 08 08) |
Umfang: | fol. 116-138; Akten unvollständig |
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Verwandte Verzeichnungseinheiten |
Verwandte Verzeichnungseinheiten: | keine |
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Benutzung |
Schutzfristende: | 31.12.1640 |
Erforderliche Bewilligung: | Keine |
Physische Benützbarkeit: | Uneingeschränkt |
Zugänglichkeit: | Öffentlich |
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URL für diese Verz.-Einheit |
URL: | https://archivinformationssystem.at/detail.aspx?ID=4289273 |
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