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AT-OeStA/HHStA RHR Judicialia APA 59-1 Fugger, Philipp Eduard; Begnadigung;, 1595 (Akt (Sammelakt, Grundzl., Konvolut, Dossier, File))
Archivplan-Kontext |
AT-OeStA/HHStA RHR Judicialia APA 59 Fugger, Frei, Foss, Freiberg, Nürnberg, Fleming, Freytag, Freitag, Fuchs, Fritzschka, Fischer, Fraunhopfen, Fulda, Franken, Fürst, Rantzau, Schinen, Fiskal, 1576-1612 (Karton (Faszikel))
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Angaben zur Identifikation |
Signatur: | AT-OeStA/HHStA RHR Judicialia APA 59-1 |
Titel: | Fugger, Philipp Eduard; Begnadigung; |
Entstehungszeitraum: | 1595 |
Darin: | Zeugenaussagen zu Geständnis Cleelins 1592 10 16-1593 07 12, fol. 18r-25v, 36r-47v; Aussagen Cleelins (Befragung ohne und mit Anwendung der Folter) 1593 06 03-08 23, fol. 26r-35v, 48r-56v; Gutachten verschiedener Rechtsgelehrter zu Delikt Cleelins und Strafmaß 1593, 1595 und s.d., fol. 57r-82v |
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Angaben zu Inhalt und Struktur |
Kläger/Antragsteller/Betreff: | Fugger, Philipp Eduard |
RHR-Agenten: | Antragsteller berichtet, seine Oberamtleute in Weißenhorn sowie der Rat der Stadt Weißenhorn hätten Hans Cleelin aus Schiessen, Sohn eines Weißenhorner Bürgers und ehemaliger Diener des Antragstellers, zum Tod verurteilt. Ausschlaggebend für die Verurteilung sei gewesen, daß Cleelin einen früheren Ausweisungsbescheid mißachtet, die fuggerischen Untertanen zum Aufruhr angestiftet und sich einer Mord- und Raubtat gerühmt habe. Nachdem er bei der Beichte kurz vor Vollstreckung des Urteils sein Geständnis widerrufen habe, sei die Hinrichtung aufgeschoben worden. In der Zwischenzeit habe die Verwandtschaft Cleelins mehrere Anordnungen Ferdinands Erzherzog von Österreich, der die Weißenhorner Hochgerichtsbarkeit als Lehen verleihe, erwirkt, wonach vorerst nicht weiter gegen Cleelin vorgegangen werden solle. Später habe der Erzherzog die Begnadigung Cleelins zu lebenslangem Dienst an der ungarischen Grenze gegen Erlegung einer Kaution vorgeschlagen, die jedoch niemand habe leisten wollen. Ein endgültiger Bescheid der Oberösterreichischen Regierung über den Bericht des Antragstellers sei durch den Tod des Erzherzogs verhindert worden. Die Regierung habe lediglich erklärt, den Vorgang an den Kaiser gelangen lassen zu wollen. Antragsteller bittet um eine kaiserliche Entscheidung, was mit Cleelin geschehen solle. Später be |
| richtet er, Cleelin gemäß dem Bescheid der Oberösterreichischen Regierung zu lebenslanger Zwangsarbeit nach Wien überstellt zu haben. |
Umfang: | fol. 1-118; Akten unvollständig, Akten teilweise beschädigt |
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Verwandte Verzeichnungseinheiten |
Verwandte Verzeichnungseinheiten: | keine |
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Benutzung |
Schutzfristende: | 31.12.1625 |
Erforderliche Bewilligung: | Keine |
Physische Benützbarkeit: | Uneingeschränkt |
Zugänglichkeit: | Öffentlich |
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URL für diese Verz.-Einheit |
URL: | https://archivinformationssystem.at/detail.aspx?ID=4289237 |
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