AT-OeStA/HHStA RHR Judicialia APA 43-81 Kröv Reichsdorf, Zehnder und Gemeinden contra Trier Erzstift, [Lothar Franz Graf von Schönborn] Kurfürst von; Auseinandersetzung wegen Reichsunmittelbarkeit; Antrag auf kaiserliches Mandat, 1659 (Akt (Sammelakt, Grundzl., Konvolut, Dossier, File))

Archivplan-Kontext


Angaben zur Identifikation

Signatur:AT-OeStA/HHStA RHR Judicialia APA 43-81
Titel:Kröv Reichsdorf, Zehnder und Gemeinden contra Trier Erzstift, [Lothar Franz Graf von Schönborn] Kurfürst von; Auseinandersetzung wegen Reichsunmittelbarkeit; Antrag auf kaiserliches Mandat
Entstehungszeitraum:1659
Darin:Sebastian Münster, Cosmographia (Auszüge, Buch 5 Kapitel 144: Stadt Kreuznach, Buch 5 Kapitel 163: Grafschaft Zweibrücken), fol. 729r-730v; Reichskammergerichtliches Schreiben um Bericht an Beklagte nach Klage der Kläger 1657 02 17, fol. 731rv; Vollmacht der Kläger für Dr. iur. Johann Ortmann zur Vertretung der Kläger in Verfahren gegen Beklagte vor Kaiser und Reichskammergericht 1657 04 19 (beglaubigte Abschrift), fol. 727r-728v

Angaben zu Inhalt und Struktur

Kläger/Antragsteller/Betreff:Kröv Reichsdorf, Zehnder und Gemeinden
Beklagter/Antragsgegner:Trier Erzstift, [Lothar Franz Graf von Schönborn] Kurfürst von; Sponheim, gefürstete Grafen von (= Pfalz[-Zweibrücken]-Birkenfeld, [Georg Wilhelm] Pfalzgraf von; Baden-Baden, [Wilhelm] Markgraf von)
Gegenstand - Beschreibung:Kläger berichten über Versuche der Beklagten, sie wie Landesuntertanen zu besteuern. Kläger behaupten, Kröv sei reichsunmittelbar. Die Verpfändung durch Kaiser Karl IV. an die Grafen von Sponheim sowie die Verleihung der Vogtei an die Kurfürsten von Trier ändere daran nichts. Die Gemeinden hätten ihre Steuern mit Ausnahme bestimmter Naturalabgaben stets dem Reich entrichtet. Erst im Zusammenhang mit dem Dreißigjährigen Krieg sei es Beklagten gelungen, mit Waffengewalt die Leistung von Abgaben an sie zu erzwingen. Das Reichskammergericht habe für sich unzuständig erklärt und Kläger an den Kaiser verwiesen, da die Auseinandersetzung aus einer kaiserlichen Verpfändung resultiere. Darüber hinaus gehöre der Kammerrichter, der Markgraf von Baden, als einer der Rechtsnachfolger der Grafen von Sponheim zu den Streitgegnern der Kläger. Kläger bitten um ein kaiserliches Mandat gegen Beklagte, die Erhebung von Steuern einzustellen und die erpreßten Zahlungen zu erstatten. Darüber hinaus solle der kaiserliche Fiskal in einem speziellen Schreiben sämtliche Gemeinden dazu auffordern, ihre Steuern nur dem Reich zu entrichten. Sämtliche den Status Krövs betreffenden Urkunden und Akten sollten gesammelt und bei der kurfürstlich-mainzischen Kanzlei hinterlegt werden. Außerdem beantragen Kläger, entweder das Reichskammergericht an
zuweisen, ihre Klage wegen der Steuererhebung der Beklagten anzunehmen, oder das Verfahren am Kaiserhof durchführen zu lassen.
Umfang:fol. 718-733
 

Verwandte Verzeichnungseinheiten

Verwandte Verzeichnungseinheiten:keine
 

Benutzung

Schutzfristende:31.12.1689
Erforderliche Bewilligung:Keine
Physische Benützbarkeit:Uneingeschränkt
Zugänglichkeit:Öffentlich
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL:https://archivinformationssystem.at/detail.aspx?ID=4288826
 

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