AT-OeStA/HHStA RHR Judicialia APA 43-53 Cordier, Jeremias contra Nürnberg Stadt, Bürgermeister und Rat; Auseinandersetzung wegen Legats;, 1648-1650 (Akt (Sammelakt, Grundzl., Konvolut, Dossier, File))

Archivplan-Kontext


Angaben zur Identifikation

Signatur:AT-OeStA/HHStA RHR Judicialia APA 43-53
Titel:Cordier, Jeremias contra Nürnberg Stadt, Bürgermeister und Rat; Auseinandersetzung wegen Legats;
Entstehungszeitraum:1648 - 1650
Darin:Testament Peter Anton Cordiers 1637 02 28, fol. 390r-391v, 406r-407v (Auszug); Vollmacht des Klägers für den Nürnberger Kaufmann Arnold von Beyer, den Anteil des Klägers an den Häusern seines Vaters in Nürnberg und Hanau zu verkaufen 1647 09 26, fol. 399rv, 408r-409v

Angaben zu Inhalt und Struktur

Kläger/Antragsteller/Betreff:Cordier, Jeremias, Goldschmied, Bürger der Stadt Wien
Beklagter/Antragsgegner:Nürnberg Stadt, Bürgermeister und Rat
RHR-Agenten:Kläger: Pock, Georg, Dr. (1648); Beklagte: Pistorius, Jeremias (1649)
Gegenstand - Beschreibung:Kläger führt aus, sein Bruder (Peter) Anton Cordier, Bürger der Stadt Nürnberg, habe ihm ein Legat in Höhe von einem Viertel seines Vermögens nach Abzug anderer Legate vermacht, zu seinen Erben jedoch seine Schwester Elisabeth Valier und ihre Kinder sowie das Neue Spital Zum Heiligen Geist in Nürnberg eingesetzt. Nach dem Tod seines Bruders im Jahr 1644 hätten die Testamentsvollstrecker zunächst die anderen Legate ausgezahlt sowie die Schulden seines Bruders beglichen und erst dann die Teilung der restlichen Summe vorgenommen; von Beklagten sei er zur Annahme des so berechneten Anteils genötigt worden. Kläger macht geltend, Nachlaßnehmer seien gegenüber Erben begünstigt und müßten ohne Rücksicht auf Nachlaßschulden aus der Erbmasse befriedigt werden. Demgemäß hätte das ihm zustehende Viertel auf der Grundlage des Vermögens seines Bruders vor der Rückzahlung der Schulden berechnet werden müssen. Kläger bittet um einen kaiserlichen Befehl, später ein Mandat gegen Beklagte, ihm bei den Vormündern der Kinder seiner Schwester als Erben seines Bruders zu seinen Ansprüchen zu verhelfen. Beklagte berufen sich darauf, Kläger habe den ihm zustehenden Anteil bereits akzeptiert. Darüber hinausgehende Ansprüche müsse er vor den zuständigen Nürnberger Gerichten geltend machen.
Entscheidungen:Kaiserlicher Befehl an Beklagte, Kläger zur Befriedigung seiner Ansprüche aus dem Testament seines Bruders zu verhelfen 1648 02 07, fol. 395r-396v; Kommunikation der Stellungnahme der Beklagten an Kläger 1648 07 04 (Vermerk), fol. 400v; Kommunikation der Antwort des Klägers an Beklagte 1648 12 04 (Vermerk), fol. 418v; Kaiserlicher Befehl an Beklagte, innerhalb von zwei Monaten Bericht zur Stellungnahme des Klägers einzureichen 1649 03 08, Befehl zur Ausfertigung des Schreibens wiederholt 1649 09 06 (Vermerk), fol. 423r-424v, 428v; Kommunikation des Berichts der Beklagten an Kläger 1650 01 27 (Vermerk), fol. 431v
Umfang:fol. 388-432
 

Verwandte Verzeichnungseinheiten

Verwandte Verzeichnungseinheiten:keine
 

Benutzung

Schutzfristende:31.12.1680
Erforderliche Bewilligung:Keine
Physische Benützbarkeit:Uneingeschränkt
Zugänglichkeit:Öffentlich
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL:https://archivinformationssystem.at/detail.aspx?ID=4288798
 

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