AT-OeStA/HHStA RHR Judicialia APA 31-1 Köln Stadt, Bürgermeister und Rat contra Harff, Wilhelm von; Auseinandersetzung wegen Nutzungsrechten an einem Gewässer, später v. a. wegen Zuständigkeit des Reichs bzw. königlich-spanischer Instanzen; Erlaß kaiserlicher Mandate; Einsetzung kaiserlicher Kommi

Archivplan-Kontext


Angaben zur Identifikation

Signatur:AT-OeStA/HHStA RHR Judicialia APA 31-1
Titel:Köln Stadt, Bürgermeister und Rat contra Harff, Wilhelm von; Auseinandersetzung wegen Nutzungsrechten an einem Gewässer, später v. a. wegen Zuständigkeit des Reichs bzw. königlich-spanischer Instanzen; Erlaß kaiserlicher Mandate; Einsetzung kaiserlicher Kommissionen
Entstehungszeitraum:1561 - 1597
Darin:Evokationsprivileg Papsts Innozenz [IV.] für Stadt Köln 1253 12 09, fol. 150rv; Evokationsprivileg König Sigismunds für Stadt Köln 1415 04 06, fol. 149r-151v; Vertrag zwischen Stadt Köln und Heinrich Herr von Kendenich (Bacheindeichung und -reinigung) 1443 05 25, fol. 152r-154v; Kurfürstlich-kölnische Fragenliste für Befragung von Zeugen ad perpetuam rei memoriam, Verfahren Köln, Kurfürst, contra Beklagte (1) wegen territorialer Zugehörigkeit der Herrschaft Hürth, s.d., fol. 143r-146v; Gerichtsordnung des Herzogtums Brabant (Auszug, zügige Administration der Justiz betreffend), s.d., fol. 161rv; Vertrag zwischen Kläger und Beklagtem (1) (Bacheindeichung) 1558 [12 21] (beglaubigte Abschrift), fol. 60r-63v; Vergleich zwischen Kläger und Beklagtem (1) (Schiedsverfahren) 1560 08 28, fol. 141r-142v; Reichskammergerichtliches Mandat gegen Beklagte (1) und (2), zugleich Ladung (Wiederherstellung der zerstörten Deiche, Freilassung der Inhaftierten; Verfahren wegen Landfriedensbruchs) 1561 08 09, fol. 15r-18v; Reichskammergerichtliche Ladung der Beklagten (1) und (2) 1561 08 28, fol. 88r-91v, 281r-284v; Reichskammergerichtliches Mandat gegen Beklagte (1) und (2) (Prozeß gegen Kläger vor königlich-spanischem Rat für die Niederlande) 1562 02 20, fol. 216r-219v, 285r-290v; Erklärung der Beklagten (1) und (2) (Paritionsleist
ung nach reichskammergerichtlichem Mandat 1562 02 20) 1562 09 14, fol. 349r-352v; Reichskammergerichtliches Mandat gegen Philipp [II.] König von Spanien und dessen Kanzler und Rat in den Niederlanden (Kassation des Verfahrens gegen Kläger vor königlich-spanischem Rat) 1562 05 16, fol. 240r-245v, 301r-306v, 463r-470v; Reichskammergerichtliches Mandat gegen Beklagten (1) (Wiederherstellung des ursprünglichen Bachverlaufs) 1564 03 13, fol. 360r-363v; Reichskammergerichtliches Mandat gegen königlich-spanische Statthalterin in den Niederlanden Margarethe Herzogin von Parma (Prozeß gegen Kläger vor königlich-spanischem Rat) 1564 09 19, fol. 409r-414v, 471r-480v (mit Zustellungsbestätigung); Gutachten des königlich-spanischen Fiskals für die Niederlande, s.d., fol. 80r-87v; Mandat sine clausula des königlich-spanischen Rats für die Niederlande gegen Kläger (Prozeß gegen Beklagte (1) und (2) vor Reichskammergericht) 1561 12 09 (beglaubigte Abschrift), fol. 170r-181v; Stellungnahme Philipps [II.] König von Spanien (Vermittlungskommission) 1564 04 22, fol. 353r-356v; Mandat des königlich-spanischen Rats für die Niederlande gegen Kläger (Prozeß gegen Beklagten (1) vor Reichskammergericht) 1564 04 29 (beglaubigte Abschrift), fol. 354r-367v; Notariatsinstrument (Zeugenaussagen zu Herkommen in Herrschaft Hürth bei Zusammenruf
en der Untertanen nach Verstößen gegen herrschaftliche Verbote) 1560 04 13 und 19, fol. 65r-68v; Notariatsinstrument (Verhaftung der Bachherren der Stadt Köln durch Beklagten (2)) 1560 08 03, fol. 69r-72v; Notariatsinstrument (Zeugenaussagen zu Dammbruch in Herrschaft Hürth) 1561 06 28 (Ausfertigung), fol. 64rv; Notariatsinstrument (Behandlung des Kammerboten bei Zustellung eines reichskammergerichtlichen Mandats gegen spanischen König und dessen Rat in den Niederlanden) 1562 07 15, fol. 246r-251v, 253r-260v; Notariatsinstrument (Protest des Beklagten (1) gegen Sachdarstellung der Kläger vor Reichskammergericht, Einnahme des Augenscheins des strittigen Deichbruchs) 1564 06 21, fol. 381r-386v; Bericht von Dr. iur. Johann Baptist Weber (Gespräch mit Kaiser), s.d., fol. 194rv; Bericht Johann Gebhards [I. Graf von Mansfeld] Kurfürst von Köln (territoriale Zugehörigkeit der Herrschaft Hürth) 1562 04 28, fol. 221r-224v, 225r-228v, 229r-232v; Bericht des kaiserlichen Fiskals am Reichskammergericht (Verfahren Kläger contra Beklagte und königlich-spanischen Rat für die Niederlande) 1565 06 23, fol. 460r-461v

Angaben zu Inhalt und Struktur

Kläger/Antragsteller/Betreff:Köln Stadt, Bürgermeister und Rat
Beklagter/Antragsgegner:Harff, Wilhelm von (1); Bell, Daem, Schultheiß des Beklagten (1) in Efferen (2); Niederlande, königlich-spanischer Fiskal (3); später Harff, Anton von (4), Sohn von Beklagtem (1)
Gegenstand - Beschreibung:Kläger beanspruchen das Recht auf die Nutzung des Bachs Ville, der auf dem Besitz des Beklagten (1) entspringe und bei Köln in den Rhein münde. Beklagte (1) und (2) hätten die Eindeichung des Bachs in der Herrschaft Hürth zerstört und den Bach dadurch umgeleitet, so daß Kölner Müller und andere Handwerker geschädigt worden seien. Da Beklagter (1) nicht bereit gewesen sei, den Deich zu reparieren, hätten die zuständigen Kölner Bachherren die Reparatur vornehmen wollen. Dabei seien sie in der Herrschaft Hürth von Beklagtem (2) im Auftrag von Beklagtem (1) verhaftet worden. Kläger hätten ein reichskammergerichtliches Mandat erwirkt, die Bachherren freizugeben und die Rechte der Kläger zu beachten. Beklagter (1) habe mit einer Klage gegen Kläger vor dem königlich-spanischen Rat für die Niederlande reagiert, die von Beklagtem (3) unterstützt worden sei. Der Rat habe das reichskammergerichtliche Mandat kassiert. Die von Margarethe Herzogin von Parma als königlich-spanische Statthalterin in den Niederlanden eingeleiteten Vergleichsverhandlungen zwischen den Parteien seien gescheitert. Kläger bittet, sich bei der Statthalterin dafür zu verwenden, daß der Prozeß vor dem königlich-spanischen Rat kassiert werde. Da sich der Vorfall auf Reichsboden zugetragen habe, sei allein das Reichskammergericht zuständig. Zudem sehe de
r Burgundische Vertrag von 1548 vor, daß im Fall von Auseinandersetzungen zwischen Reichangehörigen und burgundischen Untertanen vor dem Gericht geklagt werden müsse, das für den jeweiligen Beklagten zuständig sei. Beklagter (1) hätte etwaige Ansprüche an Kläger daher vor dem Reichskammergericht geltend machen müssen. Kläger verweisen auch auf ihre Evokationsprivilegien. In den Folgejahren bitten Kläger mehrfach um den kaiserlichen Schutz ihrer Rechte. Darüber hinaus beantragen sie mehrere Mandate gegen Beklagte (1) und (2), später Beklagten (4), sowie die Verhängung der Reichsacht. Die königlich-spanischen Statthalter in den Niederlanden Margarethe Herzogin von Parma, später Alessandro [Farnese] Herzog von Parma, argumentieren, die Herrschaft Hürth gehöre als Teil der Herrschaft Falkenburg zu den Niederlanden. Beklagter (1) sei Lehensträger der spanischen Krone. Der fragliche Deich sei nicht absichtlich zerstört worden, sondern witterungsbedingt gebrochen. Kläger hätten die Reparatur des Deichs eingeleitet, obwohl Beklagter (1) die Arbeiten ausdrücklich verboten habe. Es liege eine bewaffnete Verletzung niederländischen Hoheitsgebiets und Landfriedensbruch vor. Der königlich-spanische Rat für die Niederlande sei für die Ahndung solcher Übergriffe zuständig. Auch der Landfrieden sehe die Bestrafung von während d
er Tat verhafteten Friedensbrechern durch die örtlichen Gerichte vor. Darüber hinaus berufen sich die Statthalter auf die Privilegien des Hauses Brabant, wonach Verbrecher unabhängig von ihrer Herkunft bestraft werden dürften. Sie erwähnen auch, daß Kläger Beklagten (1) widerrechtlich mehrere Wochen lang in Köln festgehalten hätten. Die Statthalter bitten, Kläger abzuweisen. Trotz diplomatischer Bemühungen (Gesandtschaften der Kläger und der Statthalter an den Kaiserhof, Gesandtschaften des Kaisers an den Hof der Statthalter, Information des kaiserlichen Gesandten in Spanien und des spanischen Gesandten am Kaiserhof) ergehen an beiden involvierten Gerichten jeweils einander widersprechende Verfügungen. Zudem kommt es zu Beschlagnahmen von Gütern Kölner Bürger in den Niederlanden. Angesichts des Interesses von Kaiser und Reich an dem Fall berichtet das Reichskammergericht dem Kaiser über den Speyerer Prozeß. Auf Initiative des Kaisers wird die Angelegenheit schließlich einer gemeinsamen Kommission zur Vermittlung eines Vergleichs übertragen, die ihre Arbeit nicht aufnimmt. 1571 läßt der königlich-spanische Statthalter in den Niederlanden Ernst Erzherzog von Österreich das Verfahren gegen Kläger vor dem königlich-spanischen Rat einstellen. 1587 erwirkt Beklagter (1) die Wiederaufnahme des Prozesses. Kläger bitten
erneut, ihre Rechte zu schützen. Es kommt zu weiteren diplomatischen Kontakten, wobei auch andere Jurisdiktionsstreitigkeiten zwischen den spanischen Niederlanden und dem Reich (Herzogtum Jülich, Bürger der Stadt Köln) zur Sprache kommen. Die Auseinandersetzung beschäftigt auch die auf dem Wahltag von 1562 und dem Reichstag von 1594 versammelten Stände und Ständegesandten.
Bemerkungen:Weitere Akten K. 34; Stücke aus K. 38 und K. 39 in K. 34 umgelegt; Stücke aus K. 34 in K. 31 umgelegt
Umfang:K. 31 fol. 1-503; K. 34 fol. 1-492; Akten unvollständig
 

Verwandte Verzeichnungseinheiten

Verwandte Verzeichnungseinheiten:keine
 

Benutzung

Schutzfristende:31.12.1627
Erforderliche Bewilligung:Keine
Physische Benützbarkeit:Uneingeschränkt
Zugänglichkeit:Öffentlich
 

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