AT-OeStA/HHStA RHR Judicialia APA 30-1 Comburg Stift, Abt und Konvent contra Rothenburg ob der Tauber Stadt, Bürgermeister und Rat; Auseinandersetzung wegen obrigkeitlicher Rechte;, 1588-1602 (Akt (Sammelakt, Grundzl., Konvolut, Dossier, File))

Archivplan-Kontext


Angaben zur Identifikation

Signatur:AT-OeStA/HHStA RHR Judicialia APA 30-1
Titel:Comburg Stift, Abt und Konvent contra Rothenburg ob der Tauber Stadt, Bürgermeister und Rat; Auseinandersetzung wegen obrigkeitlicher Rechte;
Entstehungszeitraum:1588 - 1602
Darin:Vertrag zwischen Stadt Rothenburg ob der Tauber und Abtei Comburg 1556 06 14 (Auszüge, obrigkeitliche Rechte der Stadt in Gebsattel, geistliche Güter in Gebsattel und Kirnberg betreffend), fol. 105r-106v; Edikt der Beklagten an ihre Untertanen (Woll- bzw. Tuchherstellung und -färbung) 1579 11 02, fol. 103r-104v; Notariatsinstrument (Protest der Beklagten gegen Protest der Kläger gegen die Bestellung eines Schultheißen in Gebsattel durch Beklagte) 1589 11 26, fol. 124r-127v;

Angaben zu Inhalt und Struktur

Kläger/Antragsteller/Betreff:Comburg Stift, Abt und Konvent
Beklagter/Antragsgegner:Rothenburg ob der Tauber Stadt, Bürgermeister und Rat
Gegenstand - Beschreibung:Der Reichshofrat hatte 1588 eine kaiserliche Kommission zur Erörterung der Auseinandersetzungen zwischen den Parteien um die gegenseitigen Rechte im Dorf Gebsattel und die in diesem Zusammenhang verübten Übergriffe eingesetzt. Es sollte nach Möglichkeit ein Vergleich geschlossen werden. Der Propst von Ellwangen sowie Bürgermeister und Rat der Stadt Windsheim als kaiserliche Kommissare hatten 1589 und 1592 Verhandlungen zwischen den Parteien geleitet, ohne einen Ausgleich erzielen zu können. Über das Scheitern ihrer Bemühungen hatten sie 1593 an den RHR berichtet und ihrem Bericht die umfangreichen Einlassungen der Parteien zur Sache beigelegt. Der RHR hatte daraufhin 1595 einen neuen Kommissionsauftrag erteilt und die Kommissare ermächtigt, die nicht bereits anderswo rechtshängigen Streitpunkte zwischen den Parteien erneut zu erörtern und beizulegen. Auch die daraufhin eingeleiteten Gespräche von 1596 hatten zu keiner Einigung geführt, worüber die Kommissare dem RHR im Jahr 1602 berichten und dabei auf zahlreiche Stellungnahmen der Parteien Bezug nehmen. Die erhaltenen Aktenbeilagen zu den Berichten der kaiserlichen Kommissare weisen die hohe sowie die vogteiliche Obrigkeit im Dorf Gebsattel als Hauptstreitpunkt zwischen den Parteien aus. Kläger beanspruchen die vogteiliche Obrigkeit über das gesamte Dorf und di
e zugehörige Markung. Sie wollen Beklagte die hohe Obrigkeit nur in begrenzter Form gemäß vertraglicher Vereinbarungen zugestehen. Beklagte behaupten demgegenüber, die hohe Obrigkeit schon allein aufgrund der Tatsache innezuhaben, daß das Dorf Gebsattel in der Rothenburgischen Landwehr liege; außerdem habe die Stadt Rothenburg das Schutzrecht sowie das Reichsrichteramt im Dorf von Kaiser und Reich erworben. Die vogteiliche Obrigkeit der Kläger erstrecke sich nur auf die Güter ihrer eigenen Untertanen. Mit der Auseinandersetzung um die hohe und vogteiliche Obrigkeit verbunden sind eine Reihe weiterer Streitpunkte, so um das Recht zur Bestellung von Pfarrer und Schultheiß in Gebsattel, um die Ausübung der Jurisdiktion, um gegenseitige Dienst- und Abgabeverpflichtungen, um die Nutzung von Gemeindebesitz sowie um Bau- und Jagdrechte. In Konfessionsfragen berufen sich Beklagte auf den Augsburger Religionsfrieden von 1555, durch den die Diözesangerichtsbarkeit des Bischofs von Würzburg suspendiert worden sei, so daß der Bischof als Obrigkeit der Kläger nicht in die Auseinandersetzung eingreifen könne. Die Aktenbeilagen berichten über eine Vielzahl von gegenseitigen Übergriffen und beleuchten auch die durch den Streit der Obrigkeiten aufbrechenden Konflikte zwischen den beiderseitigen Amtsträgern und Untertanen im Dorf
.
Bemerkungen:Weitere Akten K. 29, K. 36
Umfang:fol. 1-356; Akten unvollständig
 

Verwandte Verzeichnungseinheiten

Verwandte Verzeichnungseinheiten:keine
 

Benutzung

Schutzfristende:31.12.1632
Erforderliche Bewilligung:Keine
Physische Benützbarkeit:Uneingeschränkt
Zugänglichkeit:Öffentlich
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL:https://archivinformationssystem.at/detail.aspx?ID=4286755
 

Social Media

Weiterempfehlen
 
Startseite|Anmelden|de en fr it nl