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AT-OeStA/HHStA RHR Judicialia APA 28-22 Kornelimünster Stift, Abt contra Jülich[-Kleve-Berg], Wilhelm [V.] Herzog von; Auseinandersetzung wegen obrigkeitlicher Rechte; Einsetzung einer kaiserlichen Kommission, 1544-1548 (Akt (Sammelakt, Grundzl., Konvolut, Dossier, File))
Archivplan-Kontext |
AT-OeStA/HHStA RHR Judicialia APA 28 Castell, Culman, Clewarg, Katzenelnbogen, Krumb, Colmar, Castelbarco, Camrer, Berlower, Cleisgern, Claus, Kleinschuch, Castronan, Comburg, Costen, Rensch, Sollendorff, Klingenberg, Klosner, Kurland, Kornelimünster, Christan, Clammer, Cornachini, Claes, Camerfür
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Angaben zur Identifikation |
Signatur: | AT-OeStA/HHStA RHR Judicialia APA 28-22 |
Titel: | Kornelimünster Stift, Abt contra Jülich[-Kleve-Berg], Wilhelm [V.] Herzog von; Auseinandersetzung wegen obrigkeitlicher Rechte; Einsetzung einer kaiserlichen Kommission |
Entstehungszeitraum: | 1544 - 1548 |
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Angaben zu Inhalt und Struktur |
Kläger/Antragsteller/Betreff: | Kornelimünster Stift, Abt (Rutger) |
Beklagter/Antragsgegner: | Jülich[-Kleve-Berg], Wilhelm [V.] Herzog von; Jülich Herzogtum, Amtleute |
Gegenstand - Beschreibung: | Kläger erinnert daran, bereits während des Reichstags wegen der gewaltsamen Inbesitznahme verschiedener Rechte des Klosters durch Beklagte geklagt zu haben. Beklagte seien angewiesen worden, die Rechte des Klägers zu beachten oder sich vor dem Reichskammergericht zu verantworten. Beklagte hätten vor dem Reichskammergericht forideklinatorische Einreden erhoben. Das Reichskammergericht habe die Angelegenheit daraufhin an den Kaiser zurückverwiesen. Es sei eine kaiserliche Kommission eingesetzt worden. Später hätten Beklagte am Reichskammergericht die Einsetzung einer kaiserlichen Kommission ad perpetuam rei memoriam erwirkt. Kläger argumentiert, die reichskammergerichtliche Beweiskommission sei nicht für den vorliegenden Fall zuständig. Er bittet, die kaiserliche (reichshofrätliche) Kommission zu bestätigen und ihr gegebenenfalls weitere Kommissare beizuordnen. Beklagte bestehen auf der Zuständigkeit des Reichskammergerichts. Die kaiserliche (reichshofrätliche) Kommission sei von Kläger durch eine falsche Sachdarstellung erschlichen worden. Beklagte bitten, die reichskammergerichtliche Beweiskommission ihre Arbeit fortsetzen zu lassen. |
Entscheidungen: | Kaiserlicher Kommissionsauftrag an Bischof von Lüttich, Abt von Prüm und Dietrich [IV.] Graf von Manderscheid[-Schleiden] zur Güte oder zur rechtlichen Entscheidung 1544 05 12 (Ausfertigung), erneuert unter der Leitung von [Hermann V. Graf von Wied] Kurfürst von Köln, Bischof von Lüttich und Abt von Stablo 1545 06 19, fol. 98rv, 100r-101v; Kaiserlicher Kommissionsauftrag an Sebastian [von Heusenstamm] Kurfürst von Mainz, [Johann V. Graf von Isenburg] Kurfürst von Trier und Friedrich [II.] Kurfürst von der Pfalz zur Güte oder zur rechtlichen Entscheidung 1548 07 14, fol. 110r-113v |
Umfang: | fol. 98-113; Akten unvollständig |
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Verwandte Verzeichnungseinheiten |
Verwandte Verzeichnungseinheiten: | keine |
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Benutzung |
Schutzfristende: | 31.12.1578 |
Erforderliche Bewilligung: | Keine |
Physische Benützbarkeit: | Uneingeschränkt |
Zugänglichkeit: | Öffentlich |
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URL für diese Verz.-Einheit |
URL: | https://archivinformationssystem.at/detail.aspx?ID=4286396 |
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