AT-OeStA/HHStA RHR Judicialia APA 28-5 Krumb (Krume), Tilmann contra Campson, Thomas; Auseinandersetzung wegen Schuldforderung, 1475 (Akt (Sammelakt, Grundzl., Konvolut, Dossier, File))

Archivplan-Kontext


Angaben zur Identifikation

Signatur:AT-OeStA/HHStA RHR Judicialia APA 28-5
Titel:Krumb (Krume), Tilmann contra Campson, Thomas; Auseinandersetzung wegen Schuldforderung
Entstehungszeitraum:1475
Darin:Schuldbillets des Klägers zugunsten des Beklagten 1459 02 16 und 1459 07 12, fol. 11rv, 12rv; Vollmacht des Beklagten für Philipp Sodbury zur Eintreibung diverser Forderungen, ausgestellt vor Vertretern der deutschen Hanse in London 1461 02 05, fol. 16r-17r, 41v-43r; Vertrag zwischen Kläger und Philipp Sodbury als Bevollmächtigtem des Beklagten über Rückzahlung von Schulden, abgeschlossen vor Schöffen der Stadt Köln 1463 03 16, fol. 18r-20r, 44r-45v; Notariatsinstrument (Versuch einer schiedsgerichtlichen Regelung der Angelegenheit) 1463 03 14, fol. 20v-22v, 46r-48r; Vollmacht Georgs von Salmbach als Bevollmächtigtem des Beklagten für Hans Kelner, Arnold vom Lohe, Jakob Helmonch und Hermann Ysvogel zur Führung des von Kläger angestrengten Appellationsverfahrens vor dem Kaiser 1468 01 09, fol. 9rv; Notariatsinstrument (Aussagen Kölner Kaufleute zum Ruf des Beklagten und dessen Handelsbeziehungen zu Kläger) 1468 01 14, fol. 10rv; Akten der 1. und 2. Instanz (Auszüge aus Gerichtsbuch des Kölner Stadtgerichts) 1462-1467, fol. 13r-38v, 39r-62v

Angaben zu Inhalt und Struktur

Kläger/Antragsteller/Betreff:Krumb (Krume), Tilmann, Kaufmann, Bürger der Stadt Köln
Beklagter/Antragsgegner:Campson, Thomas, Kaufmann, Bürger der Stadt Bristol
Gegenstand - Beschreibung:Beklagter hatte vor dem Kölner Stadtgericht gegen Kläger geklagt, da Kläger zwei Kredite nicht zurückgezahlt und einen später abgeschlossenen Vergleich über die Rückzahlung der Gelder nicht eingehalten habe. Kläger hatte auf einen Passus des Vergleichs verwiesen, wonach die Angelegenheit durch ein Schiedsgericht beigelegt werden sollte. Da das Zusammentreten des Schiedsgerichts durch Beklagten verhindert worden sei, sei Kläger nicht an den Vergleich gebunden. Kläger hatte gegen das Urteil des Kölner Stadtgerichts zugunsten des Beklagten an Bürgermeister und Rat der Stadt Köln als nächste Instanz appelliert. Bürgermeister und Rat hatten das Urteil der Vorinstanz bestätigt. Gegen diese Entscheidung appelliert Kläger an den Kaiser.
Entscheidungen:Ladung des Beklagten zur erneuten Verhandlung der Angelegenheit vor dem Kaiser 1475 07 10, fol. 8rv
Umfang:fol. 8-62; Akten unvollständig
 

Verwandte Verzeichnungseinheiten

Verwandte Verzeichnungseinheiten:keine
 

Benutzung

Schutzfristende:31.12.1505
Erforderliche Bewilligung:Keine
Physische Benützbarkeit:Uneingeschränkt
Zugänglichkeit:Öffentlich
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL:https://archivinformationssystem.at/detail.aspx?ID=4286379
 

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