AT-OeStA/HHStA RHR Judicialia APA 26 26-83 Braunschweig Stadt, Geschworene und Altmeister des Leineweberhandwerks; Bitte um kaiserliche Bestätigung und Rechtsschutz;, 1645-1650 (Akt (Sammelakt, Grundzl., Konvolut, Dossier, File))

Archivplan-Kontext


Angaben zur Identifikation

Signatur:AT-OeStA/HHStA RHR Judicialia APA 26 26-83
Titel:Braunschweig Stadt, Geschworene und Altmeister des Leineweberhandwerks; Bitte um kaiserliche Bestätigung und Rechtsschutz;
Entstehungszeitraum:1645 - 1650
Darin:Dekret des Rats der Stadt Braunschweig (Verzicht auf die Nennung der Leineweber bei den unehrlichen und nicht zunftfähigen Berufen in künftig auszustellenden Geburtsbriefen) 1636 03 16 (beglaubigte Abschrift), fol. 706r-707v

Angaben zu Inhalt und Struktur

Kläger/Antragsteller/Betreff:Braunschweig Stadt, Geschworene und Altmeister des Leineweberhandwerks
RHR-Agenten:Antragsteller: Wolsching, Matthias, Dr. iur. (1650)
Gegenstand - Beschreibung:Antragsteller bringen vor, in den Zünften, Gilden und Handwerkskollegien der Stadt Braunschweig äußere man sich geringschätzig über die Leineweber und würden nur solche Geburtsbriefe ausgestellt bzw. anerkannt, in denen die Leineweber zu den unehrlichen, nicht zunftfähigen Berufen gezählt würden. Zu befürchten sei der Ausschluß der Leineweber aus den Handwerkerkollegien. Antragsteller berufen sich auf die Gleichstellung der Leineweber mit anderen Handwerkern in der Reichspolizeiordnung sowie auf ein Dekret des Rats der Stadt Braunschweig, wonach in den dort ausgestellten Geburtsbriefen die Leineweber nicht mehr bei den unehrlichen, nicht zunftfähigen Berufen Erwähnung finden sollen. Antragsteller bitten um eine kaiserliche Bestätigung des Braunschweiger Ratsdekrets, außerdem um ein kaiserliches Fürbittschreiben an die Reichs-, Hanse- und anderen Städte, auf die Gleichberechtigung der Leineweber bei der Aufnahme in die Handwerkerkollegien zu achten. Später beantragen sie die Erneuerung der kaiserlichen Bestätigungsurkunde sowie eine Anordnung an den kaiserlichen Fiskal, bei Verstößen gegen die kaiserliche Urkunde tätig zu werden.
Entscheidungen:Kaiserliche Bestätigung des Dekrets des Rats der Stadt Braunschweig 1636 03 16 mit Erweiterung: in allen Reichs-, Hanse- und anderen Städten ist auf die gleichberechtigte Aufnahme der Leineweber in die Handwerkerkollegien zu achten 1645 11 09, fol. 700r-703v; Kaiserlicher Befehl an Stadt Braunschweig, Rechte der Antragsteller zu schützen 1650 11 10, fol. 696r-697v; Beschluß zur Entscheidung über Antrag der Antragsteller, kaiserlichen Fiskal mit der Einleitung von Verfahren wegen Verstößen gegen das kaiserliche Dekret zu beauftragen, erst nach Benennung der Beschuldigten und genauerer Darlegung der Vorwürfe 1650 11 10 (Vermerk), fol. 699v
Umfang:fol. 696-707

Angaben zur Benutzung

Reproduktion vorhanden:Nicht vorhanden
 

Verwandte Verzeichnungseinheiten

Verwandte Verzeichnungseinheiten:keine
 

Benutzung

Schutzfristende:31.12.1680
Erforderliche Bewilligung:Keine
Physische Benützbarkeit:Uneingeschränkt
Zugänglichkeit:Öffentlich
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL:https://archivinformationssystem.at/detail.aspx?ID=4286268
 

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