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AT-OeStA/HHStA RHR Judicialia APA 26 26-83 Braunschweig Stadt, Geschworene und Altmeister des Leineweberhandwerks; Bitte um kaiserliche Bestätigung und Rechtsschutz;, 1645-1650 (Akt (Sammelakt, Grundzl., Konvolut, Dossier, File))
Archivplan-Kontext |
AT-OeStA/HHStA RHR Judicialia APA 26 Wörla, Bentheim, Burgau, Bremen, Sintzig, Brockes, Bylandt, Bredioni, Bohne, Baden-Baden, Boonem, Breitenbach, Frauenalb, Hamburg, Boleni, Püchsenstain, Braida, Broßgau, Basel, Baden-Durlach, Braunschweig-Wolffenbüttel, Osnabrück, Brömse, Brabeck, Brentano, Bro
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Angaben zur Identifikation |
| Signatur: | AT-OeStA/HHStA RHR Judicialia APA 26 26-83 |
| Titel: | Braunschweig Stadt, Geschworene und Altmeister des Leineweberhandwerks; Bitte um kaiserliche Bestätigung und Rechtsschutz; |
| Entstehungszeitraum: | 1645 - 1650 |
| Darin: | Dekret des Rats der Stadt Braunschweig (Verzicht auf die Nennung der Leineweber bei den unehrlichen und nicht zunftfähigen Berufen in künftig auszustellenden Geburtsbriefen) 1636 03 16 (beglaubigte Abschrift), fol. 706r-707v |
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Angaben zu Inhalt und Struktur |
| Kläger/Antragsteller/Betreff: | Braunschweig Stadt, Geschworene und Altmeister des Leineweberhandwerks |
| RHR-Agenten: | Antragsteller: Wolsching, Matthias, Dr. iur. (1650) |
| Gegenstand - Beschreibung: | Antragsteller bringen vor, in den Zünften, Gilden und Handwerkskollegien der Stadt Braunschweig äußere man sich geringschätzig über die Leineweber und würden nur solche Geburtsbriefe ausgestellt bzw. anerkannt, in denen die Leineweber zu den unehrlichen, nicht zunftfähigen Berufen gezählt würden. Zu befürchten sei der Ausschluß der Leineweber aus den Handwerkerkollegien. Antragsteller berufen sich auf die Gleichstellung der Leineweber mit anderen Handwerkern in der Reichspolizeiordnung sowie auf ein Dekret des Rats der Stadt Braunschweig, wonach in den dort ausgestellten Geburtsbriefen die Leineweber nicht mehr bei den unehrlichen, nicht zunftfähigen Berufen Erwähnung finden sollen. Antragsteller bitten um eine kaiserliche Bestätigung des Braunschweiger Ratsdekrets, außerdem um ein kaiserliches Fürbittschreiben an die Reichs-, Hanse- und anderen Städte, auf die Gleichberechtigung der Leineweber bei der Aufnahme in die Handwerkerkollegien zu achten. Später beantragen sie die Erneuerung der kaiserlichen Bestätigungsurkunde sowie eine Anordnung an den kaiserlichen Fiskal, bei Verstößen gegen die kaiserliche Urkunde tätig zu werden. |
| Entscheidungen: | Kaiserliche Bestätigung des Dekrets des Rats der Stadt Braunschweig 1636 03 16 mit Erweiterung: in allen Reichs-, Hanse- und anderen Städten ist auf die gleichberechtigte Aufnahme der Leineweber in die Handwerkerkollegien zu achten 1645 11 09, fol. 700r-703v; Kaiserlicher Befehl an Stadt Braunschweig, Rechte der Antragsteller zu schützen 1650 11 10, fol. 696r-697v; Beschluß zur Entscheidung über Antrag der Antragsteller, kaiserlichen Fiskal mit der Einleitung von Verfahren wegen Verstößen gegen das kaiserliche Dekret zu beauftragen, erst nach Benennung der Beschuldigten und genauerer Darlegung der Vorwürfe 1650 11 10 (Vermerk), fol. 699v |
| Umfang: | fol. 696-707 |
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Angaben zur Benutzung |
| Reproduktion vorhanden: | Nicht vorhanden |
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Verwandte Verzeichnungseinheiten |
| Verwandte Verzeichnungseinheiten: | keine |
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Benutzung |
| Schutzfristende: | 31.12.1680 |
| Erforderliche Bewilligung: | Keine |
| Physische Benützbarkeit: | Uneingeschränkt |
| Zugänglichkeit: | Öffentlich |
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URL für diese Verz.-Einheit |
| URL: | https://archivinformationssystem.at/detail.aspx?ID=4286268 |
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