AT-OeStA/HHStA RHR Judicialia APA 25-6 Bremen Erzstift, Eingesessene des Alten Landes, des Landes Kehdingen und des Landes Wursten contra Bremen Erzstift, Domkapitel; Auseinandersetzung wegen Erhebung von Reichssteuern;, 1608-1609 (Akt (Sammelakt, Grundzl., Konvolut, Dossier, File))

Archivplan-Kontext


Angaben zur Identifikation

Signatur:AT-OeStA/HHStA RHR Judicialia APA 25-6
Titel:Bremen Erzstift, Eingesessene des Alten Landes, des Landes Kehdingen und des Landes Wursten contra Bremen Erzstift, Domkapitel; Auseinandersetzung wegen Erhebung von Reichssteuern;
Entstehungszeitraum:1608 - 1609
Darin:Wiederholte Ermahnung Kaiser Rudolfs II. an Beklagte, bei der Einforderung der Reichssteuern Stände des Erzstifts gleichmäßig zu belasten 1604 11 18, fol. 34r-35v; Dekret des Administrators von Bremen (Weisung der Angelegenheit an Kaiser) 1608 05 27 (Original), fol. 32r-33v

Angaben zu Inhalt und Struktur

Kläger/Antragsteller/Betreff:Bremen Erzstift, Eingesessene des Alten Landes, des Landes Kehdingen und des Landes Wursten
Beklagter/Antragsgegner:Bremen Erzstift, Domkapitel; Bremen Erzstift, Landstände
Gegenstand - Beschreibung:Kläger hatten sich bereits 1598 an den Kaiser gewandt und vorgebracht, bei der Erhebung der in den Reichsabschieden von 1594 und 1598 bewilligten Reichssteuern für den Krieg gegen die Türken im Vergleich zu Beklagten über Gebühr belastet worden zu sein. Kläger wiederholen ihre Beschwerde, da die kaiserlichen Mahnschreiben an Beklagte von 1598 und 1604 wirkungslos geblieben seien und der Administrator von Bremen als zuständige Obrigkeit Kläger an den Kaiser verwiesen habe. Kläger bitten um ein kaiserliches Dekret an den Administrator, das die gleichmäßige Belastung aller Stände des Erzstifts mit Reichssteuern vorschreibe. Beklagte machen geltend, aufgrund ihres Status' als von Schatzungen befreite Stände nicht zur Zahlung von Reichssteuern verpflichtet zu sein. Von Beklagten um Unterstützung gebeten, beantragt der Administrator von Bremen, das reichshofrätliche Verfahren für die Dauer der von ihm eingeleiteten gütlichen Verhandlungen zwischen den Parteien ruhen zu lassen.
Entscheidungen:Kaiserlicher Befehl an Beklagte, Kläger bei Erhebung der Reichssteuern nicht über Gebühr zu belasten, sich gütlich mit Klägern zu einigen oder auf Klageschrift zu antworten 1608 11 01, fol. 48r-49v
Umfang:fol. 29-55; Akten unvollständig
 

Verwandte Verzeichnungseinheiten

Verwandte Verzeichnungseinheiten:keine
 

Benutzung

Schutzfristende:31.12.1639
Erforderliche Bewilligung:Keine
Physische Benützbarkeit:Uneingeschränkt
Zugänglichkeit:Öffentlich
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL:https://archivinformationssystem.at/detail.aspx?ID=4285373
 

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