AT-OeStA/HHStA RHR Judicialia APA 23-9 Bommersheim, Johann Eberhard von contra Schwalbach, Gernand von, Erben; Auseinandersetzung wegen Reichslehens;, 1604-1605 (Akt (Sammelakt, Grundzl., Konvolut, Dossier, File))

Archivplan-Kontext


Angaben zur Identifikation

Signatur:AT-OeStA/HHStA RHR Judicialia APA 23-9
Titel:Bommersheim, Johann Eberhard von contra Schwalbach, Gernand von, Erben; Auseinandersetzung wegen Reichslehens;
Entstehungszeitraum:1604 - 1605
Darin:Dekret Kaiser Ferdinands I. an Anton von Bommersheim in Causa Bommersheim, Anton von, für sich und seinen Bruder, contra Haller, Wolf, kaiserlicher Rat und Hofsekretär (Bestätigung der Belehnung Hallers mit den Praunheimischen Reichslehen, kaiserlicher Befehl an Witwe und Schwiegersohn Jakobs von Praunheim, die in ihrem Besitz befindlichen einschlägigen Dokumente kopieren zu lassen) 1561 06 25, fol. 723r-724v; Kommissionsauftrag Kaiser Rudolfs II. an Bischof von Worms und Stadt Frankfurt/M. in Causa Schwalbach, Gernand von, contra Hanau und Münzenberg, Philipp Ludwig [I.] Graf von, Sohn, Vormünder, und consortes, wegen Dorfs und Gerichts Holzhausen 1595 11 13, fol. 719r-720v

Angaben zu Inhalt und Struktur

Kläger/Antragsteller/Betreff:Bommersheim, Johann Eberhard von (1); Bommersheim, Kaspar Gottfried von (2)
Beklagter/Antragsgegner:Schwalbach, Gernand von, Erben; Praunheimische Reichslehen, Inhaber
Gegenstand - Beschreibung:Kläger behaupten, die von Bommersheim und die von Praunheim seien verwandt und teilten sich Schild und Wappen. Nach dem Tod Jakobs von Praunheim hätten daher die von Bommersheim Anspruch auf dessen Reichslehen gehabt, die jedoch an andere Personen verliehen worden seien. Bereits der Vater der Kläger Anton von Bommersheim habe vor dem RHR ein Verfahren gegen Wolf Haller als damaligem Inhaber der Praunheimischen Reichslehen angestrengt. 1595 habe der Mainzer Oberamtmann in Königstein Gernand von Schwalbach am RHR die Einsetzung einer kaiserlichen Kommission erwirkt, um die Auseinandersetzungen zwischen ihm und anderen Inhabern der Praunheimischen Reichslehen beizulegen. Kläger bitten, eine weitere kaiserliche Kommission mit der Klärung ihrer Ansprüche auf das Reichslehen zu beauftragen, außerdem um Einsicht in die Akten des reichshofrätlichen Verfahrens zwischen ihrem Vater und Wolf Haller. Nach dem Tod des Bischofs von Worms als kaiserlichem Kommissar beantragt Kläger (1) die Transkription der Kommission auf dessen Regierungsnachfolger.
Entscheidungen:Kaiserliches Dekret an Kläger (Aufforderung, Interesse an der erbetenen Einsicht in die reichshofrätlichen Verfahrensakten in der Causa Bommersheim, Anton von, für sich und seinen Bruder, contra Haller, Wolf, zu begründen und fragliche Stücke zu benennen) 1604 07 01, fol. 725rv
Bemerkungen:Stücke aus K. 22 in K. 23 umgelegt
Umfang:fol. 718-728; Akten unvollständig
 

Verwandte Verzeichnungseinheiten

Verwandte Verzeichnungseinheiten:keine
 

Benutzung

Schutzfristende:31.12.1635
Erforderliche Bewilligung:Keine
Physische Benützbarkeit:Uneingeschränkt
Zugänglichkeit:Öffentlich
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL:https://archivinformationssystem.at/detail.aspx?ID=4284950
 

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