AT-OeStA/HHStA RHR Judicialia APA 22-1 Brömse(n), Dietrich von, Witwe contra Lübeck Stadt, Bürgermeister und Rat; Auseinandersetzung wegen Rechnungslegung und Rechnungsbüchern;, 1601-1603 (Akt (Sammelakt, Grundzl., Konvolut, Dossier, File))

Archivplan-Kontext


Angaben zur Identifikation

Signatur:AT-OeStA/HHStA RHR Judicialia APA 22-1
Titel:Brömse(n), Dietrich von, Witwe contra Lübeck Stadt, Bürgermeister und Rat; Auseinandersetzung wegen Rechnungslegung und Rechnungsbüchern;
Entstehungszeitraum:1601 - 1603
Darin:Aussöhnungsvertrag zwischen Rat und Bürgerschaft der Stadt Lübeck 1535, fol. 31r-37v, 10rv (Auszüge); Konföderation der Hansestädte (Auszug, Art. 2: Stadtunruhen), s.d., fol. 38r-39r; Notariatsinstrumente (Beschlagnahme der Rechnungsbücher von Dietrich von Brömsen) 1602 05 06, fol. 73rv, 74rv; Notariatsinstrument (Stellungnahme des Lübecker Bürgermeisters Jakob Bording [dem Jüngeren] zum Kommissionsantrag der Kläger) 1602 05 08, fol. 77rv

Angaben zu Inhalt und Struktur

Kläger/Antragsteller/Betreff:Brömse(n), Dietrich von, Witwe; Brömse(n), Heinrich von; Brömse(n), Dietrich von; Hövel, Johann von
Beklagter/Antragsgegner:Lübeck Stadt, Bürgermeister und Rat
RHR-Agenten:Kläger: Möring, Georg, Dr. (1602); Beklagte: Haller, Christoph (Vollmacht 1602 10 19, fol. 51r-52v)
Gegenstand - Beschreibung:Kläger bringen vor, etliche Bürger der Stadt Lübeck beschuldigten ihren verstorbenen Ehemann bzw. Vater bzw. Schwiegervater, die ihm als Ältestem Bürgermeister der Stadt anvertrauten Armengüter, insbesondere das Spital Zum Heiligen Geist, zum eigenen Vorteil verwaltet zu haben. Um den Ruf des ehemaligen Bürgermeisters wiederherzustellen, hätten Kläger Beklagte die Vorlage seiner Rechnungsbücher angeboten und um seine Entlastung in Form einer Bescheinigung gebeten, seien von Beklagten aber an den Amtsnachfolger ihres Ehemanns bzw. Vaters bzw. Schwiegervaters verwiesen worden. Kläger führen aus, die Rechnungslegung vor den Amtsnachfolgern Dietrich von Brömsens sei angesichts der bestehenden Verwandtschaftsverhältnisse zur Entkräftung der gegen ihn erhobenen Vorwürfe unzureichend. Später verweisen sie darauf, daß auch die Rechnungslegung vor einer Deputation der Beklagten ohne Hinzuziehung Außenstehender diesem Zweck nicht diene, da inzwischen ein Bürgerausschuß Korruptionsvorwürfe gegen den gesamten Rat erhöbe und unter Verletzung der Ratsverfassung die Verwaltung der Armengüter teilweise übernommen habe. Kläger bitten um ein Mandat gegen Beklagte, die Überprüfung der Rechnungsbücher ihres Ehemanns bzw. Vaters bzw. Schwiegervaters vor einer geeigneten Deputation zu veranlassen, später um die Einsetzung einer
kaiserlichen Kommission zur Durchführung der Rechnungslegung. Nach der Neuorganisation der Verwaltung der Armengüter lassen Beklagte die Rechnungsbücher Dietrich von Brömsens beschlagnahmen. Kläger erbitten daraufhin ein kaiserliches Restitutionsmandat. Nach der Zustellung des Mandats erheben Beklagte forideklinatorische Einreden, da die Angelegenheit am Reichskammergericht rechtshängig sei. Darüber hinaus seien Kläger nicht zur Rechnungslegung bereit gewesen und hätten die Herausgabe von Siegeln und schriftlichen Unterlagen verweigert, so daß die Beschlagnahme notwendig geworden sei. Beklagte bitten, das Mandat zu kassieren und Kläger zu einer Strafzahlung zu verurteilen. Kläger bestreiten die Rechtshängigkeit der Auseinandersetzung am RKG. Das in der Causa ergangene reichskammergerichtliche Schreiben um Bericht begründe keine Litispendenz. Kläger bitten um ein verschärftes Mandat gegen Beklagte und wiederholen ihre Bitte um die Einsetzung einer kaiserlichen Kommission.
Entscheidungen:Kommunikation der Einwände der Beklagten an Kläger 1602 11 04 (Vermerk), fol. 69v
Umfang:fol. 1-90; Akten unvollständig
 

Verwandte Verzeichnungseinheiten

Verwandte Verzeichnungseinheiten:keine
 

Benutzung

Schutzfristende:31.12.1633
Erforderliche Bewilligung:Keine
Physische Benützbarkeit:Uneingeschränkt
Zugänglichkeit:Öffentlich
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL:https://archivinformationssystem.at/detail.aspx?ID=4284900
 

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