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AT-OeStA/HHStA RHR Judicialia APA 15-27 Bosen, Dietrich der Ältere contra Brom, Claus, Erben; Auseinandersetzung wegen Schuldforderung;, 1591 (Akt (Sammelakt, Grundzl., Konvolut, Dossier, File))
Archivplan-Kontext |
AT-OeStA/HHStA RHR Judicialia APA 15 Bernhausen, Bochenthaler, Breinlin, Ber von Berenthal, Bemelberg, Bell, Baungartner, Bynn, Beck, Bayer, Burgau, Berlichingen, Behaim, Brandenstein, Braitschwert, Pock, Beckh, Brandenburg, Boldicken, Betz, Bürckle, Buus, Bitterolff, Blaumaul, Bosen, Brempt, Busc
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Angaben zur Identifikation |
Signatur: | AT-OeStA/HHStA RHR Judicialia APA 15-27 |
Titel: | Bosen, Dietrich der Ältere contra Brom, Claus, Erben; Auseinandersetzung wegen Schuldforderung; |
Entstehungszeitraum: | 1591 |
Darin: | Schuldurkunden der Erben der Hauptschuldner der Steinackergesellschaft zugunsten von Kläger (1) und Balthasar Bosen (mit Bürgschaft von Claus Brom) 1570 01 12, 1570 01 12 und 1570 04 24, fol. 283r-290v |
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Angaben zu Inhalt und Struktur |
Kläger/Antragsteller/Betreff: | Bosen, Dietrich der Ältere (1); Bosen, Balthasar, Erben, für sie ihre Vormünder (2) |
Beklagter/Antragsgegner: | Brom, Claus, Erben |
Gegenstand - Beschreibung: | in Wiederholung einer früheren Eingabe an den Kaiser führen Kläger aus, vor dem Stadtgericht Frankfurt/M. ein Verfahren gegen den Frankfurter Bürger Claus Brom als Bürge für die Steinackergesellschaft wegen der ausstehenden Rückzahlung mehrerer Darlehen in Höhe von insgesamt 6.100 Gulden eingeleitet zu haben. Brom habe Einwände gegen die Zuständigkeit des Stadtgerichts geltend gemacht, die von den Frankfurter Richtern zurückgewiesen worden seien. Gegen diese Entscheidung habe Brom an das RKG appelliert. Das Verfahren am RKG sei sowohl in Sachen Zuständigkeit als auch in Sachen Schulden bis zum Tod Broms 1587 weitergeführt worden. Nach dem Tod Broms hätten Beklagter und die Stadt Frankfurt/M. ohne Wissen der Kläger eine kaiserliche Kommission erwirkt, die einen Vergleich über die Verteilung der Hinterlassenschaft Broms ausgehandelt habe. Kläger machen geltend, als Gläubiger Broms Anspruch auf Ladung vor die kaiserliche Kommission gehabt zu haben. Die Verfügungen der Kommissare seien daher nichtig. Antragsteller bitten, die kaiserliche Kommission und den von ihr ausgehandelten Vergleich zu kassieren und eine neue Kommission mit der Vermittlung eines gütlichen Vergleichs zwischen den Beteiligten zu beauftragen. |
Entscheidungen: | Reichshofrätlicher Bescheid für Kläger (Abweisung des Antrags auf Kassation der alten und Einsetzung einer neuen Kommission, Schreiben um Bericht an Stadt Frankfurt/M.) 1591 05 09, fol. 291rv |
Umfang: | fol. 280-292; Akten unvollständig |
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Verwandte Verzeichnungseinheiten |
Verwandte Verzeichnungseinheiten: | keine |
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Benutzung |
Schutzfristende: | 31.12.1621 |
Erforderliche Bewilligung: | Keine |
Physische Benützbarkeit: | Uneingeschränkt |
Zugänglichkeit: | Öffentlich |
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URL für diese Verz.-Einheit |
URL: | https://archivinformationssystem.at/detail.aspx?ID=4283940 |
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