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AT-OeStA/HHStA RHR Judicialia APA 14-1 Bicken, Philipp von contra Thannhausen Markt, Bürgermeister, Gericht und Gemeinde; Untertanenkonflikt;, 1576-1603 (Akt (Sammelakt, Grundzl., Konvolut, Dossier, File))
Angaben zur Identifikation |
Signatur: | AT-OeStA/HHStA RHR Judicialia APA 14-1 |
Titel: | Bicken, Philipp von contra Thannhausen Markt, Bürgermeister, Gericht und Gemeinde; Untertanenkonflikt; |
Entstehungszeitraum: | 1576 - 1603 |
Darin: | Heidenheimer Vertrag 1586 04 30: fol. 9r-12v; Urteil des kaiserlichen Kammergerichts in Causa Thannhausen Markt, Bürger, Einwohner und Gemeinde, contra Truchseß von Höfingen, Heinrich 1474 07 14 (Gerichtsordnung, Abgaben, herrschaftliches Bauen, Holznutzung), fol. 487r-488v (Auszug); Verzeichnisse der Anführer des Aufstands, s.d., fol. 138rv; Einwände Wilhelms [V.] Herzog von Bayern als kaiserlicher Kommissar in Auseinandersetzung Augsburg Stadt, Pfleger und Rat, contra Augsburger Bürger gegen Vollstreckungsauftrag an Ludwig [III.] Herzog von Württemberg 1584 09 14, fol. 71r-74v; Achterklärung des Landgerichts Wangen gegen Hans Gastel, von bickenscher Gerichtsschreiber Thannhausen, erwirkt durch Beklagte 1585 [07 16], fol. 162r-163v; Aufstellung der Kosten des Verfahrens auf Klägerseite 1589-1597, s.d., eingereicht vor kaiserlicher Kommission 1597, fol. 402r-407v; Aufstellung der von Beklagten Verweigerten Abgaben 1589-1597, s.d., eingereicht vor kaiserlicher Kommission 1597, fol. 408r-411v; Text der Huldigung der Beklagten Gegenüber Kläger (2), s.d., fol. 430r-431v, 432r-433v; Gerichtsprotokoll der Stadt Günzburg (Auszüge, Strafverfahren gegen sechs Untertanen aus Thannhausen) 1600 05 26-07 03, fol. 537r-542v, 543r-546v, 547r-550v, 563r-567v; Urfehden von Hans Heiß, Hans Merck, Hans Bosch und Jakob Wiedenmann |
| als inhaftierte und strafrechtlich beklagte Anführer des Aufstands 1600 06 19, fol. 525r-530v; Urteil des Rats der Stadt Günzburg in Strafprozeß gegen Hans Heiß, Hans Merck, Hans Bosch und Jakob Wiedenmann 1601 02 07, fol. 580r-581v; Notariatsinstrument (Zustellung eines Vorschlags der Beklagten an Johann Adam von Bicken zur Regelung schwebender Auseinandersetzungen durch Austragsverfahren) 1594 10 09 (beglaubigte Abschrift), fol. 269r-277v; Berichte von Bürgermeister und Rat der Stadt Nördlingen sowie Friedrichs vom Stain als kaiserliche Kommissare 1583 08 03 (Strafprozeß gegen Anführer des Aufstands, Vergleichsverhandlungen zwischen den Parteien), 1584 08 06 (Verkündung der kaiserlichen Entscheidung 1583 11 28), fol. 26r-65v; Berichte Ludwigs [III.] Herzog von Württemberg als kaiserlicher Kommissar 1585 07 23 (Vorschläge der Subdelegierten für weiteres Vorgehen gegen Beklagte), 1586 04 30 (Heidenheimer Vertrag), 1587 06 19 (Huldigung, Geächtete), fol. 135r-141v, 176r-180v, 207r-212v und 225r-228v; Bericht von Pfleger, Bürgermeister und Rat der Stadt Augsburg als kaiserlicher Kommissar (Aussöhnung der Geächteten) 1588 10 11, fol. 242r-248v; Bericht der Subdelegierten Ludwigs [III.] Herzog von Württemberg als kaiserlicher Kommissar (Waldnutzung, Huldigung) 1591 06 24, fol. 249r-256v; Berichte Friedrichs [I.] Her |
| zog von Württemberg als kaiserlicher Kommissar 1594 07 16 [?] (Vorbereitung der kaiserlichen Kommission), 1595 05 30 (Vorschläge für Vollstreckung), 1597 12 28 (Vergleich der Parteien, Verhaftung von sechs sich verweigernden Anführern des Aufstands), fol. 299r-300v, 323r-328v und 329r-332v, 372r-413v; Fürbittschreiben [Daniels Brendel von Homburg] Kurfürst von Mainz zugunsten des Klägers (1) 1580 11 03, wiederholt 1581 08 10, 1582 05 22, 1583 10 29, 1585 01 07, 1585 03 21, fol. 102r-105v, 115r-116v; Fürbittschreiben [Wolfgangs Kämmerer von Worms gen. Dalberg] Kurfürst von Mainz zugunsten der Klägers (2) 1595 06 28, wiederholt 1597 11 [.], fol. 335r-342v, 362r-371v; Fürbittschreiben [Wolfgangs Kämmerer von Worms gen. Dalberg] Kurfürst von Mainz an Verwalter des Reichsvizekanzleramts Rudolf Coraduz zugunsten der Kläger (2) 1598 11 28, fol. 497r-501v; Fürbittschreiben Ferdinands Erzherzog von Österreich zugunsten der Beklagten 1586 04 01, fol. 167r-171v; Fürbittschreiben der städtisch-augsburgischen Pfleger in Vorder- und Hinterschellenbach zugunsten von Hans Heiß 1587 06 13, fol. 201r-206v; Fürbittschreiben von Rentmeister und Gegenhandler der Markgrafschaft Burgau zugunsten von vier der sechs strafrechtlich angeklagten Anführer des Aufstands (Hans Heiß, Hans Merck, Hans Bosch, Jakob Wiedenmann) 1600 07 12, fol. 5 |
| 12r-531v; Fürbittschreiben Hans Ernsts Freiherr von Baumgarten zugunsten der sechs verurteilten Anführer des Aufstands 1603 09 17, fol. 587r-590v |
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Angaben zu Inhalt und Struktur |
Kläger/Antragsteller/Betreff: | Bicken, Philipp von, kurfürstlich-mainzischer Amtmann in Steinheim, Inhaber des Markts Thannhausen (1); später Bicken, Johann Adam von, Domkapitular in Mainz; Bicken, Jost Philipp von, kurfürstlich-mainzischer Amtmann in Steinheim; Bicken, Hans Hartmann von, kurfürstlich-mainzischer Kämmerer, Brüder (2) |
Beklagter/Antragsgegner: | Thannhausen Markt, Bürgermeister, Gericht und Gemeinde, Untertanen der Kläger |
Gegenstand - Beschreibung: | Kläger (1) wendet sich wegen Unregelmäßigkeiten in Verwaltung und Nutzung des Markts Thannhausen, die er nach dem Kauf des Reichslehens festgestellt habe, an den Kaiser. Insbesondere in Fragen der Jurisdiktion und der Holznutzung maßten sich Beklagte Rechte an, die nach dem kaiserlichen Lehenbrief der Herrschaft zustünden. Kläger (1) bittet, eine kaiserliche Kommission mit der Klärung der Sachlage und dem Schutz seiner Rechte zu beauftragen. Kläger (1) wendet sich auch an den Reichshofrat Dr. iur. Andreas Gail. Beklagte machen eigene Jurisdiktionsrechte geltend und behaupten, daß die umliegenden Wälder Eigentum nicht der Herrschaft, sondern des Markts seien. Zum Beweis ihrer Ansprüche berufen sie sich auf eine Reihe von Urteilen, die in diversen Verfahren mit den Vorbesitzern des Markts gefällt worden seien, außerdem auf einschlägige Verträge, das Herkommen und einen laufenden reichskammergerichtlichen Prozeß. Beklagte wenden sich auch an die Reichshofräte. In den Folgejahren arbeiten mehrere kaiserliche Kommissionen Vergleiche zwischen den Parteien aus, die von Beklagten trotz Verhaftungen und einer Ladung an den Kaiserhof während des Augsburger Reichstags nicht eingehalten werden. Beklagte berufen sich auf eine angebliche Parteilichkeit der Kommission und bitten darum, bei ihrem Recht gelassen zu werden. Kläge |
| r (1) verweist auf die Verweigerung von Abgaben durch Beklagte sowie auf Übergriffe auf herrschaftliche Bedienstete und beantragt, die von der Kommission ausgearbeiteten Vergleiche zu bestätigen und durchsetzen zu lassen. Zudem bittet Kläger (1) darum, Beklagte strafrechtlich zu verfolgen. Angesichts ihres anhaltenden Widerstands werden Beklagte schließlich in die Reichsacht erklärt; außerdem wird ein Strafverfahren gegen die Anführer des Aufstands eingeleitet. Kläger (2) nehmen das Verfahren wieder auf, da Beklagte ihnen die Huldigung verweigerten und ihnen erneut Abgaben vorenthielten. Kläger (2) wenden sich auch an den Verwalter des Reichsvizekanzleramts Rudolf Coraduz. Die Mehrheit der Beklagten akzeptiert schließlich einen von einer neuen kaiserlichen Kommission ausgehandelten Vergleich. In dem Strafverfahren gegen die Anführer des Aufstands wird ein Urteil gesprochen und vollstreckt. Die Akten dokumentieren zusätzlich Interventionen des Erzherzogs von Österreich und von Amtleuten der Markgrafschaft Burgau wegen der vom Erzherzogtum Österreich beanspruchten und vom Kläger (1) bestrittenen forstlichen Obrigkeit in der Region. |
Entscheidungen: | Kaiserlicher Bescheid an die Parteien (Jurisdiktionsrechte, Gerichtsbesetzung, Holzschlag, Siegelrechte) 1580 02 20, bestätigt 1580 06 20, fol. 489r-494v (beglaubigte Abschrift); Weisung der Beklagten an Kommissare 1582 09 02 (Vermerk), 1582 10 24 (Vermerk), 1584 09 11 (Vermerk), fol. 23v; Kaiserlicher Auftrag an Stadt Augsburg, Rechte des Klägers (1) zu schützen 1583 11 28, fol. 3r-4v; Kaiserlicher Befehl an Bürgermeister und Rat der Stadt Nördlingen sowie Friedrich vom Stain als kaiserliche Kommissare, namentlich benannte Anführer des Aufstands zu bestrafen und gütliche Verhandlungen über Frage der Holznutzung einzuleiten 1583 11 28, fol. 5r-9v; Wiederholung des kaiserlichen Kommissionsauftrags an Ludwig [III.] Herzog von Württemberg in Reaktion auf dessen Einwände 1585 05 22, fol. 131r-134v; Kaiserliche Bitte an Ferdinand Erzherzog von Österreich und an Bischof von Augsburg, in ihrem Herrschaftsbereich angetroffene Anführer des Aufstands bestrafen zu lassen 1585 08 26, fol. 142r-144v; Kaiserliche Achterklärung gegen Beklagte 1585 08 31, fol. 145r-150v (Konzept), 151r-156v, 358r-361v (beglaubigte Abschrift); Kaiserliche Ratifikation des durch die Kommission ausgehandelten sog. Heidenheimer Vertrags, zugleich Bitte an Ludwig [III.] Herzog von Württemberg, die Kommission fortzusetzen (Vollzug des Vertrags, Best |
| rafung der Anführer des Aufstands) 1586 06 19, fol. 187r-188v; Kaiserlicher Bescheid an Kläger (1) (Verhalten gegenüber nicht ausgesöhnten Beklagten) 1586 06 19, fol. 189r-190v; Kaiserliches Patent zur Verhaftung der geächteten Anführer des Aufstands 1586 06 19 (Druck), fol. 191rv; Kaiserliche Bitte an Ferdinand Erzherzog von Österreich, kaiserliches Patent verkünden zu lassen 1586 06 19, fol. 192r-193v; Kaiserlicher Befehl an Abt von Ursberg (Georg), geächtete Anführer des Aufstands in seinem Herrschaftsbereich verhaften zu lassen 1586 06 19, fol. 194r-195v; Abweisung der Bitte der geächteten Anführer des Aufstands um Aufhebung der Acht 1587 08 18, fol. 219rv; Kaiserliches Schreiben um Bericht an Kläger (1) wegen der geächteten Anführer des Aufstands 1587 12 23, fol. 230rv; Kaiserlicher Bescheid an Kläger (1) (dessen Bedingungen für Zustimmung zur Aufhebung der kaiserlichen Acht) [1588], fol. 239rv; Kaiserlicher Kommissionsauftrag an Stadt Augsburg (Vereidigung der um Aussöhnung anhaltenden Beklagten auf vorbereitete Kapitulationserklärung, Sendung einer Liste mit den Namen der Ausgesöhnten zur Lösung der Acht an Kaiserhof) 1588 03 26, fol. 240r-241v; Kaiserlicher Kommissionsauftrag an Friedrich [I.] Herzog von Württemberg (Vollstreckung des Heidenheimer Vertrags) 1594 08 27, bestätigt 1596 03 29, fol. 307r-312 |
| v, 343r-346v; Kaiserliche Bitte an Ferdinand Erzherzog von Österreich, Exekutionskommission gegebenenfalls zu unterstützen 1594 08 27, fol. 313r-316v; Kaiserlicher Befehl an benachbarte Reichsglieder, Exekutionskommission ggf. zu unterstützen 1594 08 27, fol. 317r-322v; Kaiserlicher Befehl an Landvogt der Markgrafschaft Burgau Dietrich von Horben, kaiserliche Kommission zu unterstützen 1596 03 29, fol. 347r-348v; Reichshofrätlicher Beschluß zur Beauftragung des Landvogts der Markgrafschaft Burgau [Dietrich] von Horben und des kaiserlichen Rats Bonaventura Bodegkhers mit kaiserlicher Kommission zur Durchführung eines Strafprozesses gegen die sechs noch nicht mit ihrer Obrigkeit verglichenen Anführer des Aufstands 1598 03 07, gebilligt im Geheimen Rat 1598 03 11 (Vermerk), fol. 434r-435v und 436rv und 437r-438v, 435v; Kaiserlicher Auftrag an Friedrich [I.] Herzog von Württemberg als kaiserlicher Kommissar, Beklagte im Namen des Kaisers zur Bestätigung des ausgehandelten Vergleichs an Kaiserhof zu laden (laut Vermerk auf Gutachten Andreas Hannewalds [Sekretär der Reichskanzlei] hin geänderter Text) 1598 03 27, fol. 455r-458v; Kaiserlicher Bescheid an Beklagte (Bestätigung des sog. Günzburger Vertrags) 159[9] 03 17, fol. 496rv; Kaiserlicher Befehl an Landvogt der Markgrafschaft Burgau Dietrich von Horben, sich bei R |
| at der Stadt Günzburg für die Fortsetzung des Strafprozesses gegen sechs Anführer des Aufstands einzusetzen 1599 04 15, fol. 478r-479v; Kaiserlicher Kommissionsauftrag an kaiserlichen Fiskal am RKG (Verkündung der kaiserlichen Bestätigung des sog. Günzburger Vertrags), außerdem Befehl zum Einleiten eines Verfahrens zur Verurteilung der Beklagten zu der in der Bestätigung für den Fall weiteren Widerstands vorgesehenen Strafzahlung 1599 12 28, fol. 506r-509v; Kaiserliche Bestätigung des Strafurteils gegen vier Anführer des Aufstands, Abmilderung aus kaiserlicher Machtvollkommenheit in Frage der Ausweisung, zugleich Befehl an Landvogt der Markgrafschaft Burgau Dietrich von Horben, bei Rat der Stadt Günzburg Vollstreckung des Urteils anzuordnen 1600 12 19, fol. 572r-573v; Abweisung des Antrags der Kläger (2) auf kaiserliche Befehle an benachbarte Obrigkeiten, ausgewiesene Anführer des Aufstands nicht zu unterstützen 1600 12 19, fol. 574r-575v; Bericht über Aktivitäten von Abgesandten der Beklagten am Kaiserhof, s.d., fol. 112r-113v, 114rv; Gutachten über reichshofrätlichen Beschluß 1598 03 07 (Bestätigung des von Friedrich [I.] Herzog von Württemberg als kaiserlichem Kommissar ausgehandelten Vergleichs zwischen den Parteien, kaiserliche Kommission zur Durchführung eines Strafprozesses), ununterzeichnet, s.d., fol. 4 |
| 39r-442v, 443r-446v, 447r-450v; Gutachten über Frage des Verfahrens gegen noch nicht mit Kläger (2) verglichene Beklagte, ununterzeichnet, s.d. [Kontext reichshofrätlicher Beschluß 1598 03 07], fol. 451r-454v |
Bemerkungen: | Weiter Akten K. 13 |
Umfang: | fol. 1-590; Akten unvollständig |
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Verwandte Verzeichnungseinheiten |
Verwandte Verzeichnungseinheiten: | keine |
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Benutzung |
Schutzfristende: | 31.12.1633 |
Erforderliche Bewilligung: | Keine |
Physische Benützbarkeit: | Uneingeschränkt |
Zugänglichkeit: | Öffentlich |
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