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AT-OeStA/HHStA RHR Judicialia APA 12-1 Berlichingen, Valentin von contra Berlichingen, Georg Philipp von; Auseinandersetzung wegen Landfriedensbruchs, auch wegen ehrverletzender Äußerungen;, 1588-1598 (Akt (Sammelakt, Grundzl., Konvolut, Dossier, File))
Angaben zur Identifikation |
Signatur: | AT-OeStA/HHStA RHR Judicialia APA 12-1 |
Titel: | Berlichingen, Valentin von contra Berlichingen, Georg Philipp von; Auseinandersetzung wegen Landfriedensbruchs, auch wegen ehrverletzender Äußerungen; |
Entstehungszeitraum: | 1588 - 1598 |
Darin: | Notariatsinstrumente (Zurückweisung beleidigender Äußerungen des Beklagten durch Kläger (2)) 1588 11 25, 1589 01 23, fol. 401r-430v, 431r-440v; Notariatsinstrument (Zustellung der Erklärungen des Klägers (2)) 1589 01 29, fol. 441r-444v; Benennung von Zeugen zum Beweis der artikulierten Klage von Kläger (2) vor kaiserlicher Kommission, s.d., fol. 148r-149v; Zeugenaussagen vor Subdelegierten [Ludwigs III.] Herzog von Württemberg als kaiserlichem Kommissar 1592 07 11, fol. 58r-149v; Bericht des Stuttgarter Notars Hans Christoph Lutz über seine Tätigkeit in der Auseinandersetzung zwischen Kläger (2) auf der einen sowie Beklagten, Kläger (1) und Albrecht von Berlichingen auf der anderen Seite 1589 06 12, fol. 445r-458v; Berichte Ludwigs [III.] Herzog von Württemberg als kaiserlicher Kommissar (Untersuchung über Verbrennung eines kaiserlichen Kommissionsbefehls) 1592 04 08, 1592 07 12, fol. 16r-22v, 538r-541v (Abschrift datiert 1592 04 09/19), 38r-170v; Bericht des Bischofs von Würzburg und Ludwigs [III.] Herzog von Württemberg als kaiserliche Kommissare (mit Zeugenaussagen zur Klageschrift des Klägers (2)), s.d., fol. 309r-475v; Bericht der Reichshofräte Johann Christoph Zott [von Pernegg] und Dr. iur. Johann Matthias Wacker als kaiserliche Kommissare (Konfrontation des Beklagten mit seinen Briefen) 1597 06 02, fol. |
| 599r-604v; Bestätigung des kaiserlichen Hofgerichts Rottweil über Anleite über die Güter Philipps von Berlichingen auf Antrag von Hans Georg von Rottenstain 1597 [03 11] (Original), fol. 625rv; Notariatsinstrument (Einvernahme von Zeugen zu Anschuldigungen des Klägers (1) gegen Beklagten) 1589 08 01, fol. 42r-57v (Fragenkatalog 47v-49v); Fürbittschreiben [Wolfgangs Kämmerer von Worms gen. Dalberg] Kurfürst von Mainz zugunsten des Beklagten 1592 12 04, fol. 307r-308v |
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Angaben zu Inhalt und Struktur |
Kläger/Antragsteller/Betreff: | Berlichingen, Valentin von (1); später Berlichingen, Burkhard von, herzoglich-württembergischer Rat, Obervogt in Waiblingen und Cannstatt (2) |
Beklagter/Antragsgegner: | Berlichingen, Georg Philipp von, Sohn von Kläger (1) |
Gegenstand - Beschreibung: | Kläger (1) bringt vor, Beklagten, sein ältester Sohn, habe ihn sowie seinen zweiten Sohn Albrecht beleidigt und bedroht und zudem die Auszahlung des Klägers (1) zustehenden Unterhalts verweigert, da er mit der durch Kläger (1) vorgenommenen Erbteilung nicht zufrieden sei. Da Beklagter zu keinerlei Gesprächen über die Angelegenheit bereit sei, bittet Kläger (1) um ein kaiserliches Patent an die Stände des Reichs zur Verhaftung des Beklagten und zur Übergabe seiner Vermögenswerte an Kläger (1). Die Auseinandersetzung wird einer kaiserlichen Kommission übertragen, die ihre Arbeit nach dem Tod von Kläger (1) einstellt. Kläger (2) reicht Klage gegen Beklagten ein, da er als Vertrauter und Ratgeber des Klägers (1) von Beklagten beschuldigt werde, die Mißhelligkeiten zwischen Vater und Sohn verursacht zu haben. Außerdem habe Beklagter seine Ehre verletzt und Drohungen geäußert. Die Bemühungen benachbarter Adeliger um eine gütliche Beilegung der Auseinandersetzung seien gescheitert. Kläger (2) beschuldigt Beklagten der Gewalttätigkeit und Respektlosigkeit. Zum Beweis seiner Anschuldigungen bringt er vor, Beklagter habe wichtige schriftliche Unterlagen von Kläger (1) gestohlen, Kläger (1) zur Verbrennung eines früheren kaiserlichen Kommissionsbefehls angestiftet, den Prädikanten und Ratgeber seines Vaters Georg Simon ent |
| führen, inhaftieren und foltern lassen und die wegen dieses Vorfalls am RKG erwirkten Mandate mißachtet. Die durch die Folter erzwungenen Aussagen Georg Simons, mit denen Beklagter seine Anschuldigungen gegen Kläger (2) zu beweisen versuche, hätten keinerlei Beweiskraft. Kläger (2) beantragt einen kaiserlichen Befehl zur Verhaftung des Beklagten, zur Rückgabe der geraubten Unterlagen sowie zur Erstattung sämtlicher Kosten und Schäden. Außerdem bittet Kläger (2), ein herzoglich-württembergisches Dekret zu bestätigen, mit dem der Herzog Kläger (2) von allen Anschuldigungen des Beklagten freigesprochen habe. Kläger (2) wendet sich auch an den Sekretär der Reichskanzlei Andreas Erstenberger, an den Obersthofmeister, den Obersthofmarschall sowie diverse Kämmerer und Geheime Räte. Die Untersuchung der Gewalttaten des Bekl. wird einer kaiserlichen Kommission übertragen. Um ihre Arbeit zu erleichtern, wird Beklagter mehrfach an den Kaiserhof geladen. Auf Antrag von Kläger (2) wird er anläßlich eines Aufenthalts am Kaiserhof unter Hausarrest gestellt. Beklagter bittet um die Offenlegung der gegen ihn erhobenen Vorwürfe, um die Weisung der Auseinandersetzung an die Austräge, später um die Aufhebung des Hausarrests. |
Entscheidungen: | Kaiserlicher Bescheid an Beklagten (Abwarten der Offenlegung der Klage am kaiserlichen Hof) 1592 01 31, fol. 3rv; Kaiserlicher Befehl an Statthalter und Räte des Deutschen Ordens in Mergentheim, Beklagten die am Kaiserhof gegen ihn erhobenen Vorwürfe vorzuhalten und Übergriffe zu verbieten 1592 05 22, fol. 24r-25v; Kaiserlicher Kommissionsauftrag an Reichshofräte Johann Christoph Zott [von Pernegg] und Georg Deser, schriftliche Unterwerfungserklärung des Beklagten zum kaiserlichen Urteil einzuholen 1597 05 07, fol. 595r-598v; Kaiserlicher Kommissionsauftrag an Reichshofräte Johann Christoph Zott [von Pernegg] und Dr. iur. Johann Matthias Wacker, Beklagten einige seiner Briefe vorzulegen und Erklärung über ihre Echtheit einzuholen 1597 05 29 (Original), fol. 600r-603v; |
Bemerkungen: | Weitere Akten K. 11 |
Umfang: | fol. 1-628; Akten unvollständig und teilweise beschädigt |
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Verwandte Verzeichnungseinheiten |
Verwandte Verzeichnungseinheiten: | keine |
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Benutzung |
Schutzfristende: | 31.12.1628 |
Erforderliche Bewilligung: | Keine |
Physische Benützbarkeit: | Uneingeschränkt |
Zugänglichkeit: | Öffentlich |
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URL für diese Verz.-Einheit |
URL: | https://archivinformationssystem.at/detail.aspx?ID=4283689 |
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