AT-OeStA/HHStA RHR Judicialia APA 9-15 Borcke, Franz von contra Brandenburg[-Küstrin], Johann [I.] Markgraf von; Revisionsverfahren vor dem RKG;, 1558-1579 (Akt (Sammelakt, Grundzl., Konvolut, Dossier, File))

Archivplan-Kontext


Angaben zur Identifikation

Signatur:AT-OeStA/HHStA RHR Judicialia APA 9-15
Titel:Borcke, Franz von contra Brandenburg[-Küstrin], Johann [I.] Markgraf von; Revisionsverfahren vor dem RKG;
Entstehungszeitraum:1558 - 1579
Darin:Reichskammergerichtliches Urteil in Appellationsverfahren Antragsteller (1) contra Antragsgegner 1558 08 19 (Aufhebung des Urteils der ersten Instanz, Befehl zur Rückgabe der entzogenen Lehengüter), fol. 371rv; Bericht [Daniels Brendel von Homburg] Kurfürst von Mainz über Revisionsantrag des Antragsgegners 1558 12 07, fol. 373r-388v; Gutachten des kaiserlichen Rats Dr. Paul Briesmann (Einstellung des reichskammergerichtlichen Verfahrens und Weisung der Angelegenheit an Reichstag) 1563 04 08, fol. 354r-359v

Angaben zu Inhalt und Struktur

Kläger/Antragsteller/Betreff:Borcke, Franz von; Borcke, Matzke von (1); später Borcke, Franz [der Jüngere] von, für ihn seine Vormünder; Borcke, Heinrich von (2)
Beklagter/Antragsgegner:Brandenburg[-Küstrin], Johann [I.] Markgraf von
Gegenstand - Beschreibung:Antragsteller (1) führen aus, durch ein Urteil des markgräflich-brandenburg[-küstriner] Lehengerichts im Rahmen eines von Antragsgegner angestrengten Verfahrens wegen angeblichem Ungehorsam sei ihnen ihr von den Markgrafen von Brandenburg verliehenes Gut Falkenburg entzogen worden. Antragsteller hätten gegen dieses Urteil an das RKG appelliert und dort seine Aufhebung erwirkt. Gegen diese Entscheidung habe Antragsgegner Revision eingelegt. Antragsteller (1) bitten um die Abordnung der kaiserlichen Kommissare zur Visitation des RKG, damit die Angelegenheit endgültig entschieden werden könne. Antragsgegner besteht gegenüber dem Kurfürsten von Mainz auf der Rechtmäßigkeit des Urteils des markgräflich-brandenburgischen Lehengerichts. Da die Appellation gemäß Lehenrecht am RKG nicht hätte angenommen werden dürfen, habe er Revision einlegen müssen. Später wird auf Rat der auf dem Wahltag 1563 versammelten Kurfürsten und der kaiserlichen Kommissare zur Visitation des RKG eine kaiserliche Kommission eingesetzt, die einen Vergleich in der Sache vermittelt. Dessen Bestätigung erbitten Antragsteller (2).
Entscheidungen:Kaiserliche Entscheidung nach Gutachten des kaiserlichen Rats Dr. Paul Briesmann (kein Eingriff in Tätigkeit des RKG) 1563 04 17, fol. 350r-353v; Kaiserlicher Kommissionsauftrag an [August] Kurfürst von Sachsen und Heinrich [II.] Herzog von Braunschweig[-Wolfenbüttel] zur Güte 1563 06 21, fol. 347rv (Konzept), 346r-348v
Umfang:fol. 338-390; Akten unvollständig
 

Verwandte Verzeichnungseinheiten

Verwandte Verzeichnungseinheiten:keine
 

Benutzung

Schutzfristende:31.12.1609
Erforderliche Bewilligung:Keine
Physische Benützbarkeit:Uneingeschränkt
Zugänglichkeit:Öffentlich
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL:https://archivinformationssystem.at/detail.aspx?ID=4283350
 

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