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AT-OeStA/HHStA RHR Judicialia APA9-3 Biberach Stadt, einige nicht namentlich genannte Bürger contra Biberach Stadt, Bürgermeister und Rat; Auseinandersetzung wegen Stadtverfassung und Religionsausübung;, 1576 (Akt (Sammelakt, Grundzl., Konvolut, Dossier, File))
Archivplan-Kontext |
AT-OeStA/HHStA RHR Judicialia APA 9 Böhmenkirch, Hoya, Biberach, Baden, Braunschweig-Lüneburg, Busch, Burgau, Bauer, Bois, Bayern, Breitenbach, Borcke, Bemelberg, Einbeck, Pock, Hohenstein, Bell, Beckh, Brendel von Homburg, Brigel, Bücken, Bollstatt, 1558-1649 (Karton (Faszikel))
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Angaben zur Identifikation |
Signatur: | AT-OeStA/HHStA RHR Judicialia APA9-3 |
Titel: | Biberach Stadt, einige nicht namentlich genannte Bürger contra Biberach Stadt, Bürgermeister und Rat; Auseinandersetzung wegen Stadtverfassung und Religionsausübung; |
Entstehungszeitraum: | 1576 |
Darin: | Ordnung Kaiser Karls V. für Ratswahl in Biberach, s.d., fol. 129r-136v; Festlegung der Anzahl der Ratspersonen in Biberach durch Kaiser Ferdinand I. 1563 01 21, fol. 137r-138v |
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Angaben zu Inhalt und Struktur |
Kläger/Antragsteller/Betreff: | Biberach Stadt, einige nicht namentlich genannte Bürger, für sie die auf dem Wahltag in Regensburg versammelten weltlichen Kurfürsten |
Beklagter/Antragsgegner: | Biberach Stadt, Bürgermeister und Rat |
Gegenstand - Beschreibung: | Kläger hatten in einer Supplikation an [Friedrich III.] Kurfürst von der Pfalz als vornehmstem weltlichen Kurfürsten Beklagter Unregelmäßigkeiten in der Amtsführung vorgeworfen. So seien beispielsweise die Rechte der Protestanten durch die Vergabe von Stellen ausschließlich an Katholiken und die Parteilichkeit der Beklagten in Religionssachen verletzt worden. Auch das Spital werde nicht ordnungsgemäß geführt. Außerdem herrschten innerhalb des Rats oligarchische Verhältnisse. Kläger hatten den Kurfürsten gebeten, sich für die Ernennung einer kaiserlichen und kurfürstlichen Kommission zur Untersuchung der Vorwürfe einzusetzen, der zumindest ein protestantischer Kommissar angehören solle. Die weltlichen Kurfürsten hatten die Bitte der Kläger an den Kaiser weitergeleitet. In ihrer Antwort berufen sich Beklagte auf die durch eine Kommission Kaiser Karls V. ausgearbeitete und mehrfach bestätigte Stadtverfassung, die stets eingehalten worden sei. Beklagte bitten um einen kaiserlichen Befehl an den Kurfürsten von der Pfalz, die Autoren der Supplikation namentlich zu benennen und die Klage abzuweisen. |
Entscheidungen: | Kaiserlicher Befehl an Beklagte, über Sachlage zu berichten, Mißwirtschaft im Spital abzustellen und Rechte der Bürgerschaft gemäß Herkommen zu respektieren 1576 02 26, fol. 122rv; Zustellung der Stellungnahme der Beklagten an Kläger für den Fall weiteren Anrufens des Kaisers 1576 07 11 (Vermerk), fol. 128v |
Umfang: | fol. 118-138 |
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Verwandte Verzeichnungseinheiten |
Verwandte Verzeichnungseinheiten: | keine |
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Benutzung |
Schutzfristende: | 31.12.1606 |
Erforderliche Bewilligung: | Keine |
Physische Benützbarkeit: | Uneingeschränkt |
Zugänglichkeit: | Öffentlich |
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URL für diese Verz.-Einheit |
URL: | https://archivinformationssystem.at/detail.aspx?ID=4283338 |
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