AT-OeStA/HHStA RHR Judicialia APA 7-25 Bremen Erzstift, Administrator contra Hamburg Domkirche, Dekan und Kapitel; Auseinandersetzung wegen geistlicher Jurisdiktion;, 1574 (Akt (Sammelakt, Grundzl., Konvolut, Dossier, File))

Archivplan-Kontext


Angaben zur Identifikation

Signatur:AT-OeStA/HHStA RHR Judicialia APA 7-25
Titel:Bremen Erzstift, Administrator contra Hamburg Domkirche, Dekan und Kapitel; Auseinandersetzung wegen geistlicher Jurisdiktion;
Entstehungszeitraum:1574

Angaben zu Inhalt und Struktur

Kläger/Antragsteller/Betreff:Bremen Erzstift, Administrator
Beklagter/Antragsgegner:Hamburg Domkirche, Dekan und Kapitel (1); Hamburg Stadt[, Bürgermeister und Rat] (2)
Gegenstand - Beschreibung:Kläger hatte Beklagte (1) im Verlauf einer Auseinandersetzung geladen und wegen Nichterscheinens ihrer Ämter enthoben. Angesichts von Schwierigkeiten bei der Vollstreckung dieses Urteils hatte Kläger den Kaiser angerufen und Beklagte (2) Eingriffe in seine geistliche Jurisdiktion über Beklagte (1) vorgeworfen. Kläger führt aus, trotz kaiserlicher Befehle an Beklagte (2), die Rechte des Klägers zu respektieren, sei es zu weiteren Übergriffen gekommen; so hätten Beklagte (2) beispielsweise einen dem Kläger treuen Geistlichen inhaftieren lassen. Kläger bittet um ein Mandat gegen Beklagte (2), den Verhafteten freizulassen und die Jurisdiktionsrechte des Klägers zu respektieren. Beklagte (1) berufen sich darauf, daß Kläger mit seiner Ladung ihre Rechte verletzt und sie zu Unrecht ihrer Ämter enthoben habe. Gegen den Bescheid des Klägers hätten sie an das RKG appelliert, wo die Auseinandersetzung damit rechtshängig geworden sei. Beklagte (1) bitten, Kläger an das RKG zu weisen. Beklagte (2) werfen Kläger ihrerseits die Überschreitung seiner Jurisdiktionsrechte vor und machen eigene Rechte an der Stiftskirche in Hamburg geltend. Die Verhaftung des Geistlichen sei rechtmäßig gewesen. Beklagte (2) bitten, Kläger weitere Eingriffe in ihre Rechte zu verbieten.
Entscheidungen:Kaiserlicher Befehl an Beklagte (2), geistliche Jurisdiktion des Klägers zu respektieren und den inhaftierten Geistlichen freizulassen 1574 07 07, fol. 749rv
Umfang:fol. 724-759; Akten unvollständig
 

Verwandte Verzeichnungseinheiten

Verwandte Verzeichnungseinheiten:keine
 

Benutzung

Schutzfristende:31.12.1604
Erforderliche Bewilligung:Keine
Physische Benützbarkeit:Uneingeschränkt
Zugänglichkeit:Öffentlich
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL:https://archivinformationssystem.at/detail.aspx?ID=4283328
 

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