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AT-OeStA/HHStA RHR Judicialia APA 7-25 Bremen Erzstift, Administrator contra Hamburg Domkirche, Dekan und Kapitel; Auseinandersetzung wegen geistlicher Jurisdiktion;, 1574 (Akt (Sammelakt, Grundzl., Konvolut, Dossier, File))
Archivplan-Kontext |
AT-OeStA/HHStA RHR Judicialia APA 7 Bick, Brandenstein, Baden, Baur, Braun, Bremen, Pauer, Brem, Bila, Biberach, Belsner, Beur, Braunschweig, Bordesholm, Busecker Tal, Brandenburg, Bemelberg, Bayern, Fiskal, Braunschweig, Breithaupt, Hamburg, 1559-1586 (Karton (Faszikel))
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Angaben zur Identifikation |
Signatur: | AT-OeStA/HHStA RHR Judicialia APA 7-25 |
Titel: | Bremen Erzstift, Administrator contra Hamburg Domkirche, Dekan und Kapitel; Auseinandersetzung wegen geistlicher Jurisdiktion; |
Entstehungszeitraum: | 1574 |
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Angaben zu Inhalt und Struktur |
Kläger/Antragsteller/Betreff: | Bremen Erzstift, Administrator |
Beklagter/Antragsgegner: | Hamburg Domkirche, Dekan und Kapitel (1); Hamburg Stadt[, Bürgermeister und Rat] (2) |
Gegenstand - Beschreibung: | Kläger hatte Beklagte (1) im Verlauf einer Auseinandersetzung geladen und wegen Nichterscheinens ihrer Ämter enthoben. Angesichts von Schwierigkeiten bei der Vollstreckung dieses Urteils hatte Kläger den Kaiser angerufen und Beklagte (2) Eingriffe in seine geistliche Jurisdiktion über Beklagte (1) vorgeworfen. Kläger führt aus, trotz kaiserlicher Befehle an Beklagte (2), die Rechte des Klägers zu respektieren, sei es zu weiteren Übergriffen gekommen; so hätten Beklagte (2) beispielsweise einen dem Kläger treuen Geistlichen inhaftieren lassen. Kläger bittet um ein Mandat gegen Beklagte (2), den Verhafteten freizulassen und die Jurisdiktionsrechte des Klägers zu respektieren. Beklagte (1) berufen sich darauf, daß Kläger mit seiner Ladung ihre Rechte verletzt und sie zu Unrecht ihrer Ämter enthoben habe. Gegen den Bescheid des Klägers hätten sie an das RKG appelliert, wo die Auseinandersetzung damit rechtshängig geworden sei. Beklagte (1) bitten, Kläger an das RKG zu weisen. Beklagte (2) werfen Kläger ihrerseits die Überschreitung seiner Jurisdiktionsrechte vor und machen eigene Rechte an der Stiftskirche in Hamburg geltend. Die Verhaftung des Geistlichen sei rechtmäßig gewesen. Beklagte (2) bitten, Kläger weitere Eingriffe in ihre Rechte zu verbieten. |
Entscheidungen: | Kaiserlicher Befehl an Beklagte (2), geistliche Jurisdiktion des Klägers zu respektieren und den inhaftierten Geistlichen freizulassen 1574 07 07, fol. 749rv |
Umfang: | fol. 724-759; Akten unvollständig |
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Verwandte Verzeichnungseinheiten |
Verwandte Verzeichnungseinheiten: | keine |
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Benutzung |
Schutzfristende: | 31.12.1604 |
Erforderliche Bewilligung: | Keine |
Physische Benützbarkeit: | Uneingeschränkt |
Zugänglichkeit: | Öffentlich |
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URL für diese Verz.-Einheit |
URL: | https://archivinformationssystem.at/detail.aspx?ID=4283328 |
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