AT-OeStA/HHStA RHR Judicialia APA 4-4 Angele (Angelin) contra Biberach; Auseinandersetzung wegen Handwerksausübung, 1600-1601 (Akt (Sammelakt, Grundzl., Konvolut, Dossier, File))

Archivplan-Kontext


Angaben zur Identifikation

Signatur:AT-OeStA/HHStA RHR Judicialia APA 4-4
Titel:Angele (Angelin) contra Biberach; Auseinandersetzung wegen Handwerksausübung
Entstehungszeitraum:1600 - 1601
Darin:Bescheid des Rats der Stadt Biberachs an städtische Weiß- und Rotgerber, 1596 08 13, fol. 143r-146v.

Angaben zu Inhalt und Struktur

Kläger/Antragsteller/Betreff:Angele (Angelin), Hans der Jüngere, Gerber, aus Biberach
RHR-Agenten:Biberach Stadt, Rat
Gegenstand - Beschreibung:Kläger führt aus, ebenso wie sein Vater stets sowohl das Rot- als auch das Weißgerberhandwerk ausgeübt und Lehrjungen ausgebildet zu haben. Beklagte hätten ihm plötzlich die Ausübung des Rotgerberhandwerks und die Ausbildung von Lehrjungen verboten. Kläger bittet um einen kaiserlichen Befehl an Beklagte, ihm die Ausübung beider Handwerke und die Ausbildung von Lehrjungen wie bisher zu gestatten. Er beruft sich auf die Reichspolizeiordnung, außerdem auf das Herkommen in anderen Reichsstädten, wo die Rot- und Weißgerberei ebenfalls von denselben Personen betrieben werde. In ihrer Stellungnahme weisen Beklagte darauf hin, daß weder Kläger noch sein Vater ordentliche Weißgerbermeister seien und man ihre Tätigkeit auf diesem Gebiet nur geduldet habe, so lange keine Weißgerber in der Stadt ansässig gewesen seien. Nach der Ansiedelung von Weißgerbern sei ein Streit entstanden, ob Rotgerber zugleich auch als Weißgerber arbeiten dürften. Unter Berufung darauf hätten auch andere Handwerker den Anspruch erhoben, zwei Handwerke auszuüben. Um den dadurch drohenden Auseinandersetzungen zuvorzukommen, hätten Beklagte Kläger erlaubt, das Weißgerberhandwerk auszuüben, weil er dieses Handwerk bevorzuge und bessere Verdienstmöglichkeiten bestünden. Im Gegenzug sei er angewiesen worden, das Rotgerberhandwerk nicht weiter zu betreiben. Ein Anspruch des Klägers auf die Ausübung beider Handwerke bestehe nicht.
Entscheidungen:Kaiserliches Schreiben um Bericht an Beklagte, 1600 09 20, fol. 147rv (Konzept), 137rv; Reichshofrätlicher Bescheid für Kläger (Bestätigung des Bescheids des Rats der Stadt Biberach 1596 08 13), 1601 10 19, fol. 123rv.
Umfang:Fol. 123-147
 

Verwandte Verzeichnungseinheiten

Verwandte Verzeichnungseinheiten:keine
 

Benutzung

Schutzfristende:31.12.1631
Erforderliche Bewilligung:Keine
Physische Benützbarkeit:Uneingeschränkt
Zugänglichkeit:Öffentlich
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL:https://archivinformationssystem.at/detail.aspx?ID=4283147
 

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