Angaben zur Identifikation |
Signatur: | AT-OeStA/HHStA RHR Judicialia APA 2-2 |
Titel: | Augsburg contra Augsburg; Auseinandersetzung wegen Ausweisung |
Entstehungszeitraum: | 1581 - 1582 |
Darin: | Vertrag zwischen Stift und Stadt Augsburg 1548 (Auszug, beglaubigte Abschrift), fol. 329r-330v. |
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Angaben zu Inhalt und Struktur |
Kläger/Antragsteller/Betreff: | Augsburg Hochstift, Domkapitel |
Beklagter/Antragsgegner: | Augsburg Stadt[Pfleger, Bürgermeister und Rat] |
Gegenstand - Beschreibung: | Kläger hatten wegen der ihrer Auffassung nach unrechtmäßigen Ausweisung ihres Syndicus ein kaiserliches Mandat sine clausula gegen Beklagte beantragt. Zugleich hatten Kläger am RKG ein Mandat sine clausula gegen Beklagte erwirkt. Es wird eine kaiserliche Kommission eingesetzt, vor der sich einzulassen Kläger sich weigern, solange Beklagte der Forderung des reichskammergerichtlichen Mandats nicht nachgekommen seien. Beklagte bestehen auf der Zuständigkeit des Kaisers, da Kläger selbst das Verfahren dort anhängig gemacht hätten und ein Vertrag von 1548 zwischen Stift und Stadt Augsburg den Konfliktaustrag vor dem Kaiser festschreibe. Beklagte bitten, die Kommission fortsetzen zu lassen. |
Entscheidungen: | Kaiserliche Aufforderung an Wilhelm V. Herzog von Bayern und [Ludwig III.] Herzog von Württemberg als kaiserliche Kommissare, die Kommission zur Güte ungeachtet der Einwände der Kläger fortzusetzen, 1582 02 11, fol. 333rv; Kaiserliche Aufforderung an Bischof von Augsburg, Kläger zum Erscheinen vor der Kommission zu veranlassen, 1582 02 11, fol. 337rv. |
Umfang: | Fol. 310-341; Akten unvollständig |
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Verwandte Verzeichnungseinheiten |
Verwandte Verzeichnungseinheiten: | keine |
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Benutzung |
Schutzfristende: | 31.12.1612 |
Erforderliche Bewilligung: | Keine |
Physische Benützbarkeit: | Uneingeschränkt |
Zugänglichkeit: | Öffentlich |
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URL für diese Verz.-Einheit |
URL: | https://archivinformationssystem.at/detail.aspx?ID=4283123 |
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