AT-OeStA/HHStA RHR Judicialia APA 1-23 Albrecht contra Nürnberg; Auseinandersetzung wegen Münzvergehens, 1595-1609 (Akt (Sammelakt, Grundzl., Konvolut, Dossier, File))

Archivplan-Kontext


Angaben zur Identifikation

Signatur:AT-OeStA/HHStA RHR Judicialia APA 1-23
Titel:Albrecht contra Nürnberg; Auseinandersetzung wegen Münzvergehens
Entstehungszeitraum:1595 - 1609
Darin:Abschied des Münztags, 1595 05 03/13, fol. 698r-701v; Berichte des Reichspfennigmeisters Zacharias Geizkofler, 1595 06 30, 1595 09 09, 1595 09 12, fol. 673r-676v, 711r-718v, 719r-720v; Gutachten der Hofkammer zur kaiserlichen Vorgehensweise, s.d., Vermerk 1595 07 13, fol. 681r-682v; Zeugenaussagen des kaiserlichen Wardeins und Münzgegenhandlers der Stadt Prag David Enderle, 1595 06 18, sowie des jülich-bergischen Münzmeisters Jakob von Sintzig, 1595 06 25 (Originale), fol. 723r-724v, 721r-722v; Fürbittschreiben Maximilians Erzherzog von Österreich zugunsten des Klägers (1), 1595 08 21, fol. 695r-710v; Bittschreiben Nürnberger Bürger und Einwohner an Beklagte zugunsten des Klägers (1), 1595 05 26, wiederholt s.d., fol. 702r-705v, 706r-709v.

Angaben zu Inhalt und Struktur

Kläger/Antragsteller/Betreff:Albrecht, Bartholomäus, Münzhändler, Bürger der Stadt Nürnberg (1); Dietrich, Salomon, aus Nürnberg (2)
Beklagter/Antragsgegner:Nürnberg Stadt, Bürgermeister und Rat
Gegenstand - Beschreibung:Kläger (1) berichtet, von Beklagten unrechtmäßig inhaftiert worden zu sein. Darüber hinaus hätten Beklagte ihm verboten, seinen Beruf weiter auszuüben, und noch nicht vermünztes Gold im Wert von 70.000 Gulden aus seiner Werkstatt beschlagnahmt. Kläger (1) beantragt, ihn wieder in den vorigen Stand einzusetzen. Außerdem bittet er um ein kaiserliches Mandat gegen Beklagte, die von ihm unter Zwang beschworene Urfehde zu kassieren, darüber hinaus um ein kaiserliches Fürbittschreiben an das Reichskammergericht, auf die Einforderung einer Strafzahlung zu verzichten. Später appelliert Kläger (1) gegen einen Bescheid der Beklagten an den Kaiser. Kläger (1) wendet sich auch an die Hofkammer, den Sekretär der Reichskanzlei Gottfried Hertel sowie den Reichsvizekanzler Johann Wolf Freymon. Beklagte werfen Kläger (1) vor, er habe geringwertiges Geld eingeführt und herstellen lassen. Gemäß dem Abschied des Fränkischen Kreistags aus dem Jahr 1585 hätten sie gegen Kläger (1) vorgehen müssen. Kläger (2) hatte Kläger (1) im Jahr 1592 wegen Verstoßes gegen das Münzedikt am Kaiserhof denunziert. Kläger (1) hatte daraufhin seine Inhaftierung in Prag erwirkt. Für den ihm durch die Haft entstandenen Schaden beansprucht Kläger (2) eine Ausgleichszahlung in Höhe von 4.000 Talern, die Beklagte bei Kläger (1) einfordern sollten. Außerdem fordert er ein Drittel des von Beklagten beschlagnahmten Goldes als Belohnung für die Offenlegung des Gesetzesverstoßes. Kläger (2) wendet sich auch an die auf dem Reichstag in Regensburg, dem Reichsdeputationstag in Speyer sowie dem Münztag in Nürnberg versammelten Stände, außerdem an den RHR-Präsidenten Paul Sixt Graf von Trautson. Beklagte weisen die von Kläger (2) erhobenen Forderungen zurück. Sie bitten, die Klage abzuweisen.
Entscheidungen:Kaiserliche Schreiben um Bericht an Beklagten, 1595 07 23 (Verhaftung des Klägers (1) und Beschlagnahme des Goldes), 1595 08 09 (Appellation des Klägers (1)), 1601 09 14 (angeblicher Vergleich mit Kläger (1)), fol. 683r-684v, 689r-690v und 691r-692v; Kaiserliche Bestätigung der Appellation des Klägers (1), 1595 08 09, fol. 687r-688v.
Umfang:Fol. 671-726; Akten unvollständig
 

Verwandte Verzeichnungseinheiten

Verwandte Verzeichnungseinheiten:keine
 

Benutzung

Schutzfristende:31.12.1639
Erforderliche Bewilligung:Keine
Physische Benützbarkeit:Uneingeschränkt
Zugänglichkeit:Öffentlich
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL:https://archivinformationssystem.at/detail.aspx?ID=4283109
 

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