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AT-OeStA/HHStA RHR Judicialia APA 1-14 Albrecht contra Schwertzer; Auseinandersetzung wegen Waren und Gütern, 1592-1593 (Akt (Sammelakt, Grundzl., Konvolut, Dossier, File))
Archivplan-Kontext |
AT-OeStA/HHStA RHR Judicialia APA 1 Absberg, Augsburg, Aufseß, Arnold, Andlau, Kamp, Abelin, Alvensleben, Albrecht, Rantzau, Arenberg, Aubry, Stettin, Ascheberg, Albrecht, 1584-1609 (Karton (Faszikel))
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Angaben zur Identifikation |
Signatur: | AT-OeStA/HHStA RHR Judicialia APA 1-14 |
Titel: | Albrecht contra Schwertzer; Auseinandersetzung wegen Waren und Gütern |
Entstehungszeitraum: | 1592 - 1593 |
Darin: | Befehl Friedrich Wilhelms [I.] Herzog von Sachsen[-Altenburg] als Administrator des Kurfürstentums Sachsen an Rat der Stadt Dresden, Güter des Beklagten in Dresden beschlagnahmen zu lassen, 1593 01 25 (beglaubigte Abschrift), fol. 469r-470v; Befehl des Rats der Stadt Dresden, Güter des Beklagten in Dresden zu beschlagnahmen, 1593 01 26 (beglaubigte Abschrift), fol. 471r; Ladung des Beklagten vor Stadtgericht Dresden, 1593 07 21, fol. 524r, 525r; Gutachten der kurfürstlich-sächsischen Schöffen in Leipzig, 1593 05 30 (Nichterscheinen des Beklagten), 1593 10 31 (Ehaftigkeit der Klage von Klägerin (2) vor Stadtgericht Dresden), fol. 524r und 525r, 523r; Fürbittschreiben von Bürgermeister und Rat der Stadt Nürnberg zugunsten des Klägers (1), 1593 04 20, fol. 500r-504v; Fürbittschreiben von Bürgermeister und Rat der Stadt Nürnberg zugunsten der Klägerin (2), 1593 07 10, fol. 517r-519v. |
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Angaben zu Inhalt und Struktur |
Kläger/Antragsteller/Betreff: | Albrecht, Wolf, Kaufmann, Ratsmitglied, Bürger der Stadt Nürnberg (1), später Albrecht, Kunigunde, seine Witwe, für sich und ihre Kinder (2) |
Beklagter/Antragsgegner: | Schwertzer, Sebald, kaiserlicher Hauptmann in Sankt Joachimsthal |
Gegenstand - Beschreibung: | Kläger (1) behauptet, Eigentümer von Waren zu sein, die Beklagte nach Berlin habe bringen lassen. Er bittet um ein kaiserliches Schreiben an den Kurfürsten von Brandenburg als zuständige Obrigkeit, die Waren, sofern er sie nicht selbst erwerben wolle, an Kläger (1) zurückgeben und sie keinesfalls an Beklagten aushändigen zu lassen. Später erwirkt Kläger (1) die Beschlagnahme der Waren sowie weiterer Güter des Beklagten in Dresden und leitet ein Verfahren vor dem dortigen Stadtgericht ein. Kläger (1), später Klägerin (2), beantragt,Beklagten mit seinen Forderungen an die Gerichte in Berlin und Dresden zu verweisen. Es handle sich um eine "realische" Sache, die am Ort der fraglichen Güter ausgetragen werden müsse. Beklagter behauptet, Eigentümer der fraglichen Waren zu sein, da Kläger (1) ein Darlehen nicht zurückgezahlt habe. Beklagter bittet um einen kaiserlichen Befehl an den Kurfürsten von Brandenburg als zuständige Obrigkeit,die Güter an die Bevollmächtigten des Beklagten zu übergeben. Außerdem beantragt er, das Verfahren vor dem Stadtgericht Dresden zu kassieren, da Kläger (1) selbst sich zuerst an den Kaiser gewandt habe, es sich um eine "persönliche" Sache handle und Beklagter als kaiserlicher Hauptmann in Böhmen nur vor dem Kaiser beklagt werden könne. Beklagter wendet sich an die Böhmische Hofkanzlei. Kläger bestehen auf der Zuständigkeit der Reichskanzlei. |
Entscheidungen: | Weisung des Verfahrens an zuständige Instanzen 1593 02 10, fol. 468rv, 545r-546v; Beschluß zur Entscheidung über Antrag des Beklagten auf kaiserliches Patent zur Verhaftung des Klägers (1) erst nach genauer Spezifikation der Vorwürfe, 1593 03 08 (Vermerk), fol. 439v; Kaiserliche Anordnung an RHR, Beklagten nach Möglichkeit zu einem Verfahren über seine Ansprüche zu verhelfen, 1593 03 08 (Vermerk), fol. 439v; Kaiserliches Fürbittschreiben an [Johann Georg] Kurfürst von Brandenburg (Freigabe der in Berlin deponierten Waren zum Transport nach Prag) 1593 03 24, wiederholt 1593 04 27, wiederholt 1593 09 23, fol. 472r-473v (Konzept) und 528r-529v, 530r-531v, 536r-539v; Kaiserliche Aufforderung an [Johann Georg] Kurfürst von Brandenburg, die in Berlin deponierten Waren ungeachtet der in der Böhmischen Kanzlei ausgefertigten Schreiben dort zu belassen, 1593 05 04, fol. 492r-493v (Konzept), 532r-533v; Weisung der Böhmischen Hofkanzlei an die Reichskanzlei, die Parteien an sie zu verweisen, 1593 05 29, fol. 505r-506v; Kaiserliches Promotorial an [Johann Georg] Kurfürst von Brandenburg (Inventarisierung der in Berlin deponierten Waren durch dessen Hofgericht), 1593 08 09, fol. 522rv (Konzept), 534r-535v; Reichshofrätliches votum ad imperatorem (Zurückverweisung der Auseinandersetzungen), 1593 12 23 (laut Vermerk vom Kaiser nicht gebilligt), fol. 554r-557v. |
Umfang: | Fol. 430-559; Akten unvollständig |
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Verwandte Verzeichnungseinheiten |
Verwandte Verzeichnungseinheiten: | keine |
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Benutzung |
Schutzfristende: | 31.12.1623 |
Erforderliche Bewilligung: | Keine |
Physische Benützbarkeit: | Uneingeschränkt |
Zugänglichkeit: | Öffentlich |
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URL für diese Verz.-Einheit |
URL: | https://archivinformationssystem.at/detail.aspx?ID=4283100 |
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