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AT-OeStA/HHStA Judicialia Antiqua 43-1e Hatzfeld; Bericht an den Kaiser im Zusammenhang mit einer Restitutionsangelegenheit, 1659 (Akt (Sammelakt, Grundzl., Konvolut, Dossier, File))
Angaben zur Identifikation |
Signatur: | AT-OeStA/HHStA Judicialia Antiqua 43-1e |
Titel: | Hatzfeld; Bericht an den Kaiser im Zusammenhang mit einer Restitutionsangelegenheit |
Entstehungszeitraum: | 1659 |
Darin: | Erklärung Paul Khevenhüllers zum Verkauf des Guts Karlsberg, 1629 11 11, fol. 3r-4v. Schreiben Kaiser Ferdinands II. an den Bischof von Bamberg (Beschlagnahme des Restbetrags der Kaufsumme für Gut Karlsberg), 1633 03 04, fol. 5rv; 1633 09 08, fol. 6rv; 1635 05 22, fol. 7r-8v. Quittung und Schutzbrief Kaiser Ferdinands II. für den Bischof von Bamberg, dessen Erben und zukünftige Inhaber des Guts Karlsberg, 1635 06 17, fol. 9r-10v. Schreiben der Räte und Gesandten von Kurfürsten, Fürsten und Ständen an Kaiser Ferdinand III. (Bitte der Erben Heinrich Ludwigs von Hatzfeld um Restitution des Amts Klempenow), 1650 11 05, fol. 14rv. Zusammenstellung von Extrakten aus dem Protokoll des Reichshofrats und Schreiben Kaiser Ferdinands III., 1651 12 15 - 1659 03 24, fol. 16r-21v. Dekret Kaiser Ferdinands III., 1653 10 09, fol. 11r-12v. Kommissionsauftrag Kaiser Ferdinands III. an Johann Franz Trautson, Graf von Falkenstein, Albrecht von Zinzendorf und Georg Ludwig von Lindenspühr, 1655 02 10, fol. 13rv. |
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Angaben zu Inhalt und Struktur |
Kläger/Antragsteller/Betreff: | Hatzfeld, Graf Hermann von |
RHR-Agenten: | Graaß, Johann, Lic. |
Gegenstand - Beschreibung: | Graf Hermann von Hatzfeld legt dar, 1629 habe Paul von Khevenhüller, Stallmeister in Kärnten, Bischof Franz von Bamberg, dem Bruder Graf Hermanns, die Herrschaft Karlsberg in Kärnten verkauft. Bevor die Kaufsumme vollständig bezahlt worden sei, sei Khevenhüller im Krieg auf die schwedische Seite übergelaufen. Wegen Majestätsbeleidigung (Crimen laesae majestatis) habe daraufhin Kaiser Ferdinand II. den noch ausstehenden Betrag der Kaufsumme beschlagnahmt und dem Bischof von Bamberg nach erfolgter Zahlung eine Quittung samt Schutzbrief ausgestellt. Nach Kriegsende habe sich Khevenhüller unter Berufung auf den Westfälischen Frieden um die Restitution seines Besitzes bemüht. Hinsichtlich der Herrschaft Karlsberg sei von Kaiser Ferdinand III. entschieden worden, Khevenhüller habe diesen Besitz nicht durch Konfiszierung verloren, sondern vor erfolgter Konfiskation seines Besitzes anderweitig verkauft. Deshalb sei er in die Forderung des Teils der Kaufsumme restituiert worden, die ihm der Bischof schuldig geblieben sei. Die Hatzfelder Seite habe sich dagegen mit der Bitte, Khevenhüller an den Fiskal zu weisen, auf die kaiserliche Quittung und den Schutzbrief berufen. Kaiser Ferdinand III. habe in diesem Streitfall 1655 einen Kommissionsauftrag erteilt. Inzwischen sei Anna Maria von Hatzfeld verstorben, als deren Bevollmächtigter zunächst der kaiserliche Geheime Rat, Kriegsrat, Feldmarschall, Generalfeldzeugmeister und Obrist Graf Melchior von Hatzfeld und nach dessen Tod Graf Hermann, sein Bruder, mit großem Kostenaufwand in dieser Sache tätig geworden sei. Sie habe in ihrem Testament einen Erben eingesetzt, der nun die Restituierungsbemühungen fortsetze. Graf Hermann sei deshalb in dieser Angelegenheit nicht mehr betroffen, sondern fordere von dem Erben lediglich die Erstattung der für Anna Maria getätigten Ausgaben. Graf Hermann habe gehört, der Kaiser beabsichtige in der Frage der Restitution ein Gutachten des Reichshofrats einzuholen. Deshalb habe er ihm diesen Bericht zukommen lassen wollen. Später weist Graf Hermann den Kaiser zusätzlich darauf hin, daß Freiherr Paul von Kevenhüller, der Vater des jetzigen Freiherrn von Kevenhüller, nach Abschluß des Westfälischen Friedens nur Restitutionsforderungen wegen des vom Kaiser konfiszierten Rests der Kaufsumme für die Herrschaft Karlsberg erhoben habe. In diesem Zusammenhang habe er nicht darum gebeten, ihm die Herrschaft zurückzugeben, sondern ihn mit einem vakanten Lehen im Reich im Wert seiner Restforderung zu belehnen. Kaiser Ferdinand III. habe diesem Gesuch zugestimmt, wenn Khevenhüller ein geeignetes vakantes Lehen benennen würde. Diesen Vorgang deutet Graf Hermann als weiteres Argument dafür, daß der von Khevenhüller keine Forderung hinsichtlich einer Restitution der Herrschaft Karlsberg stellen könne. |
Bemerkungen: | Früher Antiqua 44/1. Zur Korrespondenz Kaiser Leopolds I. in dieser Angelegenheit mit dem innerösterreichischen Geheimen Rat s. Antiqua 43/1b. |
Umfang: | fol. 1-25 |
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Verwandte Verzeichnungseinheiten |
Verwandte Verzeichnungseinheiten: | keine |
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Benutzung |
Schutzfristende: | 31.12.1689 |
Erforderliche Bewilligung: | Keine |
Physische Benützbarkeit: | Uneingeschränkt |
Zugänglichkeit: | Öffentlich |
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URL für diese Verz.-Einheit |
URL: | https://archivinformationssystem.at/detail.aspx?ID=4212046 |
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