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AT-OeStA/HHStA Judicialia Antiqua 31-32 Hamburg; Bitte um kaiserliches Fürbittschreiben und Tätigwerden in Auseinandersetzung um die gerichtliche Zuständigkeit des Reichs, auch wegen Wirtschaftssanktionen, 1677-1678 (Akt (Sammelakt, Grundzl., Konvolut, Dossier, File))
Archivplan-Kontext |
AT-OeStA/HHStA Judicialia Antiqua 31 Hansestädte, Polen, Hamburg, Lübeck, Livland, Danne, Manlich, Schweden, Linde, Stralsund, Ostfriesland, Brandenburg, England, Reichshoffiskal, 1545-1679 (Karton (Faszikel))
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Angaben zur Identifikation |
| Signatur: | AT-OeStA/HHStA Judicialia Antiqua 31-32 |
| Titel: | Hamburg; Bitte um kaiserliches Fürbittschreiben und Tätigwerden in Auseinandersetzung um die gerichtliche Zuständigkeit des Reichs, auch wegen Wirtschaftssanktionen |
| Entstehungszeitraum: | 1677 - 1678 |
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Angaben zu Inhalt und Struktur |
| Kläger/Antragsteller/Betreff: | Hamburg, Bürgermeister und Rat |
| RHR-Agenten: | Braun, Tobias Sebastian (1678) |
| Gegenstand - Beschreibung: | Im Streitfall zwischen dem britischen Obristen Patrick Hayes und einer in Hamburg lebenden verwitweten Hayes ist an das Reichskammergericht appelliert worden und das Verfahren dort noch rechtshängig. Trotzdem hat König Karl II. von Großbritannien der Stadt Hamburg durch seinen dortigen Residenten Sir William Swann eine Ladung zustellen lassen. Darüber hinaus wurden Hamburger Kaufleute in Großbritannien an der Ausfuhr von Wollprodukten gehindert und ihre Waren beschlagnahmt. Bürgermeister und Rat der Stadt haben den Kaiser um ein Fürbittschreiben an König Karl II. gebeten, sie in Zukunft mit Ladungen und Konfiszierungen zu verschonen. Sie haben auch um einen kaiserlichen Befehl an die zu den Friedensverhandlungen abgefertigten kaiserlichen Bevollmächtigten ersucht, mit den britischen Gesandten ebenfalls dahingehend zu verhandeln. König Karl II. entscheidet jedoch ungeachtet eines kaiserlichen Fürbittschreibens, daß die Witwe bis zum 25. März 1678 43.000 Taler an die Erben des Obristen zahlen muß. Widrigenfalls droht er Hamburg mit Wirtschaftssanktionen, da sich die Stadt der Verschleppung bzw. Verweigerung der Rechtsprechung schuldig gemacht hat. Bürgermeister und Rat bitten den Kaiser daraufhin, nochmals bei König Karl II. zu intervenieren und den kaiserlichen Residenten in Großbritannien anzuweisen, sich für einen Verzicht oder zumindest die Suspendierung der Wirtschaftssanktionen einzusetzen. Auch die kaiserliche Gesandtschaft in Nimwegen soll in diesem Sinn mit der britischen Delegation verhandeln. Später ersuchen Bürgermeister und Rat der Stadt Hamburg den Kaiser um Instruktionen an die kaiserlichen Gesandten in Großbritannien und Nimwegen, bei König Karl II. eine Resolution zu erwirken, die Hamburg dauerhaft vor Ladungen und Wirtschaftsanktionen schützt. |
| Entscheidungen: | Gutachten des Reichshofrats (Befürwortung der Bitte Hamburgs), 1677 01 07, fol. 1r-2r. Vor dem Kaiser im Geheimen Rat verlesen und von ihm angenommen, 1677 01 25, (Vermerk) fol. 1r. Extrakte aus dem Protokoll des Reichshofrats, 1678 03 08 (Befürwortung der Bitten Hamburgs), fol. 3r-4v; 1678 03 23 (Reichshofrat bleibt bei seinem vorhergehenden Votum), fol. 5r-6v; 1678 05 10 (bleibt bei seinem vorhergehenden Votum), fol. 7r-8v. |
| Umfang: | Fol. 1-8 |
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Verwandte Verzeichnungseinheiten |
| Verwandte Verzeichnungseinheiten: | keine |
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Benutzung |
| Schutzfristende: | 31.12.1708 |
| Erforderliche Bewilligung: | Keine |
| Physische Benützbarkeit: | Uneingeschränkt |
| Zugänglichkeit: | Öffentlich |
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URL für diese Verz.-Einheit |
| URL: | https://archivinformationssystem.at/detail.aspx?ID=4211792 |
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