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AT-OeStA/HHStA Judicialia Antiqua 31-28 Hamburg contra Merchant Adventurers; Bitte um kaiserliche Verfügungen in Schadensersatzangelegenheit wegen Verletzung der Neutralität, 1670 (Akt (Sammelakt, Grundzl., Konvolut, Dossier, File))
Archivplan-Kontext |
AT-OeStA/HHStA Judicialia Antiqua 31 Hansestädte, Polen, Hamburg, Lübeck, Livland, Danne, Manlich, Schweden, Linde, Stralsund, Ostfriesland, Brandenburg, England, Reichshoffiskal, 1545-1679 (Karton (Faszikel))
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Angaben zur Identifikation |
| Signatur: | AT-OeStA/HHStA Judicialia Antiqua 31-28 |
| Titel: | Hamburg contra Merchant Adventurers; Bitte um kaiserliche Verfügungen in Schadensersatzangelegenheit wegen Verletzung der Neutralität |
| Entstehungszeitraum: | 1670 |
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Angaben zu Inhalt und Struktur |
| Kläger/Antragsteller/Betreff: | Hamburg, Bürgermeister und Rat |
| Beklagter/Antragsgegner: | Merchant Adventurers |
| RHR-Agenten: | Hamburg: Braun, Tobias Sebastian |
| Gegenstand - Beschreibung: | König Karl II. von Großbritannien wurde durch falsche Angaben der Merchant Adventurers in der Auseinandersetzung um Schadensersatzleistungen wegen des niederländischen Angriffs auf britische Schiffe auf der Elbe (s. Antiqua 31/22) zu einem Urteil gegen Hamburg bewogen. Bürgermeister und Rat der Stadt haben den Kaiser deshalb um ein kaiserliches Mandat sine clausula mit Ladung gegen die Merchant Adventurers gebeten, das ihnen unter Androhung schwerster Strafen befiehlt, nicht weiter in Großbritannien gegen die Stadt Hamburg und ihre Bürger vorzugehen, sondern sich mit ihrer Klage innerhalb von zwei Monaten an den Kaiser oder den Reichshofrat zu wenden. Widrigenfalls sollen sie mit ewigem Stillschweigen bestraft werden. Gegen die im Ausland lebenden und namentlich nicht bekannten Kaufleute, die durch den Angriff geschädigt wurden, haben Bürgermeister und Rat um eine Ediktalladung gebeten. Sie haben darum angesucht, diese Ladung in Hamburg, Bremen und Lübeck öffentlich anzuschlagen und den Kaufleuten eine Frist einzuräumen, innerhalb der sie ihr Anliegen vor Kaiser oder Reichshofrat vorbringen können. Wenn sie diese versäumen, soll auch ihnen ewiges Stillschweigen auferlegt und die Maßnahmen gegen sie ergriffen werden, die das Völkerrecht als Mittel der Vergeltung erlaubt. Bürgermeister und Rat haben darauf hingewiesen, daß sie beabsichtigen, die Angelegenheit den auf dem Reichstag in Regensburg versammelten Reichsständen vorzutragen. Der Kaiser ist um einen Befehl an die kaiserlichen Kommissare und dem im Fürstenrat den Vorsitz führenden österreichischen Vertreter gebeten worden, die Beratungen über diesen Fall zu fördern und voranzutreiben. |
| Entscheidungen: | Extrakt aus dem Protokoll des Reichshofrats (Bitte um Unterstützung am Reichstag beruht wegen der kaiserlichen Entscheidung vom 28. Februar 1670 (s. Antiqua 31/27) auf sich; Ablehnung der Ediktalladung; Befürwortung des Mandats), 1670 03 31, fol. 1r-2v. Kaiserlicher Beschluß im Geheimen Rat: Abzuwarten, wie sich König Karl II. zum kaiserlichen Reskript äußert, wie der Reichshofrat geraten hat, 1670 04 20, (Vermerk) fol. 2v. |
| Bemerkungen: | Zu diesem Vorgang s. auch Antiqua 31/22. |
| Umfang: | Fol. 1-2 |
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Verwandte Verzeichnungseinheiten |
| Verwandte Verzeichnungseinheiten: | keine |
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Benutzung |
| Schutzfristende: | 31.12.1700 |
| Erforderliche Bewilligung: | Keine |
| Physische Benützbarkeit: | Uneingeschränkt |
| Zugänglichkeit: | Öffentlich |
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URL für diese Verz.-Einheit |
| URL: | https://archivinformationssystem.at/detail.aspx?ID=4211788 |
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