|
AT-OeStA/HHStA Judicialia Antiqua 31-27 Hamburg contra England; Bitte um kaiserliches Tätigwerden und kaiserlicher Verfügung in Auseinandersetzung um gerichtliche Zuständigkeit des Reichs, 1670 (Akt (Sammelakt, Grundzl., Konvolut, Dossier, File))
Archivplan-Kontext |
AT-OeStA/HHStA Judicialia Antiqua 31 Hansestädte, Polen, Hamburg, Lübeck, Livland, Danne, Manlich, Schweden, Linde, Stralsund, Ostfriesland, Brandenburg, England, Reichshoffiskal, 1545-1679 (Karton (Faszikel))
|
Angaben zur Identifikation |
| Signatur: | AT-OeStA/HHStA Judicialia Antiqua 31-27 |
| Titel: | Hamburg contra England; Bitte um kaiserliches Tätigwerden und kaiserlicher Verfügung in Auseinandersetzung um gerichtliche Zuständigkeit des Reichs |
| Entstehungszeitraum: | 1670 |
| Darin: | Schreiben des Königs von Großbritannien an Bürgermeister und Rat der Stadt Hamburg, 1669 12 02, fol. 9r-10v. Entscheidung der königlichen Kommission über die Schadensersatzforderungen der Merchant Adventurers gegen Hamburg, 1669 12 03, fol. 11r-12v. Bericht Lisolas an den Kaiser, 1670 09 16, (Orig.) fol. 32r-35v. |
|
Angaben zu Inhalt und Struktur |
| Kläger/Antragsteller/Betreff: | Hamburg, Bürgermeister und Rat |
| Beklagter/Antragsgegner: | Großbritannien, König Karl II. von |
| Gegenstand - Beschreibung: | König Karl II. von Großbritannien beauftragt in der Auseinandersetzung um Schadensersatzleistungen wegen des niederländischen Angriffs auf britische Schiffe auf der Elbe (s. Antiqua 31/22) trotz kaiserlicher Intervention und der Rechtfertigung Hamburgs eine Kommission mit der Rechtsprechung in dieser Angelegenheit und beabsichtigt, Hamburg zur Wiedergutmachung gegenüber den Merchant Adventurers zu verurteilen. Er fordert sie in einem Schreiben auf, eine abschließende Erklärung abzugeben. Bürgermeister und Rat haben den Kaiser gebeten, König Karl II. zu bewegen, entweder die Klage der Merchant Adventurers abzuweisen oder die Angelegenheit an den Kaiser als zuständigem Richter zu übergeben. Außerdem wenden sie sich an die auf dem Reichstag in Regensburg versammelten Reichsstände um Unterstützung ihres Anliegens. König Karl II. fordert Bürgermeister und Rat der Stadt Hamburg auf, innerhalb von drei Wochen eine Erklärung abzugeben, ob sie der in Großbritannien gegen sie ergangenen Entscheidung Folge leisten und die Schadensersatzansprüche der Merchant Adventurers begleichen wollen. Als sie die gesetzte Frist nicht einhalten, setzt er die von ihm bei Zuwiderhandlung angedrohten Wirtschaftssanktionen in Kraft. Hamburg informiert den Kaiser mit dem Hinweis, die britischen Maßnahmen hätten auch Auswirkungen auf das Reich und die übrigen Reichsstände. Bürgermeister und Rat bitten ihn, alles Notwendige zum Schutz der Interessen des Reichs und der Sicherheit des Handels zu unternehmen. |
| Entscheidungen: | Extrakt aus dem Protokoll des Reichshofrats (Schreiben an den König von Großbritannien; Verbot an Hamburg, sich einem britischen Urteil zu beugen; Aufforderung an die Reichsstände in Regensburg, ebenfalls bei König Karl II. zu intervenieren; Befehl an Franz Paul de Lisola, sich beim englischen Gesandten in Den Haag für das Anliegen Hamburgs einzusetzen), 1670 02 06, fol. 1r-4v. Kaiserlicher Befehl an die Stadt Hamburg, dem Urteilsspruch König Karls II. keinen Gehorsam zu leisten, 1670 02 06, fol. 13r-14v. Kaiserliches Schreiben an den König von Großbritannien, 1670 02 06, fol. 15r-16v. Vor dem Kaiser im Geheimen Rat verlesen. Kaiserlicher Beschluß: Dem Gutachten des Reichshofrats zu folgen, aber auf die Aufforderung an die Reichsstände zu verzichten, 1670 02 28, (Vermerk) fol. 1r. Kaiserliches Schreiben an Lisola, 1670 02 28, (Konz.) fol. 5r-6v. Bedenken der Reichsstände (Fürsprache beim Kaiser für das Anliegen Hamburgs), 1670 06 13, (gesiegelte Ausfertigung der Mainzer Erzkanzlei) fol. 7r-8v. Extrakt aus dem Protokoll des Reichshofrats (Gutachten zum Bedenken der Reichsstände), 1670 07 29 (beschlossen) / 1670 07 31 (verlesen und angenommen), fol. 21r-24v. Vor dem Kaiser im Geheimen Rat verlesen. Kaiserlicher Beschluß: König Karl. II. und Lisola zu schreiben, wie vom Reichshofrat geraten, und den kaiserlichen Hauptkommissar in Regensburg davon zu unterrichten, 1670 08 17, (Vermerk) fol. 24v. Kaiserliches Schreiben an Lisola, 1670 08 17, (Konz.) fol. 25r-26r. Kaiserliches Schreiben an die kaiserlichen Kommissare auf dem Reichstag in Regensburg, 1670 08 17, (Konz.) fol. 27r. Extrakt aus dem Protokoll des Reichshofrats (Instruktionen für Lisola, um in Den Haag mit dem britischen Gesandten zu sprechen; Übersendung der Akten an den Reichstag mit der Aufforderung, ein weiteres Gutachten zu erstellen; Aufforderung an den kaiserlichen Hauptkommissar, die Anfertigung dieses Gutachtens voranzutreiben), 1670 09 15 (beschlossen) / 1670 09 16 (verlesen und angenommen), fol. 28r-31v. Vor dem Kaiser im Geheimen Rat verlesen. Kaiserlicher Beschluß: Lisola zu schreiben. Er soll gegenüber dem britischen Gesandten jedoch nicht direkt mit Gegenmaßnahmen drohen, sondern erklären, daß die Reichsstände eventuell ihrerseits die Verhängung von Repressalien gegen Großbritannien fordern werden, was der Kaiser ihnen aufgrund der Reichskonstitutionen und der Exekutionsordnung nicht abschlagen könne. In den übrigen Punkten folgt der Kaiser dem Gutachten des Reichshofrats, 1670 09 24, (Vermerk) fol. 31v. Kaiserliches Schreiben an Lisola, 1670 09 24, (Konz.) fol. 32rv. Kaiserlicher Befehl an das Kurmainzer Reichstagsdirektorium, ein weiteres Reichstagsbedenken zum Streitfall anzufertigen, 1670 09 24, (Konz.) fol. 37r-38r. Kaiserliches Ersuchen an Bischof Marquard II. von Eichstätt, als kaiserlicher Hauptkommissar die Erstellung eines weiteren Reichstagsbedenkens zum Streitfall voranzutreiben, 1670 09 24, (Konz.) fol. 39r. Kaiserliches Ersuchen an Pfalzgraf Ruprecht, sich bei König Karl II. dafür einzusetzen, daß die Merchant Adventurers ihre Klage vor dem Kaiser vorbringen und dieser Streit sich nicht negativ auf das Verhältnis zwischen beiden Ländern auswirkt, 1670 09 24, (Konz.) fol. 40r-41r. |
| Bemerkungen: | Zu diesem Vorgang s. auch Antiqua 31/22. |
| Umfang: | Fol. 1-41 |
|
| |
Verwandte Verzeichnungseinheiten |
| Verwandte Verzeichnungseinheiten: | keine |
| |
Benutzung |
| Schutzfristende: | 31.12.1700 |
| Erforderliche Bewilligung: | Keine |
| Physische Benützbarkeit: | Uneingeschränkt |
| Zugänglichkeit: | Öffentlich |
| |
URL für diese Verz.-Einheit |
| URL: | https://archivinformationssystem.at/detail.aspx?ID=4211787 |
| |
Social Media |
| Weiterempfehlen | |
| |
|