AT-OeStA/HHStA Judicialia Antiqua 31-25 Reichshoffiskal contra Hamburg; Bitte um kaiserliches Mandate wegen Verletzung der Jurisdiktion des Reichs, 1668 (Akt (Sammelakt, Grundzl., Konvolut, Dossier, File))

Archivplan-Kontext


Angaben zur Identifikation

Signatur:AT-OeStA/HHStA Judicialia Antiqua 31-25
Titel:Reichshoffiskal contra Hamburg; Bitte um kaiserliches Mandate wegen Verletzung der Jurisdiktion des Reichs
Entstehungszeitraum:1668

Angaben zu Inhalt und Struktur

Kläger/Antragsteller/Betreff:Reichshoffiskal (Schwanenfeld, Franz Karl Sartorius von)
Beklagter/Antragsgegner:Hamburg, Bürgermeister und Rat; Merchant Adventurers
Gegenstand - Beschreibung:Der Reichshoffiskal führt aus, er sehe die kaiserliche Autorität und Jurisdiktion in Gefahr, wenn sich Hamburg in der Auseinandersetzung mit Großbritannien um Schadensersatzleistungen wegen eines auf der Elbe erfolgten niederländischen Angriffs auf britische Schiffe (s. Antiqua 31/22) auf ein Rechtsverfahren in Großbritannien einlasse oder gar ein britisches Urteil akzeptiere. Er bittet den Kaiser, Bürgermeister und Rat der Stadt ein solches Verhalten durch ein Mandat sine clausula zu verbieten, mit angehängter Ladung, um den Gehorsamsnachweis zu erbringen oder um widrigenfalls zu der im Mandat vorgesehenen Strafe verurteilt zu werden. Gegen die in Hamburg ansässigen Merchant Adventurers und deren Prinzipal in Großbritannien wird der Kaiser ebenfalls um ein offenes Mandat sine clausula gebeten, in dem ihnen befohlen wird, ihre Klage gegen Hamburg vor König Karl II. von Großbritannien mit sofortiger Wirkung nicht weiter zu verfolgen, sondern die Klage stattdessen vor dem Kaiser und dem Reichshofrat vorzubringen. Bei Zuwiderhandlung sollte ihnen nicht nur eine nennenswerte Geldstrafe angedroht, sondern gegen sie auch wegen Verletzung der Jurisdiktion des Reichs gemäß den Reichskonstitutionen verfahren werden. Dem Mandat ist eine Ladung anzuhängen, um den Gehorsamsnachweis zu erbringen oder um widrigenfalls zu ewigem Stillschweigen verurteilt zu werden.
Bemerkungen:Zu diesem Vorgang s. auch Antiqua 31/21-22.
Umfang:Fol. 1-4
 

Verwandte Verzeichnungseinheiten

Verwandte Verzeichnungseinheiten:keine
 

Benutzung

Schutzfristende:31.12.1698
Erforderliche Bewilligung:Keine
Physische Benützbarkeit:Uneingeschränkt
Zugänglichkeit:Öffentlich
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL:https://archivinformationssystem.at/detail.aspx?ID=4211785
 

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