AT-OeStA/HHStA Judicialia Antiqua 24-16 Straßburg contra Hanau-Lichtenberg; Bitte um kaiserlichen Befehl wegen Tätlichkeiten nach Entscheidung zu Tötungsdelikt, 1665-1666 (Akt (Sammelakt, Grundzl., Konvolut, Dossier, File))

Archivplan-Kontext


Angaben zur Identifikation

Signatur:AT-OeStA/HHStA Judicialia Antiqua 24-16
Titel:Straßburg contra Hanau-Lichtenberg; Bitte um kaiserlichen Befehl wegen Tätlichkeiten nach Entscheidung zu Tötungsdelikt
Entstehungszeitraum:1665 - 1666
Darin:Notariatsinstrument: 1665 09 18, (Orig.) fol. 32r-36v.

Angaben zu Inhalt und Struktur

Kläger/Antragsteller/Betreff:Straßburg, Statthalter des Meisters (Kippenheim, Heinrich Balthasar von) und Rat
Beklagter/Antragsgegner:Hanau-Lichtenberg, Graf Johann Reinhard II. von
Gegenstand - Beschreibung:Am 4. Juli 1665 kommt es zwischen Graf Johann Reinhard II. von Hanau-Lichtenberg und Otto Hall von Stubenberg im Gasthaus "Zum Ochsen" in Straßburg zu einer tätlichen Auseinandersetzung. Um diese beizulegen, werden die Wachen gerufen. Als sich Graf Johann Reinhard II. und seine Diener gegen sie zur Wehr setzen, kommen zwei der Bediensteten des Grafen ums Leben. Daraufhin klagt der Graf den Wachoffizier und seine Untergebenen wegen Mordes an. Die Untersuchung, die vom Statthalter des Meisters und dem Rat der Stadt Straßburg durchgeführt wurde, belegt jedoch, daß es sich um einen Fall von Notwehr gehandelt hat. Graf Johann Reinhard II. gibt sich mit diesem Spruch nicht zufrieden. Er bedroht den Statthalter des Meisters sowie den Rat und begeht Tätlichkeiten gegen die Bewohner der Stadt. Da dieses Verhalten das Recht und die Reichskonstitutionen verletzt, bitten der Stellvertreter des Meisters und der Rat den Kaiser, dem Grafen bei einer nennenswerten Strafe weiteres Vorgehen gegen die Stadt und ihre Einwohner zu verbieten. Er soll zur Wiedergutmachung für die Verletzung ihrer Jurisdiktion, für seine öffentlichen und privaten Gewalttaten und für die gegenüber dem Statthalter des Meisters und dem Rat geäußerten Scheltworte verpflichtet werden sowie Sicherheit leisten, in Zukunft keinen Anstoß mehr zu erregen. Graf J
ohann Reinhard II. beharrt darauf, daß die Wachen seine Diener unprovoziert angegriffen hätten, und klagt sie vor dem Kaiser an. Er fordert, der Stellvertreter des Meisters und der Rat, die sich weigerten, eine Bestrafung vorzunehmen, sollten unter Androhung des Verlusts der Blutgerichtsbarkeit zu einer nennenswerten Geldstrafe verurteilt werden.
Entscheidungen:Kaiserlicher Befehl an Graf Johann Reinhard II., innerhalb von zwei Monaten nach Zustellung dieses Befehls seinen Bericht über die Angelegenheit vorzulegen und in der Zwischenzeit unter Androhung einer Strafe von 50 Mark lötigem Gold alle Tätlichkeiten gegenüber den Vertretern der Stadt Straßburg zu unterlassen, 1665 09 04, (Konz.) fol. 16rv, fol. 30r-31v. Straßburg mit einer Frist von zwei Monaten zuzustellen. Graf Johann Reinhard II. aufzutragen, im selben Zeitraum einen zu den Akten Bevollmächtigten zu ernennen, 1666 01 08, (Vermerk) fol. 21v.
Umfang:Fol. 1-36
 

Verwandte Verzeichnungseinheiten

Verwandte Verzeichnungseinheiten:keine
 

Benutzung

Schutzfristende:31.12.1696
Erforderliche Bewilligung:Keine
Physische Benützbarkeit:Uneingeschränkt
Zugänglichkeit:Öffentlich
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL:https://archivinformationssystem.at/detail.aspx?ID=4211660
 

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