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AT-OeStA/HHStA Judicialia Antiqua 17-19 Hartwig und Wasserberg contra Hamburg; Bitte um kaiserliche Verfügungen wegen ehrverletzendem Begräbnis und um Einleitung eines fiskalischen Verfahrens wegen Todesurteilen, 1685-1686 (Akt (Sammelakt, Grundzl., Konvolut, Dossier, File))
Archivplan-Kontext |
AT-OeStA/HHStA Judicialia Antiqua 17 Hamburg, Rondeck, Brandenburg, Müller, Lübeck, Dänemark, Moghini, Hansestädte, Krull, Hartwig, Wassenberg, Gahlen, Rukmeier, Fridag, Prun, Sachsen, 1628-1710 (Karton (Faszikel))
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Angaben zur Identifikation |
Signatur: | AT-OeStA/HHStA Judicialia Antiqua 17-19 |
Titel: | Hartwig und Wasserberg contra Hamburg; Bitte um kaiserliche Verfügungen wegen ehrverletzendem Begräbnis und um Einleitung eines fiskalischen Verfahrens wegen Todesurteilen |
Entstehungszeitraum: | 1685 - 1686 |
Darin: | Wahrhaffter bericht von denen zu Hamburg am 13. April und 1. Junii dieses 1685sten Jahres mit völliger rechtsgebühr enthaupteten frevelhafften conspiranten, friedbrechern und räubern, (Druck), fol. 12r-23v, (Druck) fol. 24r-35v. |
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Angaben zu Inhalt und Struktur |
Kläger/Antragsteller/Betreff: | Hartwig, Engel von, geb. Wassenberg, Witwe des Rittmeisters Johann Heinrich von Hartwig; Wassenberg, Konrad von, Vater der Witwe |
Beklagter/Antragsgegner: | Hamburg, Magistrat |
RHR-Agenten: | Hartwig, Wassenberg: Dietrich, Johann Adam, Dr., im Fall seines Tods: Koch, Johann Christoph, Lic., Vollmacht 1685 12 30, (Orig.) fol.3r. |
Gegenstand - Beschreibung: | Engel von Hartwig berichtet, ihr Ehemann, der Rittmeister Johann Heinrich von Hartwig, sei bei dem gescheiterten Versuch, Hieronymus Snitger in Gewahrsam zu nehmen (s. Antiqua 18/1, 19/1), seinerseits vom Hamburger Magistrat inhaftiert und später hingerichtet worden. Vor seinem Tod habe man ihrem Ehemann ein ehrbares Begräbnis in St. Georg versprochen, für das er 92 Mark Lübsch bezahlt habe. Diese Zusage sei jedoch nicht eingehalten worden. Deshalb bittet Hartwig den Kaiser, den Leichnam ihres Ehemanns exhumieren und anschließend auf Kosten des Magistrats ehrbar im Familiengrab ihres Vaters beisetzen zu lassen. Die gezahlten 92 Mark Lübsch sollten ihr zurückerstattet und der ehrliche Name und Ruf ihres Ehemanns wiederhergestellt werden. Der 72jährige Konrad von Wassenberg beklagt sich, infolge des Prozesses gegen seinen Schwiegersohn aus dem Dienst der Stadt entlassen worden zu sein, so daß er und seine Tochter auch noch ihren Lebensunterhalt verloren hätten. Sie seien zu arm, um einen Prozeß gegen den Magistrat zu führen, bitten aber den Kaiser, die Angelegenheit wegen des besonders grausamen Vorgehens des Magistrats durch den kaiserlichen Fiskal untersuchen zu lassen. |
Entscheidungen: | Kaiserliche Information an den Hamburger Magistrat, daß in diesem wie auch in den Fällen Gahlen (s. Antiqua 17/20) und Rukmeier (Runkmeier, Rikmeier) (s. Antiqua 17/21) Ladung gegen Kurt Jastram, Snitger, Johann Dietrich Schaffshausen, Johann Schlüter et consortes ergehen wird, 1686 04 29, (Konz.) fol. 44r-45r. Kaiserliche Ladung an Jastram, Snitger, Schaffshausen, Schlüter et consortes, sich innerhalb von zwei Monaten vor dem Reichshofrat für die Hinrichtung Hartwigs zu verantworten. Auch im Fall ihres Nichterscheinens soll das Verfahren auf weiteres Ansuchen Engels von Hartwig und Wassenbergs fortgesetzt werden, 1686 04 29, (Konz.) fol. 46r-49v. |
Bemerkungen: | Umgelegt aus Antiqua 18. Weitere Stücke zu diesem Vorgang (u.a. Verhörprotokolle) in Antiqua 18/1. Zu diesem Vorgang s. auch Antiqua 17/20, 17/21 und 19/15. |
Umfang: | Fol. 1-49 |
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Verwandte Verzeichnungseinheiten |
Verwandte Verzeichnungseinheiten: | keine |
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Benutzung |
Schutzfristende: | 31.12.1716 |
Erforderliche Bewilligung: | Keine |
Physische Benützbarkeit: | Uneingeschränkt |
Zugänglichkeit: | Öffentlich |
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URL für diese Verz.-Einheit |
URL: | https://archivinformationssystem.at/detail.aspx?ID=4211559 |
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