Angaben zur Identifikation |
Signatur: | AT-OeStA/HHStA Judicialia Antiqua 1-3 |
Titel: | Haberland contra Watzdorfer; Bitte um Erteilung eines kaiserlichen Patents in einer Mordsache |
Entstehungszeitraum: | 1613 |
Darin: | Bericht des Obersthofmarschalls Graf Wolf Sigismunds von Losenstein, 1613 03 14, fol. 3r-4v. |
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Angaben zu Inhalt und Struktur |
Kläger/Antragsteller/Betreff: | Haberland, Albrecht von, Rat Markgraf Christians von Brandenburg-Bayreuth, aus Kulmbach |
Beklagter/Antragsgegner: | Watzdorfer, Christoph, Angehöriger der Kriegskanzlei Kaiser Rudolphs II. |
RHR-Agenten: | Watzdorfer: Immendorffer (von Immendorff), Bartholomäus |
Gegenstand - Beschreibung: | Albrecht von Haberland beschuldigt Christoph Watzdorfer, seinen Bruder Christoph von Haberland ermordet zu haben. Watzdorfer sei gegen Bürgschaft aus der Haft entlassen worden. Haberland befürchte, daß der Beschuldigte sich einer Bestrafung entziehen werde, da die Bürgschaft nicht ausreichend und Watzdorfer eine „ledige, vagierende“ Person sei. Er bittet den Kaiser deshalb um ein offenes Patent, daß die Ergreifung und Inhaftierung des Beschuldigten im gesamten kaiserlichen Herrschaftsgebiet erlaubt. Watzdorfer weist den Vorwurf des Mordes zurück. Sein Diener habe Christoph von Haberland in Notwehr getötet. Er selbst sei keine "ledige, vagierende" Person und habe seinerseits gegen Albrecht von Haberland einen Verleumdungsprozeß am Obersthofmarschallamt angestrengt. |
Entscheidungen: | Die Eingabe Haberlands soll dem Obersthofmarschall zur Stellungnahme übergeben werden, 1613 03 11, (Vermerk) fol. 2v. |
Umfang: | Fol. 1-14 |
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Verwandte Verzeichnungseinheiten |
Verwandte Verzeichnungseinheiten: | keine |
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Benutzung |
Schutzfristende: | 31.12.1643 |
Erforderliche Bewilligung: | Keine |
Physische Benützbarkeit: | Uneingeschränkt |
Zugänglichkeit: | Öffentlich |
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URL für diese Verz.-Einheit |
URL: | https://archivinformationssystem.at/detail.aspx?ID=4211285 |
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