AT-OeStA/HHStA RHR Judicialia Antiqua 433-9 Nürnberg contra Kurbayern; Streit um die Pfändung von Vieh des Hans Hase wegen Weigerung der Bezahlung eines Strafgelds für den Transport von Gerste aus dem in Kurbayern liegenden, aber nürnbergisch-reichsfreien Gut in Rügersberg nach Altdorf, 1653-1661

Archivplan-Kontext


Angaben zur Identifikation

Signatur:AT-OeStA/HHStA RHR Judicialia Antiqua 433-9
Titel:Nürnberg contra Kurbayern; Streit um die Pfändung von Vieh des Hans Hase wegen Weigerung der Bezahlung eines Strafgelds für den Transport von Gerste aus dem in Kurbayern liegenden, aber nürnbergisch-reichsfreien Gut in Rügersberg nach Altdorf
Entstehungszeitraum:1653 - 1661
Frühere Signaturen:Antiqua, Fasz. 447, Nr. 15
Darin:Vertrag zwischen den Pfalzgrafen und Brüdern Ludwig IV. und Friedrich auf der einen und der Stadt Nürnberg auf der anderen Seite über die Nürnberger Untertanen in den Ämtern Neumarkt, Haimburg, Wolfstein und Pfaffenhofen (Kastl), 1542 (Abschr.), fol. 17r-26v; Verzeichnis des gepfändeten Viehs und der Hase durch die Pfändung entstandenen Kosten, undat. [1654], fol. 94r-95v; Vergleich, 1660 09 15/25 (Abschr.), fol. 157r-164v; desgl. 1661 01 03/13 (Abschr.), fol. 165r-171v.

Angaben zu Inhalt und Struktur

Kläger/Antragsteller/Betreff:Nürnberg, Stadt
Beklagter/Antragsgegner:Bayern, Kurfürst Ferdinand Maria von, bzw. Kurfürstin Maria Anna von, dessen Vormundin; kurfürstliche Regierung zu Amberg; Loffner, Georg, Pfleger zu Haimburg und Pfaffenhofen
RHR-Agenten:Nürnberg: Heinrich Steiger (1654), Jonas Schrimpf (1656); Bayern: Georg Melchior Gans (1654)
Entscheidungen:Mandat sine clausula an die Beklagten, das gepfändete Vieh wieder zurückzugeben und Hase auf seinem Hof in Rügersdorf ungestört wirtschaften zu lassen, 1653 11 06 (Konz.), fol. 29r-34v; Paritoria, 1654 03 20 (Konz.), fol. 58r-59r; Zwischenurteil: der Kläger muss seine Replik auf den gegnerischen Schriftsatz innerhalb von zwei Monaten einreichen, 1654 12 07 (Konz.), fol. 96rv; Zitation an die Beklagten zur Wiederaufnahme des Prozesses, 1659 03 31 (Konz.), fol. 140r-141r.
Umfang:Fol. 1-171
 

Verwandte Verzeichnungseinheiten

Verwandte Verzeichnungseinheiten:keine
 

Benutzung

Schutzfristende:31.12.1691
Erforderliche Bewilligung:Keine
Physische Benützbarkeit:Uneingeschränkt
Zugänglichkeit:Öffentlich
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL:https://archivinformationssystem.at/detail.aspx?ID=3683607
 

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