AT-OeStA/HHStA RHR Judicialia Antiqua 262-2 Lützow contra Magdburg und Lützow; Klagen wegen der Bedienung eines Anteils an einer Schuldverschreibung von 1623 in Höhe von 6.000 Reichstalern und Streit zwischen Eheleuten um die Verfügung über diesen von der Ehefrau eingebrachten Anteil, 1651-1670 (A

Archivplan-Kontext


Angaben zur Identifikation

Signatur:AT-OeStA/HHStA RHR Judicialia Antiqua 262-2
Titel:Lützow contra Magdburg und Lützow; Klagen wegen der Bedienung eines Anteils an einer Schuldverschreibung von 1623 in Höhe von 6.000 Reichstalern und Streit zwischen Eheleuten um die Verfügung über diesen von der Ehefrau eingebrachten Anteil
Entstehungszeitraum:1651 - 1670
Frühere Signaturen:Antiqua, Fasz. 265, Nr. 18
Darin:Schuldverschreibung der Stadt Magdeburg gegenüber den Erben des verstorbenen braunschweigischen Obristen und Landdrosten zu Hastenbeck, Steyerberg und Nettlingen Arnd von Wobersnow über 33.000 Reichstaler, 1623 09 29 (Abschr.), fol. 3r-6v; heiratsvertragliche Vereinbarungen zur Ehe zwischen Kurt von Lützow und Anna Sophia von Wobersnow, 1650 03 05 (Abschr.), fol. 50rv; Heiratsvertrag, 1650 05 14 (Abschr.), fol. 128r-131r; Urteil des Hildesheimer Offizialatsgerichts: die Klage Annas Sophias auf Rückgabe des Heiratsguts in Form des Anteils an der Schuldverschreibung in Höhe von 6.000 Reichstalern wird einstweilen abgewiesen; es bleibt allerdings beim Arrest auf das in Hildesheim stehende Kapital Kurt von Lützows in Höhe von 4.000 Reichstalern, 1670 05 18, fol. 155rv; Notariatsinstrument.

Angaben zu Inhalt und Struktur

Kläger/Antragsteller/Betreff:Lützow, Kurt von
Beklagter/Antragsgegner:Magdeburg, Stadt; Lützow, Anna Sophia von, geb. von Wobersnow, Ehefrau des Klägers
RHR-Agenten:Magdeburg: Heinrich Steiger (1654); Lützow, Anna Sophia: Karl Rudolf von Aachen (1661); Lützow, Kurt von: Matthias Wolsching (1661)
Entscheidungen:Empfehlungsschreiben an die Stadt Magdeburg, von Lützows Forderung nach Bezahlung einer Teilsumme von 1.200 Reichstalern trotz des der Stadt kürzlich gewährten Schuldenmoratoriums in Obacht zu nehmen, 1651 08 29 (Konz.), fol. 11r-12r; Befehl an die Stadt, in Anbetracht des abgelaufenen Moratoriums von Lützow die geforderte Teilsumme von 1.200 Reichstalern zu bezahlen, 1653 10 02 (Konz.), fol. 27rv; Befehl an dies., von Lützows weitere Schuldforderungen innerhalb von zwei Monaten zu erfüllen, 1659 10 23 (Konz.), fol. 37rv; Befehl an dies., von Lützow trotz der Einreden seiner Ehefrau klaglos zu stellen, 1660 08 17 (Konz.), fol. 65rv; Zwischenurteil: Lützow muss zunächst den Ehestreit am dafür zuständigen Offizialatsgericht in Hildesheim lösen, bevor weitere Bescheide über seine Schuldforderung gegen die Stadt Magdeburg ergehen 1662 10 28 (Konz.), fol. 140r.
Umfang:Fol. 1-157
 

Verwandte Verzeichnungseinheiten

Verwandte Verzeichnungseinheiten:keine
 

Benutzung

Schutzfristende:31.12.1700
Erforderliche Bewilligung:Keine
Physische Benützbarkeit:Uneingeschränkt
Zugänglichkeit:Öffentlich
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL:https://archivinformationssystem.at/detail.aspx?ID=3609211
 

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