AT-OeStA/HHStA RHR Judicialia Antiqua 368-2 Meckbach contra Tuchmacher; Gesuch um Schutz vor Tätlichkeiten und um Mandat sine clausula gegen weitere Bedrohungen im Rahmen eines vor dem Reichshofrat anhängigen Prozesses um das Recht zum Tuchschnitt, 1703-1707 (Akt (Sammelakt, Grundzl., Konvolut, Do

Archivplan-Kontext


Angaben zur Identifikation

Signatur:AT-OeStA/HHStA RHR Judicialia Antiqua 368-2
Titel:Meckbach contra Tuchmacher; Gesuch um Schutz vor Tätlichkeiten und um Mandat sine clausula gegen weitere Bedrohungen im Rahmen eines vor dem Reichshofrat anhängigen Prozesses um das Recht zum Tuchschnitt
Entstehungszeitraum:1703 - 1707
Frühere Signaturen:Antiqua, Fasz. 375, Nr. 16
Darin:Auszüg aus Dokumenten, betreffend einen am Reichshofrat anhängigen Appellationsprozess zwischen den Mühlhausener Gewandschneidern und den Tuchmachern in einer Auseinandersetzung um den Zuschnitt von Tüchern, ein zugunsten der Gewandschneider ergangenes kaiserliches Mandat und die Inhaftierung des Advokaten der Tuchmacher, Just Andreas Schiede, fol. 14r-41r; abschriftliche Korrespondenz zwischen dem Herzog von Sachsen-Gotha und dem Mühlhausener Rat über die Verbindungen zwischen Tuchmachern und dem auf kaiserlichen Befehl in Gotha inhaftierten Schiede; kaiserliches Mandat gegen die Tuchmacher, mit Schiede keine gemeinsame Sache zu machen, 1701 12 23 (Druck), fol. 42rv; Protokolle von Zeugenverhören, fol. 151r-176r, 205r-211v, 225r-229v, 234r-241v; vor dem Mühlhausener Rat eingereichte Klageschrift städtischer Bierbrauer gegen Salomon Schröter Semmer, Ratsherr Sebastian Beyereiß, Stadtschreiber Konrad Strecker, Kammerschreiber Meckbach und Konsorten, 1703 (Abschr.), fol. 213r-218r; tabellarische Aufstellung der durch den Mühlhausener Stadtbrand von 1689 geschädigten Bürger, fol. 246r-255r.

Angaben zu Inhalt und Struktur

Kläger/Antragsteller/Betreff:Meckbach, Dr. Konrad, Bürgermeister der Stadt Mühlhausen
Beklagter/Antragsgegner:Mühlhausen, Tuchmacher
RHR-Agenten:Meckbach: Jobst Heinrich Koch (1703); Tuchmacher: Johann Moritz von Hörnigk (1704)
Entscheidungen:Mandat de non offendendo gegen die Mühlhausener Tuchmacher, 1703 10 23 (Konz.), fol. 78r-87r, diesbezügliches Paritionsurteil, 1704 06 26 (Konz.), fol. 278r; Schutzbrief für Meckbach, 1703 10 23 (Konz.), fol. 90r-91v; Kommissionsbefehl an die ausschreibenden Fürsten des Niedersächsischen Reichskreises zur Durchsetzung des ergangenen Mandats, 1704 12 19 (Konz.), fol. 300r-301r.
Umfang:326 Fol.
 

Verwandte Verzeichnungseinheiten

Verwandte Verzeichnungseinheiten:keine
 

Benutzung

Schutzfristende:31.12.1737
Erforderliche Bewilligung:Keine
Physische Benützbarkeit:Uneingeschränkt
Zugänglichkeit:Öffentlich
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL:https://archivinformationssystem.at/detail.aspx?ID=3542889
 

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