AT-OeStA/HHStA RHR Judicialia Antiqua 123-2 Sachsen-Hildburghausen contra Ilmenau, Bergamt; Gesuch, eventuelle Anträge der Gegenseite auf Erfüllung der Holzverträge von 1721, 1722 und 1723 abzulehnen, 1731 (Akt (Sammelakt, Grundzl., Konvolut, Dossier, File))

Archivplan-Kontext


Angaben zur Identifikation

Signatur:AT-OeStA/HHStA RHR Judicialia Antiqua 123-2
Titel:Sachsen-Hildburghausen contra Ilmenau, Bergamt; Gesuch, eventuelle Anträge der Gegenseite auf Erfüllung der Holzverträge von 1721, 1722 und 1723 abzulehnen
Entstehungszeitraum:1731
Darin:Notariatsinstrument, Zeugenbefragung, 1730 11 15 (Ausf.), fol. 15r-37v; Auszüge aus den Holzverträgen von 1721 09 18, 1722 02 16, 1723 11 30 und 1723 07 29, fol. 38r-44v; Auszug aus der Waldordnung (von Sachsen-Hildburghausen?), undat., fol. 45v-46r.

Angaben zu Inhalt und Struktur

Kläger/Antragsteller/Betreff:Sachsen-Hildburghausen, Herzog Ernst Friedrich I. von
Beklagter/Antragsgegner:Ilmenau, Bergamt
RHR-Agenten:Sachsen-Hildburghausen: Fabricius, Andreas Gottlieb
Gegenstand - Beschreibung:Der Herzog führt aus, die herzogliche Kammer sei an den von seinem Vater Ernst mit dem Bergamt geschlossenen Verträgen nicht beteiligt gewesen. Es hätten sich damals vielmehr andere Personen "dabey eingeschlichen, welche mehr auf ihr eigen Interesse als deren gnädigsten Herrschaft und des Landes Wohlsey ihr Absehen gerichtet." Diese Leute hätten "auch ihr Conto wohl dabey gefunden" und die Verträge somit von seinem Vater "sub et obreptiret" (fol. 1r-2v). Die Holzkontingente überstiegen die Gesamterträge der landesherrlichen Waldungen im Neustädter, Heubacher und Unterneubrunner Forst, so dass das ohnehin überschuldete Land Holz aus benachbarten Fürstentümern zukaufen müsse (welche deshalb ein Interesse an der Erfüllung der Verträge hätten). Zudem sei es bei den Holzlieferungen zu zahlreichen Exzessen der Ilmenauer Köhler und Holzscheiter gekommen. Die kaiserliche Schuldenkommission habe 1729 bereits gebilligt, dass die anstelle der Holzlieferungen veranschlagten Gelder von 2.300 Reichstalern nicht bezahlt werden. In dem von der Kommission aufgestellten Schuldenplan für den Landeshaushalt sei dieses Geld auf der Habenseite verbucht worden.
Umfang:Fol. 1-53
 

Verwandte Verzeichnungseinheiten

Verwandte Verzeichnungseinheiten:keine
 

Benutzung

Erforderliche Bewilligung:Keine
Physische Benützbarkeit:Uneingeschränkt
Zugänglichkeit:Öffentlich
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL:https://archivinformationssystem.at/detail.aspx?ID=3287637
 

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