AT-OeStA/HHStA RHR Judicialia Antiqua 123-1 Ilmenau, Bergbau, Gesamte Gewerker contra Ilmenau, Bergwerksdirektor; Streit um Misswirtschaft in der Bergwerksverwaltung, Fehler beim Stollenbau, unrentable Investitionen, Vorlage von Rechnungen, insbesondere um Kaution und Personalarrest, ferner um Kom

Archivplan-Kontext


Angaben zur Identifikation

Signatur:AT-OeStA/HHStA RHR Judicialia Antiqua 123-1
Titel:Ilmenau, Bergbau, Gesamte Gewerker contra Ilmenau, Bergwerksdirektor; Streit um Misswirtschaft in der Bergwerksverwaltung, Fehler beim Stollenbau, unrentable Investitionen, Vorlage von Rechnungen, insbesondere um Kaution und Personalarrest, ferner um Kommissionskosten und Rückgabe der Kaution nach Kellers Tod im Juni 1725 an dessen Witwe (Fortsetzung von Antiqua, 122-13)
Entstehungszeitraum:1718 - 1731
Frühere Signaturen:Fasz. 125, Nr. 1; Fasz. 126, Nr. 1
Darin:Kommissionsberichte: Subdelegiertenbericht, 1721 05 26 (Braunschweig-Wolfenbüttel), fol. 87r-122v, darin: Subdelegiertenbericht, 1721 05 21, fol. 89r-121r; Beschwerden Kellers über die Subdelegierten, fol. 91r-93v; Eidesformel für den Krätzwäscher Johann Nikolaus Günther, fol. 110r, desgl. für die Schmelzer und Steiger Hans Heinrich Voltz, Georg Schüler und Hans Heinrich Born, fol. 111r; 1721 10 09, fol. 308r-422v, darin: Übersicht über die Beilagen (Subdelegiertenberichte, Kommissionsbescheide), fol. 309r; Auszug aus einem Urteil des Freiberger Bergamts von 1720 11 08 über die Kuxen der Frauen und Kinder der Bergbeamten, fol. 422r-423r; 1722 10 29, fol. 533r-570v, darin: mehrere Subdelegiertenberichte; 1724 02 28, fol. 834r-871v, darin: Schuldverschreibungen und Vollmachten Kellers zur Kaution, fol. 843r-844r (Übersicht); 1726 11 05, fol. 903r-908v; 1730 06 13, fol. 932r-957v; Übersicht über Kommissions- und Subdelegiertenberichte von 1719 11 30 bis 1721 12 03, fol. 531r-532r; Gutachterliche Äußerungen zum Stollenbau (im Auftrag und zugunsten Kellers) von dem: Schadensbilanz, unnötige Kosten/Investitionen in der kellerschen Amtszeit, 1721 04 09, fol. 59r-61r (ca. 66.000 Reichstaler); Inventar der Keller 1705 09 26 übergebenen Werkzeuge und Materialien im Wert von ca. 8.300 Reichstalern, fol. 62rv; Protokoll der Kommission über die Parteienvernehmung 1721 06 05 bis 1721 06 17, fol. 145r-164r; “Extract eines hier ausgegebenen Carminis den Durchschlag auf den obern Stollen betreffend, 1720”, fol. 269rv; Zeugnis der kaiserlichen Bergwerksverwaltung zu Temeswar (Timisoara) über die hervorragenden Dienste des seit Anfang 1724 als Bergwerksdirektor tätigen Keller und des Hüttenschreibers Johann David Pfaff sowie Kellers Abschied aus gesundheitlichen Gründen, 1724 08 08 (Abschr.), fol. 887r-888v; Notariatsinstrumente.

Angaben zu Inhalt und Struktur

Kläger/Antragsteller/Betreff:Ilmenau, Bergbau, Gesamte Gewerker (Anteilseigner)
Beklagter/Antragsgegner:Ilmenau, Bergwerksdirektor Keller, Johann Reinhard, später: seine Witwe und Kautionsbürgen; Sachsen-Weimar, Herzog Wilhelm Ernst von
RHR-Agenten:Gewerker: Graeve, Johann Friedrich (Vollmacht, 1718 02 14, Ausf., 122-13 fol. 55r-57v) Keller: Facius, Moritz (1720); Khistler, Philipp Jakob (1722); Souffrein, Johann Heinrich (1722)
Gegenstand - Beschreibung:Die “Gesamte Gewercke bey dem Ilmenauischen Kupfer- und Silberbergwerk” beziffern 1721 den Schaden, den der 1705 bestallte Bergwerksdirektor Keller in seiner Amtszeit verursacht habe, auf ca. 66.000 Reichstaler. Wegen der Fluchtgefahr stellt die 1718 beauftragte Kommission Keller Ende 1719 unter Personalarrest. Ferner fordert sie vom Beklagten eine Kaution in Höhe von zunächst 20.000, später 16.000 Reichstaler. Die Parteien, die Schriftsätze sowohl bei der vor Ort tätigen Kommission als auch beim Reichshofrat einreichen, stützen ihre Argumente auf Gutachten, Begehungen und Zeugenbefragungen, wobei jede Seite die Fachkenntnis, Unparteilichkeit, Seriosität der Sachverständigen und Zeugen der anderen Seite in Zweifel zieht. Im Juli 1722 trägt der Anwalt Kellers vor, obwohl der Reichshofrat 1720 03 15 beschlossen habe, dass Keller nach der Annahme seiner Kaution frei zu lassen sei, und die Kaution 1721 02 21 für hinreichend und für angenommen erklärt worden sei, müsse sein Mandant immer noch “im arrest schmachten”. Deshalb habe “das Klagen und Lamentiren” immer fortgedauert, wodurch auch die “acta dermaßen angewachsen seynd, daß kein wunder, wan einem hocherleuchteten H. Referenten die vornehmung je länger je beschwerlicher” (123-1 fol. 620v) werden müsse. Aus diesem Grund sei seit fast einem Jahr keine Entscheidung des Reichshofrats mehr erfolgt. Keller erreicht 1723 seine Freilassung. Anschließend zieht er als Berkwerksdirektor nach Temeswar, wo er allerdings schon im August aus gesundheitlichen Gründen seinen Abschied nimmt. Nach seinem Tod im Juni 1725 streiten sich seine Erben mit den Gewerken noch fünf Jahre lang um die Freigabe der Kaution bzw. Bürgschaften. Im Mai 1731 meldet der Reichshofratsagent der Witwe, diese habe aufgrund entsprechender kaiserlicher Befehle die als Kaution hinterlegten Gelder und Dokumente am Hof des Wolfenbütteler Kommissars endlich erhalten.
Entscheidungen:Kommissionsurteile: 1720 03 13, fol. 113r; 1720 08 22, fol. 119rv; 1720 12 12, fol. 121r; 1720 09 24, fol. 115r; 1720 12 31, fol. 117r;1721 01 15, fol. 551r; 1721 06 20, fol. 381r-382v; 1721 07 19, fol. 383r-384v; 1721 07 23, fol. 385r-386v; 1721 08 08, fol. 396r; 1721 09 10, fol. 515r-516r; 1721 09 18, fol. 412r; 1723 01 07, fol. 712r; 1726 07 01, fol. 906r; 1627 04 26, fol. 910r; 1627 04 26, fol. 910v; Befehl an dies. betr. Anweisungen für die Subdelegierten, 1721 08 05, fol. 168r-173v; Befehl an dies. über die Hinzuziehung unparteiischer Experten, die Entlassung Kellers aus der Haft bei Stellung einer Kaution von 16.000 Reichstalern, Vorlage aller Rechnungen usw., 1722 09 11 (Konz.), fol. 651r-654r; desgl. wegen der Kaution und der Bedingungen zur Freilassung Kellers, 1723 02 26 (Konz.), fol. 726r-727v; desgl. 1723 06 22 (Konz.), fol. 741rv; desgl. 1723 08 05 (Konz.), fol. 792r-793r; Befehl an dies., ein unparteiisches Gutachten von Sachverständigen einzuholen und dieses zusammen mit einem Kommissionsvotum innerhalb von zwei Monaten einzuschicken, 1724 03 06 (Konz.), fol. 823rv; Befehl an dies., zu berichten, ob die Kautionsgelder zurückgegeben bzw. die Bürgschaften aufgehoben werden können, 1725 09 06 (Konz.), fol. 894r-895r; Befehl an dies., die Kaution einstweilen noch nicht freizugegeben, 1728 07 19 (Konz.), fol. 921r-922r; Befehl an dies., die Kaution freizugeben, 1730 04 05 (Konz.), fol. 930r-931r, wiederholt 1730 12 22 (Konz.), fol. 962rv.
Umfang:Fol. 1-966
 

Verwandte Verzeichnungseinheiten

Verwandte Verzeichnungseinheiten:keine
 

Benutzung

Erforderliche Bewilligung:Keine
Physische Benützbarkeit:Uneingeschränkt
Zugänglichkeit:Öffentlich
 

URL für diese Verz.-Einheit

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