AT-OeStA/HHStA RHR Judicialia Antiqua 120-5 Hansen contra Landschad von Steinach; Streit um das Erbe des Obristleutnants Morgan Mac Swiny, 1650-1654 (Akt (Sammelakt, Grundzl., Konvolut, Dossier, File))

Archivplan-Kontext


Angaben zur Identifikation

Signatur:AT-OeStA/HHStA RHR Judicialia Antiqua 120-5
Titel:Hansen contra Landschad von Steinach; Streit um das Erbe des Obristleutnants Morgan Mac Swiny
Entstehungszeitraum:1650 - 1654
Frühere Signaturen:Fasz. 122, Nr. 13
Darin:Testament des Morgan Mac Swiny, 1628 04 03 (Abschr.), fol. 4r-7r; Verfügung des Testamentsvollstreckers Heinrich von Metternich, 1644 06 26 (Abschr.), fol. 8r-9r; Kommissionsbericht Kurfürst Johann Philipps von Mainz, 1652 03 16, fol. 23r-31v; Vergleich der Parteien, mit dem sich die Beklagten verpflichten, dem Noviziat der Jesuiten in Mainz 3.000 Reichstaler zur Abgeltung aller jesuitischer Ansprüche auf das Erbe zu bezahlen, und ihre Güter als Pfand stellen, 1653 04 23 (Abschr.), fol. 34r-35v; Spezifikation der landschadischen Güter, fol. 36r.

Angaben zu Inhalt und Struktur

Kläger/Antragsteller/Betreff:Hansen, Gerhard, Provinzial der oberrheinischen Jesuitenprovinz
Beklagter/Antragsgegner:Landschad von Steinach, Margarete Elisabeth, geb. von Fulda, verwitwete Mac Swiny; Landschad von Steinach, Friedrich von, ihr Ehemann
Gegenstand - Beschreibung:Der Provinzial trägt vor, wegen des Todes einiger der 1628 testamentarisch festgesetzten Erben, habe der Testamentsvollstrecker Metternich (der diese Aufgabe von Graf Tilly und dem Obrist Graf Adam von Herbersdorf übernommen habe) angeordnet, dass die von dem Erblasser im Todesfall einiger Erben “ad pias causas” bestimmten 6.000 Reichstaler, welche inzwischen den Beklagten zugeflossen seien, den Jesuiten der oberrheinischen Provinz mit der Auflage zukommen sollen, Messen für den Erblasser zu lesen. Die Beklagten ließen sich nicht vor dem als Kommissar bestellten Mainzer Kurfürst ein. Sie führten an, gemäß dem Friedensschluss müssten Kommissionen über Streitfälle, an denen Parteien beider Konfessionen beteiligt seien, bikonfessionell besetzt werden.
Entscheidungen:Befehl an den Kurfürst Johann Philipp von Mainz, die Parteien zu vernehmen und “cum voto” zu berichten, 1650 01 28, Kommission erweitert um Landgraf Georg II. von Hessen-Darmstadt, 1651 11 04, fol. 10r-11r (Konz.); Befehl an den Kurfürst von Mainz, die Landschads von Steinach zur Einhaltung des Vergleichs anzuhalten und, falls dies nicht geschehe, die Jesuiten in die als Pfand gestellten Güter einzusetzen, 1654 05 13 (Konz.), fol. 37r-39v.
Umfang:Fol. 1-40
 

Verwandte Verzeichnungseinheiten

Verwandte Verzeichnungseinheiten:keine
 

Benutzung

Erforderliche Bewilligung:Keine
Physische Benützbarkeit:Uneingeschränkt
Zugänglichkeit:Öffentlich
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL:https://archivinformationssystem.at/detail.aspx?ID=3287586
 

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