AT-OeStA/HHStA RHR Judicialia Antiqua 120-3 Kageneck und Konsorten; Gesuche um Zugriff auf das vom Kammerfiskal konfiszierte Erbe Simburg Böcklers zu Straßburg, 1627-1662 (Akt (Sammelakt, Grundzl., Konvolut, Dossier, File))

Archivplan-Kontext


Angaben zur Identifikation

Signatur:AT-OeStA/HHStA RHR Judicialia Antiqua 120-3
Titel:Kageneck und Konsorten; Gesuche um Zugriff auf das vom Kammerfiskal konfiszierte Erbe Simburg Böcklers zu Straßburg
Entstehungszeitraum:1627 - 1662
Frühere Signaturen:Fasz. 122, Nr. 10
Darin:Fürbittschreiben Erzherzog Leopolds V. von Tirol für Kageneck, 1629 08 31 (Konz.), fol. 24r-25v; Kommissionsbericht Maiers, 1630 11 26, fol. 38v, darin: Stellungnahme der Stadt Straßburg, 1630 11 13 (Abschr.), fol. 36r-38v; Fürbittschreiben Kurfürst Johann Philipps von Mainz für die Jesuiten, 1662 01 12 (Ausf.), fol. 45r-46v.

Angaben zu Inhalt und Struktur

Kläger/Antragsteller/Betreff:Kageneck, Bernhard von; Straßburg, Stadt; Kopper, Johann; Stravius, Lambert; Götgens, Rikwin, alle Provinziale der oberrheinische Jesuitenprovinz
Gegenstand - Beschreibung:Kageneck führt aus, er habe mit Eucharius Wolf Vollmann von Wickersheim beim Reichskammergericht einen Appellationsprozess um die Erbschaft geführt. In diesen Prozess habe sich auch der Kammerfiskal eingeschaltet. Mit Urteil von 1627 08 31 sei beiden Parteien das Erbe entzogen worden. Gegen dieses Urteil habe er Revision eingelegt. Es sei aber 1629 07 07 bestätigt worden. Er bittet darum, ihm wenigstens Teile des Erbes zu belassen. Gleichzeitig erbittet der Provinzial der oberrheinischen Jesuitenprovinz das Erbe zur Einrichtung eines Noviziats. Als entschieden wird, dass der Kammerfiskal zehn Prozent des Erbes einziehen darf und der Rest zu je gleichen Teilen an Kageneck und die Jesuiten fallen soll, meldet sich die Stadt Straßburg und führt aus, in solchen Fällen gehe ein Teil des Erbes an den städtischen Fiskus und die Armenkasse. Später (1662) bittet der Provinzial der oberrheinischen Jesuitenprovinz unter Verweis auf die kaiserlichen Verfügungen nochmals um die noch nicht erfolgte Übergabe des seinem Orden zugesprochenen Anteils.
Entscheidungen:Befehl an den Kammerfiskal, das umstrittene Erbe den Jesuiten der oberrheinischen Provinz zur Einrichtung eines Noviziats zukommen zu lassen, 1627 04 05 (Konz.), fol. 5r-6r, ferner (Abschr.), fol. 43r-44v; Befehl an dens. um Bericht zur Klage Kagenecks, 1628 01 24 (Konz.), fol. 10r; Befehl an den Reichshofrat Johann Wilhelm Wiesenbach, ein Inventar des Erbes anzulegen, 1629 08 06 (Konz.), fol. 12r-13v; Befehl an die Stadt Straßburg, ihn dabei zu unterstützen, 1629 08 06 (Konz.), fol. 14r-15r; Kommissionsbefehl an Johann Wilhelm Maier, Kanzler der Fürstabtei Murbach, zur Übertragung eines Teils des Erbes an die Jesuiten, 1630 10 07 (Konz.), fol. 28r-29r; Befehl an die Stadt Straßburg, Maier zu unterstützen und den entsprechenden Anteil herauszugeben, 1630 10 07 (Konz.), fol. 30rv.
Umfang:Fol. 1-46
 

Verwandte Verzeichnungseinheiten

Verwandte Verzeichnungseinheiten:keine
 

Benutzung

Erforderliche Bewilligung:Keine
Physische Benützbarkeit:Uneingeschränkt
Zugänglichkeit:Öffentlich
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL:https://archivinformationssystem.at/detail.aspx?ID=3287584
 

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