AT-OeStA/HHStA RHR Judicialia Antiqua 119-8 Köln, Jesuitenkolleg contra Trier, Kurfürst; Extrajudizialappellation gegen kurtrierische Dekrete im Streit um die Steuerpflicht jesuitischer Güter in Damscheid, 1648-1656 (Akt (Sammelakt, Grundzl., Konvolut, Dossier, File))

Archivplan-Kontext


Angaben zur Identifikation

Signatur:AT-OeStA/HHStA RHR Judicialia Antiqua 119-8
Titel:Köln, Jesuitenkolleg contra Trier, Kurfürst; Extrajudizialappellation gegen kurtrierische Dekrete im Streit um die Steuerpflicht jesuitischer Güter in Damscheid
Entstehungszeitraum:1648 - 1656
Frühere Signaturen:Fasz. 121, Nr. 14
Darin:Appellationsinstrument, 1648 12 29 (Ausf.), fol. 12r-14r; Kurtrierisches Dekret, 1648 09 14, fol. 67r; Libellus gravaminum (100 Artikel), fol. 18r-25v (u. a.); Bürgermeister und Rat der Stadt Oberwesel verkaufen Goswin Nickol, dem Rektor des Jesuitenkollegs in Köln, verschiedene Gerechtsame, u. a. die Befreiung von jedweder Art von Steuern auf jesuitischem Besitz in ihrer Stadt und den zugehörigen Dorfschaften, 1638 05 08 (Abschr.), fol. 63r-66v; Befehl des Kurfürsten von Trier, den Landesverräter Johann Crusius (Kruse) festzunehmen, der die “lotharingischen Völckher” ins Land geführt habe, 1648 12 03, fol. 68r; Erzbischof Balduin von Trier bestätigt der Stadt Oberwesel die kaiserlichen Privilegien und verspricht, nicht mehr als zweihundert Mark an Steuern zu erheben, 1330 10 14 (Abschr.), fol. 124v; desgl. Erzbischof Philipp Christoph von Trier, 1624 06 01 (Abschr.), fol. 125r; Notariatsinstrument über Zeugenbefragungen zur gewaltsamen Einziehung von Steuern auf jesuitischen Gütern in Damscheid, 1648 11 17 (Abschr.), fol. 135r-143v; Notariatsinstrumente.

Angaben zu Inhalt und Struktur

Kläger/Antragsteller/Betreff:Köln, Jesuitenkolleg
Beklagter/Antragsgegner:Trier, Kurfürst; Oberwesel, Stadt; Damscheid, Dorfschaft;
RHR-Agenten:Jesuiten: Gans, Georg Melchior (Vollmacht, 1648 09 12, Ausf., fol. 59r-60v); Wolsching, Matthias (1651); Hauser, Johann Bernhard (1652) Oberwesel: Mayer, Franz (Vollmacht, 1653 11 19, Ausf., fol. 153r-154v)
Gegenstand - Beschreibung:Die Jesuiten tragen vor, obwohl sie von der Stadt Oberwesel, zu der die Dorfschaft Damscheid gehöre, 1638 eine allumfassende Befreiung von jedweder Steuer gekauft hätten, habe die Dorfschaft auf der Grundlage kurtrierischer Dekrete gewaltsam Steuern eingetrieben. Die Stadt Oberwesel erwidert, an dem Bruch dieses Vertrags trage sie keine Schuld. Die Dorfschaft habe dem Kurfürst von Trier berichtet, die Stadt habe landesherrliche Steuerrechte, unter anderem das jus pascendi, veräußert. Der Kurfürst habe daraufhin ihren, der Stadt, Gegenbericht nicht mehr zur Kenntnis genommen und die entsprechenden Dekrete erlassen. Die Jesuiten betonen mehrfach, in dem Kaufvertrag über den Verzicht auf die Ausübung des jus collectandi sei der von der Stadt zu entrichtenden Anteil an landesherrlichen Abgaben eingeschlossen gewesen. Der Kurfürst von Trier und die Dorfschaft Damscheid lassen sich trotz diesbezüglicher Befehle nicht auf die Klage der Appellanten ein. Die Jesuiten bitten mehrmals vergeblich um ein Inhibitionsmandat gegen die Einziehung der strittigen Steuern während des laufenden Appellationsverfahrens.
Entscheidungen:An die Stadt Oberwesel sowie den dortigen Schultheiß: Zitation, 1648 10 01 (Konz.), fol. 4r-5v; An den Kurfürst von Trier: Inhibition, Compulsoriales, 1648 10 01 (Konz.), fol. 6r-7v.
Umfang:Fol. 1-179
 

Verwandte Verzeichnungseinheiten

Verwandte Verzeichnungseinheiten:keine
 

Benutzung

Erforderliche Bewilligung:Keine
Physische Benützbarkeit:Uneingeschränkt
Zugänglichkeit:Öffentlich
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL:https://archivinformationssystem.at/detail.aspx?ID=3287570
 

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