AT-OeStA/HHStA RHR Judicialia Antiqua 119-2 Koblenz, Jesuitenkolleg contra Bendorf, Stadt und Konsorten; Extrajudizialappellation gegen ein Dekret der Herzogin und des Grafen als gemeinsame Besitzer der Grafschaft Sayn von 1661 08 01 über den Abtrieb (Näherrecht, Vorkaufsrecht) von Gütern in Bendo

Archivplan-Kontext


Angaben zur Identifikation

Signatur:AT-OeStA/HHStA RHR Judicialia Antiqua 119-2
Titel:Koblenz, Jesuitenkolleg contra Bendorf, Stadt und Konsorten; Extrajudizialappellation gegen ein Dekret der Herzogin und des Grafen als gemeinsame Besitzer der Grafschaft Sayn von 1661 08 01 über den Abtrieb (Näherrecht, Vorkaufsrecht) von Gütern in Bendorf zugunsten der Stadt
Entstehungszeitraum:1661 - 1663
Frühere Signaturen:Fasz. 121, Nr. 8
Darin:Engelbert Ernerth bekundet den Verkauf seiner in Bendorf gelegenen Güter an Johannes Rosenbaum, 1654 05 04 (Abschr.), fol. 7r-8r; Appellationsinstrument, 1661 08 17 (Ausf.), fol. 13r-14v; Erwiderungsschriftsatz der beklagten Partei mit grundsätzlichen Erörterungen zum Abtrieb und zahlreichen Hinweisen auf Recht und Praxis in anderen Territorien, 1662 05 17/27 (Ausf.), fol. 20r-38v.

Angaben zu Inhalt und Struktur

Kläger/Antragsteller/Betreff:Koblenz, Jesuitenkolleg
Beklagter/Antragsgegner:Bendorf, Stadt; Sachsen-Eisenach, Herzogin Johannetta von, geb. Gräfin von Sayn-Wittgenstein; Manderscheid-Blankenheim, Graf Salentin Ernst von
RHR-Agenten:Jesuiten: Hauser, Johann Bernhard (Vollmacht, 1661 11 19, Ausf., fol. 16rv) Sachsen-Eisenach; Manderscheid-Blankenheim: Schrimpf, Jonas
Gegenstand - Beschreibung:Die Jesuiten tragen vor, Magister Johannes Rosenbaum habe 1654 05 04 vor seinem Eintritt in die Koblenzer Jesuitengemeinschaft von dem gräflich wiedischen Hofprediger und Pfarrer zu Heddesdorf (Stadt Neuwied) Engelbert Ermerth dessen in Bendorf gelegenen Güter für 700 Reichstaler rechtmäßig gekauft und dieses auch der Stadt Bendorf angezeigt. Diese Güter dürften ihnen durch die nachträgliche Gewährung des Abtriebs und Erstattung des Kaufpreises durch die Stadt nicht entzogen werden. Herzogin und Graf erwidern, die Stadt habe ihnen angezeigt, dass die Jesuiten in Koblenz mehrere Häuser erworben hätten. Sie entzögen diese Häuser nicht nur dem Zugriff des städtischen Fiskus, sondern rissen sie ab, um Weingärten anzulegen, wodurch der nachkommenden städtischen Bevölkerung Wohnstätten in der ohnehin schon durch den Krieg geschädigten Stadt fehlten. Solcherart Missbrauch habe sie veranlasst, die Bürger “bey dem Jenigen zu manuteniren und zu lassen, was wegen verbottener alienation der immobilium in personas extraneas, peregrinas et forenses und wegen erlaubten Abtriebs et retractus territorialis nicht nur in unser Grafschaft Sayn edictis et statutis, sondern auch in Jure Communi [...] lauter und clar verordnet” (fol. 23rv) sei.
Entscheidungen:An Herzogin Johanetta von Sachsen-Eisenach und Graf Salentin Ernst von Manderscheid-Blankenheim: Befehl um Bericht, 1662 01 12 (Konz.), fol. 18rv.
Umfang:Fol. 1-49
 

Verwandte Verzeichnungseinheiten

Verwandte Verzeichnungseinheiten:keine
 

Benutzung

Erforderliche Bewilligung:Keine
Physische Benützbarkeit:Uneingeschränkt
Zugänglichkeit:Öffentlich
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL:https://archivinformationssystem.at/detail.aspx?ID=3287564
 

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