AT-OeStA/HHStA RHR Judicialia Antiqua 119-1 Koblenz, Jesuitenkolleg contra Nassau-Idstein; Gesuche um Mandate zur Zahlung rückständiger Zinsen oder Einsetzung in die Herrschaft Idstein aufgrund einer Schuldverschreibung Graf Ludwigs II. von Nassau-Saarbrücken-Weilburg, 1643-1670 (Akt (Sammelakt, G

Archivplan-Kontext


Angaben zur Identifikation

Signatur:AT-OeStA/HHStA RHR Judicialia Antiqua 119-1
Titel:Koblenz, Jesuitenkolleg contra Nassau-Idstein; Gesuche um Mandate zur Zahlung rückständiger Zinsen oder Einsetzung in die Herrschaft Idstein aufgrund einer Schuldverschreibung Graf Ludwigs II. von Nassau-Saarbrücken-Weilburg
Entstehungszeitraum:1643 - 1670
Frühere Signaturen:Fasz. 121, Nr. 6, 7 und 10
Darin:Schuldverschreibung Graf Ludwigs, 1613 02 01 (Abschr.), fol. 3r-4v; Johann Burkhard Schimpfling schenkt für sein künftiges Begräbnis in der Koblenzer Jesuitenkirche die Schuldverschreibung den Jesuiten zur Nutzung nach seinem Tod, 1641 04 04 (Abschr.), fol. 6r-7r; ferner 1652, fol. 56r; Schreiben Graf Johanns an seinen Reichshofratsagenten Neumann: Er habe seinem Amtmann in Nassau Georg Philipp Plebanus beauftragt, mit den Jesuiten zu verhandeln. Diese hätten aber entgegen dem Jüngsten Reichsabschied die Rückzahlung des Kapitals verweigert und neue Unterpfänder begehrt; 1659 05 16 (Ausf.), fol. 40r-41v; Vergleich: Die Jesuiten erhalten für die seit dem Tod Wimpflings des Jüngeren 1654 angefallenen Zinsen 600 Reichstaler in Raten und das Kapital in nunmehriger Höhe von 6.000 Reichstalern in sechs Jahresraten, 1661 03 29 (Abschr.), fol. 60r-61v (u. a.); Notariatsinstrumente.

Angaben zu Inhalt und Struktur

Kläger/Antragsteller/Betreff:Koblenz, Jesuitenkolleg
Beklagter/Antragsgegner:Nassau-Idstein, Graf Johann von
RHR-Agenten:Jesuiten: Mayer, Franz (Vollmacht, 1659 01 08, Ausf., fol. 32r-33v); Mayersheim, Franz von (1670) Graf Johann: Neumann, Andreas (1659)
Gegenstand - Beschreibung:Die Jesuiten führen aus, der Graf habe 1613 von dem Kammergerichtsassessor Burkhard Wimpfling in Speyer 4.000 Reichstaler zu fünfprozentiger Verzinsung aufgenommen. Das Geld habe er in den Rückerwerb der Herrschaft Idstein investiert, welche er in seiner Schuldverschreibung auch als Pfand benannt habe. Diese Schuldverschreibung sei 1641 durch eine Schenkung Johann Burkhard Wimpflings, des Sohnes jenes Kammergerichtsassessors, an sie, die Jesuiten, gelangt. Seit 1625 seien keine Zinsen mehr bezahlt worden. Die Schuldverschreibung sehe in Übereinstimmung mit dem Speyerer Deputationsabschied von 1600 vor, dass Gläubiger in solchen Fällen die Exekution ihrer Forderungen ohne vorherigen Prozess und Urteil verlangen dürften.
Entscheidungen:Befehl an den kaiserlichen Kommissar und Administrator Hans Christoph Speck, den Jesuiten die rückständigen Zinsen aus den Einkünften der Herrschaft zu bezahlen, 1643 03 27 (Konz.), fol. 8rv; Befehl an Graf Johann, die rückständigen Zinsen zu bezahlen und die Befolgung dieses Befehls nachzuweisen, 1659 03 11 (Konz.), fol. 26rv, ferner (Reinschr.), fol. 55r; Paritionsbefehl, mehrere Ausfertigungsdaten: 1659 10 23, 1661 02 25, 1661 03 07 (Konz.), fol. 48rv; Befehl an Graf Johann (Mandat sine clausula), dem Vergleich nachzukommen, 1670 07 23 (Konz.), fol. 75r-76v.
Umfang:Fol. 1-76
 

Verwandte Verzeichnungseinheiten

Verwandte Verzeichnungseinheiten:keine
 

Benutzung

Erforderliche Bewilligung:Keine
Physische Benützbarkeit:Uneingeschränkt
Zugänglichkeit:Öffentlich
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL:https://archivinformationssystem.at/detail.aspx?ID=3287563
 

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