AT-OeStA/HHStA RHR Judicialia Antiqua 117-5 Büren, Jesuitenresidenz contra Reck zu Kurl; Streit um die Entschädigung für den Einzug von Einkünften der Herrschaften Büren, Ringelstein und Volbrexen durch Bischof Dietrich Adolf (von der Reck) von Paderborn 1657-1660, 1674-1699 (Akt (Sammelakt, Grund

Archivplan-Kontext


Angaben zur Identifikation

Signatur:AT-OeStA/HHStA RHR Judicialia Antiqua 117-5
Titel:Büren, Jesuitenresidenz contra Reck zu Kurl; Streit um die Entschädigung für den Einzug von Einkünften der Herrschaften Büren, Ringelstein und Volbrexen durch Bischof Dietrich Adolf (von der Reck) von Paderborn 1657-1660
Entstehungszeitraum:1674 - 1699
Frühere Signaturen:Fasz. 119, Nr. 4
Darin:Protokoll der Kommissionsverhandlungen Bischof Ferdinands II. von Paderborn, 1671 12 04, fol. 6r-7r; Kommissionsberichte: 1677 12 29, fol. 28r-89v, darin: Einkünfteverzeichnis der Herrschaft Büren, fol. 77rv; 1681 03 12, fol. 107r-113v Kommissionsakten (präsentiert 1681 06), darin: Ferdinand III. bestätigt das an den Beklagten gefallene Fideikommiss der Familie von der Reck (mit Insertion einer Urkunde des Bischof Dietrich Adolfs von 1653 09 10), 1653 09 18 (Abschr.), fol. 152r-159v; Bischof Dietrich Adolf und Moritz von Büren legen ihren Streit um die Landesherrschaft bei, 1660 01 19 (Abschr.), fol. 196rv; Appellationsinstrument des Beklagten, 1685 08 22 (Abschr.), fol. 207r-211v (u. a.); Fürbittschreiben des Kurfürsten Friedrich Wilhelm von Brandenburg für den Beklagten bzw. Appellanten, 1686 07 16/26 (Ausf.), fol. 262r-263v; Bericht der pfalz-neuburgischen Subdelegierten an den Pfalzgraf, 1686 09 27, fol. 267r-282v, ferner fol. 397r-579v, darin: Rechnung über die Einnahmen des Hauses Büren im Jahr 1657 und die Forderungen an den Beklagten, fol. 424v-444v, ferner Rechnung – Gegenrechnung, fol. 488r-492v; Vollmacht des Bürener Jesuitenpriors Johannes Mense für den Reichshofratsagenten und kurtrierischen Residenten Johann Jakob Albrecht von Lauterburg für Vergleichsverhandlungen, 1698 08 06 (Ausf.), fol. 344r-345r; Vollmacht des Beklagten für den Reichshofratsagenten Johann Moritz von Hörnigk für Vergleichsverhandlungen, 1698 12 03 (Ausf.), fol. 390rv; Extractus Actorum, fol. 585r-590v; Notariatsinstrumente; Druckschriften: 1) Des Heyligen Römischen Reichs dreyer berühmter Juristen-Facultäten, als zu Heydelberg, Würzburg und Rinteln, rechtliche bedencken super adjuncta facti specie in Sachen Praetensa Liquidationis der HH. PP. Societatis Jesu zu Büren contra H. Johann Wilhelm Freiherrn von Reck zu Courll, o. O., 1686, 27 S., fol. 499r-514v, darin: Gutachten der Juristenfakultäten von Heidelberg, 1686 01 05/15, fol. 501r-507v; Würzburg, 1686 02 16, fol. 508r; Rinteln, 1686 03 04/14, fol. 508v-513r; 2) Dass., fol. 594r-607v; 3) Kurtze jedoch mehr denckwürdige Geschicht und Warheit-mässige absätzliche Notae und Observationes auff die irrig adumbirte und in Trück ausgesprengte Facti Speciem, auch daruaff eben unglücklich fundirtes vermeyntlich rechtliches in falschem Supposito oder laborirendes bedencken dreyer Juristen Facultäten zu Heydelberg, Würzburg und Rinteln in Sachen der beym hoch-preyslichen Kayserl. Reichs-Hoff-Rath post sufficientem causae cognitionem, exceptionemque rejectionem zum öfftern allergnädigst verordnet., committirt., decretirter in judicatum ergangener und rescribirter Liquidation &c. der Herren PP. Societat. Iesu zu Büren Impetranten contra Hrn. Johan Wilhelmen Freyherrn von Reck zu Courl Impetraten, o. O., 1686, 64 S., fol. 519r-553v, darin: Burgfriede zwischen Paderborn und Büren, 1382 11 08, fol. 539r-540r; Erneuerung dess., 1407 03 29, fol. 540rv; Testat des Paderborner Domkapitels über den “Bürischen uhralten Herren-Standt”, 1627 01 28, fol. 542v; Verzicht Bertholds von Büren auf alle Rechte am Gut Versperthe (wüst, bei Fürstenberg) zugunsten der Zisterzienserinnen der Paderborner Gaukirche, 1234, fol. 542v-543r; Bischof Heinrich von Paderborn bestätigt Lüder von Büren und seinen Söhnen Berthold und Wilhelm das Recht des Rückkaufs der ihm verkauften Hälfte von Burg, Stadt und Herrschaft Büren, 1374 07 13, fol. 544rv; Zeugenverhör über die Ablieferung Bürener Einkünfte an Paderborn, 1686 01 21, fol. 545v-546v; Rechnungen über Bürener Einkünfte 1661 und 1657, fol. 550v-552r, ferner Dokumente zu den Vorgängen
1656-1663, 1676-1686; 4) Dass., fol. 608r-642v; 5) Der an Freyherrlich-Reckischer seiten ohnlängst in Truck außgegebener Facti Species und des daruaff wolgegründeten rechtlichen Bedenkens verthädigte und a strophis adversariorum vindicirte Wahrheit in Sachen Praetensae Liquidationis der HH. PP. Societatis Jesu zu Büren contra H. Johann Wilhelm Freyherrn von Reck zu Courl ec., o. O., 1686, 46 S., fol . 555r-577v; 6) Dass., fol. 643r-668v; 7) Wiederholte wahrhaffte Geschicht und rechtmässige Entdeckung deß Freyherrlichen reckischen unter eitel und scheinheilig mißbrauchten Titul der verwirten und imbroglitirten Warheit nechsthin gedruckten und ausgeworffenen injurieussen, nach denen Concepisten und der Unwarheit schmeckenden abscheulichen und ungereimten Fabelwercks in abgeurteilter Liquidation und landfriedenbrüchigen Spolir-Sach weyland Herrn P. Mauritii Frey- und Edlen Hern zu Büren seel. und nunmehr dessen hinterlassenen Erben der Societaet Jesu Impetranten contra Hern Joh. Wilhelm Freyhern von Reckh zu Courl als deß Hern Spoliantis universalem haeredem Impetraten, o. O., 1687, 33 S., darin: Dokumente zu den Vorgängen 1658-1661.

Angaben zu Inhalt und Struktur

Kläger/Antragsteller/Betreff:Büren, Jesuitenresidenz
Beklagter/Antragsgegner:Reck zu Kurl, Johann Wilhelm von der
RHR-Agenten:Jesuiten: Mayersheim, Franz von; Dummer Johann (1685); Lauterburg, Johann Jakob Albrecht von (Vollmacht, 1695 05 02, gedr. Ausf., fol. 286r-287v) Reck: Hörnigk, Johann Moritz von (Vollmacht, 1685 07 22, gedr. Ausf., fol. 201r)
Gegenstand - Beschreibung:Die Jesuiten als Erben des Moritz von Büren tragen vor, 1659 habe der Bischof wegen einer unbeglichenen Forderung an Moritz in Höhe von 2.000 Reichstalern samt rückständiger Zinsen einen gerichtlichen Beschluss zur Einsetzung in dessen Herrschaften erwirkt. Da diese Herrschaften über 6.000 Reichstaler im Jahr eintrügen, habe Moritz beim Reichshofrat gegen die Immission appelliert. Infolge des Todes des Bischofs [1661] sei der vom Reichshofrat 1659 zugelassene Appellationsprozess nicht in Gang gekommen und die Sache nicht entschieden worden. Der von Bischof Dietrich Adolf eingezogene Wert der Einkünfte habe den seiner Forderungen bei weitem überstiegen. Der Beklagte als Vorsteher eines vom gleichen Bischof und dem Reichshofratspräsidenten Johann von der Reck eingerichteten Familienfideikommisses erwidert, Moritz von Büren habe seinerzeit “eine fast gefährliche und ärgerliche Begierde getragen, der landsfürstlichen Hochheit und Bottmessigkeit sich zu entschlagen” (fol. 194v). Deshalb habe Bischof Dietrich Adolf, sein Onkel, 1657 08 07 dessen im Stift Paderborn gelegene Güter mit Soldaten besetzt. 1660 01 19 hätten sich die Parteien verglichen. Der Bischof habe seine Soldaten abgezogen und Moritz aller Forderungen auf Entschädigung für eingezogenen Einkünfte entsagt, welche der Bischof für den Unterhalt seiner Truppen und der mit der Besetzung verbundenen Kosten verwendet habe. Ferner sei der Bischof berechtigt gewesen, Bürener Einkünfte aufgrund seiner im Streit um die Rückzahlung eines an Moritz gewährten Privatkredits von 2.000 Reichstalern und den seit 1632 rückständigen Zinsen gerichtlichen verfügten Immission zu nutzen. Der Zeitraum dieser Nutzung habe mit der gerichtlichen Verfügung 1658 05 21 begonnen und sei mit der Zitation im Appellationsprozess durch den Reichshofrat 1659 08 25 beendet worden. Er fiel somit in den Zeitraum der Besatzung im Zuge der landesherrlichen Strafmaßnahme. Da in diesem Zeitraum aber die Einkünfte zum Unterhalt der Soldaten verwendet worden seien, also für “onera publica”, könne die mit der gerichtlichen Einsetzung gewährte Kompensation für den unbezahlten Kredit kaum vollständig erfolgt sein. Deshalb sollten nicht die Jesuiten an ihn, den Beklagten, sondern vielmehr er an sie eine Forderung haben. Selbst wenn man diese Überschneidung außer Acht lasse, sei gewiss, dass der Wert der Einkünfte aus dieser etwas über ein Jahr währenden gerichtlich verfügten Einsetzung in die Güter in etwa dem der bischöflichen Forderung entsprochen habe. Im übrigen sei er über die Kosten der landesherrlichen Strafmaßnahme, die “ex causa publica” angefallen seien, keine Rechenschaft schuldig. Die von den Jesuiten geforderte detaillierte Aufrechnung aller durch den Bischof eingezogenen Bürener Einkünfte (Liquidation) lehne er ab. Kurze Zeit später appelliert der Beklagte beim Reichshofrat mit diesem Argument gegen die Anordnung der pfalz-neuburgischen Kommissare von 1685 08 03, die ihm auferlegen, auf die von den Klägern unter Vorlage entsprechender Einkünfteverzeichnisse bezifferten Forderungen bis 1685 09 26 mit einer “gegen Notturfft” zu reagieren. In der Folge kommt der zuletzt auch mit gedruckten Streitschriften ausgefochtene Prozess zum Stillstand. Erst 1695 wird er auf Bitten der Kläger fortgesetzt. 1698 fällt der Reichshofrat ein Urteil zugunsten der Jesuiten: Der Beklagte habe den Jesuiten insgesamt ca. 13.100 Reichstaler für Gelder und Früchte zurückzuerstatten, die dessen Onkel als Bischof von Paderborn unberechtigterweise von den Gütern der Herrschaft Büren eingezogen habe. Bei den folgenden Vergleichsverhandlungen zeigen sich die Kläger unnachgiebig. Zuletzt (1699) erwirken sie, dass ihre Bitte um die Vollstreckung des Urteils durch den Kurfürsten von Brandenburg und den Pfalzgraf bei Rhein erfüllt würde, falls der Beklagte dem Urteil nicht nachkomme.
Entscheidungen:Kommissionsauftrag an Bischof Ferdinand II. von Paderborn, die Forderungen und die anstelle des geforderten Geldes eingezogenen Einkünfte der Herrschaften zu erheben (Liquidation), die Parteien in Güte zu Güte vergleichen und dem “begehrenden” Teil entsprechende Dokumente zukommen zu lassen, 1679 08 13 (Konz.), fol. 8r-9v, ferner (Abschr.), fol. 11rv (u. a.); Aufhebung des Auftrags, 1676 10 27 (Konz.), fol. 20rv; Kommissionsauftrag an die Kölner Ratsleute und Rechtsgelehrten Kaspar von Kronenburg, Hermann Mylius und Johann Jakob Wischius, die Parteien in Güte zu vergleichen, die jeweiligen Forderungen zu liquidieren und zu berichten, 1676 10 27 (Konz.), fol. 22r-24v, ferner (Abschr.), fol. 33r-34v; Befehl an die Kommissare, die Kommission ungeachtet der Einsprüche des Beklagten fortzusetzen und notfalls ohne dessen Beteiligung zu entscheiden, 1678 05 04 (Konz.), fol. 94r-95r, ferner (Abschr.), fol. 97r-98r, desgl. 1681 12 23 (Konz.), fol. 176rv; Aufforderung an die Kommission, zu berichten, 1680 12 12 (Konz.), fol. 104rv; Übertragung der Kommission auf Herzog Johann Wilhelm von Pfalz-Neuburg, 1684 06 20 (Konz.), fol. 192r-193r; Anordnungen der pfalz-neuburgischen Kommissare: 1685 08 03, fol. 220r; 1685 11 22, fol. 232r; Urteil des Reichshofrats, 1698 01 16 (Konz.), fol. 317r-318r, ferner (Abschr.), fol. 329rv (u. a.).
Umfang:Fol. 1-683
 

Verwandte Verzeichnungseinheiten

Verwandte Verzeichnungseinheiten:keine
 

Benutzung

Erforderliche Bewilligung:Keine
Physische Benützbarkeit:Uneingeschränkt
Zugänglichkeit:Öffentlich
 

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